Verbleib des Lufthansa-Jets D-ABYH und der Passagiere

Was weiß die Bundesregierung über den Verbleib des Lufthansa-Jets D-ABYH? Es handelt sich um eine Boeing 747-200, die der damals staatlichen Lufthansa gehörte. 1972 geakuft und 1972 an Korean Airlines geleast. Am 1. September 1983 wurde das Flugzeug auf dem Weg nach Seoul von den Sowjets zweimal beschossen. Eine Rakete traf. Das Flugzeug wurde beschädigt, konnte sich aber stabilisieren. Dann flog es spiralförmig abwärts. In der Nähe der sowjetischen Insel Moneron verlor man dann den Radarkontakt. Vom Rumpf des Flugzeugs wurde seltsamerweise nie was gefunden. Die Sowjets konnten die internationale Gemeinschaft 2 Wochen abhalten bevor sie in der Gegend suchen durften. Die Sowjets haben aber verboten, daß in direkter Nähe von Moneron nach Überrersten/Überlebenden gesucht wird. An Bord war der US-Kongreßabgeordnete Larry McDonald (Demokrat, Georgia). Erst auf einen Brief des US-Senators Jesse Helms wurde der Flugschreiber 1992 von Boris Jelzin ausgehändigt. Dort fehlten aber die letzten Worte der Piloten. Der Cockpit Stimmenrekorder wurde wohl manipuliert.Es ist nicht dokumentiert, was während der Abwärtsspirale in Bord geschah. Da die Lufthansa damals staatlich war, hat der Steuerzahler ein Recht auf Aufklärung über den Verbleib der Boeing 747, ihrer Überreste und die Opfer und womögliche Überlebende. So gibt es Augenzeugen, die berichten, den Abgeordneten Larry McDonald in KGB-Haft gesehen zu haben. Zuletzt in einer Haftanstalt in Temir-Tau Anfang der 1990er Jahre. Hiermit fordere ich, daß die Bundesregierung sich dafür einsetzt, von den Russen lückenlose Aufklärung einzufordern und dem Bürger Rede und Antwort zu stehen über den Verbleib der Boeing. Bei vielen Abstürzen werde große Teile des Rumpfes geborgen, aber in diesem Fall scheinen die Sowjets der internationalen Gemeinschaft zuvorgekommen sein und haben Beweismaterial entfernt. Von den Passagieren der KAL007 haben dei Sowjets lediglich Schuhe übergeben. Der Soldat, der die Schuhe übergab, beging später "Selbstmord". Der Steuerzahler möchte jetzt wissen, was mit seinem Flugzeug geschah, daß wir an die KAL vermietet haben. Ich bitte um Einsicht in alle relevanten Akten und um lückenlose Aufklärungshilfe durch unsere russischen Kollegen. Wenn die Russen die Wahrheit weiterhin verschleiern, dann muß das Konsequenzen für Rußland haben. Putin als KGB-Insider wird wohl mehr über KAL007 und den Abgeordneten Larry McDonald sowie den Verbleib aller anderen Passagiere haben.

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  • Datum
    26. Juni 2016
  • Frist
    29. Juli 2016
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Ingo Breuer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was weiß die Bun…
An Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Details
Von
Ingo Breuer
Betreff
Verbleib des Lufthansa-Jets D-ABYH und der Passagiere [#17182]
Datum
26. Juni 2016 19:32
An
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was weiß die Bundesregierung über den Verbleib des Lufthansa-Jets D-ABYH? Es handelt sich um eine Boeing 747-200, die der damals staatlichen Lufthansa gehörte. 1972 geakuft und 1972 an Korean Airlines geleast. Am 1. September 1983 wurde das Flugzeug auf dem Weg nach Seoul von den Sowjets zweimal beschossen. Eine Rakete traf. Das Flugzeug wurde beschädigt, konnte sich aber stabilisieren. Dann flog es spiralförmig abwärts. In der Nähe der sowjetischen Insel Moneron verlor man dann den Radarkontakt. Vom Rumpf des Flugzeugs wurde seltsamerweise nie was gefunden. Die Sowjets konnten die internationale Gemeinschaft 2 Wochen abhalten bevor sie in der Gegend suchen durften. Die Sowjets haben aber verboten, daß in direkter Nähe von Moneron nach Überrersten/Überlebenden gesucht wird. An Bord war der US-Kongreßabgeordnete Larry McDonald (Demokrat, Georgia). Erst auf einen Brief des US-Senators Jesse Helms wurde der Flugschreiber 1992 von Boris Jelzin ausgehändigt. Dort fehlten aber die letzten Worte der Piloten. Der Cockpit Stimmenrekorder wurde wohl manipuliert.Es ist nicht dokumentiert, was während der Abwärtsspirale in Bord geschah. Da die Lufthansa damals staatlich war, hat der Steuerzahler ein Recht auf Aufklärung über den Verbleib der Boeing 747, ihrer Überreste und die Opfer und womögliche Überlebende. So gibt es Augenzeugen, die berichten, den Abgeordneten Larry McDonald in KGB-Haft gesehen zu haben. Zuletzt in einer Haftanstalt in Temir-Tau Anfang der 1990er Jahre. Hiermit fordere ich, daß die Bundesregierung sich dafür einsetzt, von den Russen lückenlose Aufklärung einzufordern und dem Bürger Rede und Antwort zu stehen über den Verbleib der Boeing. Bei vielen Abstürzen werde große Teile des Rumpfes geborgen, aber in diesem Fall scheinen die Sowjets der internationalen Gemeinschaft zuvorgekommen sein und haben Beweismaterial entfernt. Von den Passagieren der KAL007 haben dei Sowjets lediglich Schuhe übergeben. Der Soldat, der die Schuhe übergab, beging später "Selbstmord". Der Steuerzahler möchte jetzt wissen, was mit seinem Flugzeug geschah, daß wir an die KAL vermietet haben. Ich bitte um Einsicht in alle relevanten Akten und um lückenlose Aufklärungshilfe durch unsere russischen Kollegen. Wenn die Russen die Wahrheit weiterhin verschleiern, dann muß das Konsequenzen für Rußland haben. Putin als KGB-Insider wird wohl mehr über KAL007 und den Abgeordneten Larry McDonald sowie den Verbleib aller anderen Passagiere haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ingo Breuer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ingo Breuer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Anfrage Sehr geehrter Herr Breuer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.08.2016 über das Internetportal fragden…
Von
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Betreff
Anfrage
Datum
27. Juni 2016 08:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Breuer, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.08.2016 über das Internetportal fragdenstaat.de. Leider kann ich Ihnen nur mitteilen, dass die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung gem. den gültigen Regularien für diesen Flugunfall nicht zuständig gewesen ist und daher hier keine Akten/Informationen/Unterlagen darüber existieren. Mit freundlichen Grüßen,