Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. März 2023.
Nach dem Recht der Pflegeversicherung ist es Aufgabe der Pflegekassen, dafür zu sorgen, dass die Versicherten die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung auch tatsächlich in Anspruch nehmen können (Sicherstellungsauftrag). Sie sind kraft Gesetzes verpflichtet, hierzu in ausreichendem Umfang entsprechende Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen abzuschließen.
Die Pflegeberaterinnen bzw. -berater der Pflegekassen helfen dabei, eine passende Einrichtung zu finden oder regen bei der Pflegekasse ergänzende Hilfen wie beispielsweise eine Versorgung durch den Einsatz von qualifizierten Einzelpflegekräften an. Die Pflegeberaterin/der Pflegeberater ermittelt auf Wunsch der Antragstellerin/des Antragstellers den individuellen Hilfebedarf, berät auf Wunsch bei der Auswahl und Zusammenstellung von Leistungen, hilft bei der Stellung von Leistungsanträgen, erstellt auf Wunsch einen individuellen Versorgungsplan mit erforderlichen Hilfen und unterstützt die Umsetzung des Versorgungsplans. Die Pflegeberatung kann bei der jeweiligen Pflegekasse vor Ort, auf Wunsch auch telefonisch oder zu Hause, durchgeführt werden. Für die Beratung kann man sich auch an Pflegestützpunkte wenden, in denen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekassen und der Kommunen beraten; diese gibt es allerdings nicht in allen Regionen. Die Pflegekassen erteilen Auskunft über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt.
Sofern die bzw. der Pflegebedürftige privat versichert ist, sollte Kontakt zu ihrem bzw. seinem privaten Versicherungsunternehmen bzw. zur COMPASS Private Pflegeberatung GmbH aufgenommen werden und bei der Beratung um Unterstützung gebeten werden.
Die Landesverbände der Pflegekassen führen zudem Übersichten über Leistungen, Kosten und Qualität von Pflegeeinrichtungen, die im Internet veröffentlicht sind. Dort kann auch nach Angeboten und Pflegeleistungen für die jeweilige Region gesucht werden. Zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Antrag auf Pflegeleistung erhalten Pflegebedürftige auf Wunsch von ihrer Pflegekasse auch einen Ausdruck dieser Leistungs- und Preisvergleichslisten für ihre Region. Pflegeeinrichtungen sowie ihre Qualität können auf unterschiedlichen Portalen der Pflegekassen (zum Beispiel der Pflegelotse der Ersatzkassen -
https://www.pflegelotse.de/presentation/pl_startseite.aspx - oder der Pflege-Navigator der AOK -
https://www.aok.de/pk/uni/pflege/pflegenavigator/) recherchiert werden. Nach Angeboten der Pflegeberatung in Deutschland kann auch hier geschaut werden, um bei der Suche unterstützt zu werden:
https://www.zqp.de/beratung-pflege/.
Ergänzend weisen wir auf Folgendes hin:
Für die Förderung der Pflegeinfrastruktur sind die Bundesländer beziehungsweise die Pflege-Selbstverwaltung auf Landesebene zuständig. Danach sind die Bundesländer verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden Pflegeinfrastruktur. Sie sollen entsprechende Investitionen aus Landesmitteln fördern (§§ 9 und 10 Elftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XI).
Mit freundlichen Grüßen