Verbot der Strassennutzung durch Fahrräder durch Anordnung einer Benutzungspflicht Stuttgarter Str

Anfrage an: Stadt Fellbach

Sehr geehrte Damen und Herren, seit kurzem verbieten Sie die Nutzung der Stuttgarter Str aus Waiblingen kommend, ab Einfahrt Stadttunnel bis Stuttgarter Platz, durch die Anordnung einer Radbenutzungspflicht (VZ 240) auf dem seitlichen Gehweg für Fahrräder. Bitte lassen Sie mir die verkehrsrechtliche Anordnung dazu zukommen. Falls Sie in Kontakt mit einer Dienststelle des Polizeipräsidium Aalens diesbezüglich waren, bitte ich sie ebenfalls, mir die verkehrsrechtliche Stellungnahme der Polizei zu dieser Maßnahme mir zukommen zu lassen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
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Rainer Dobrinkat
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, sei…
An Stadt Fellbach Details
Von
Rainer Dobrinkat
Betreff
Verbot der Strassennutzung durch Fahrräder durch Anordnung einer Benutzungspflicht Stuttgarter Str [#279810]
Datum
25. Mai 2023 15:46
An
Stadt Fellbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, seit kurzem verbieten Sie die Nutzung der Stuttgarter Str aus Waiblingen kommend, ab Einfahrt Stadttunnel bis Stuttgarter Platz, durch die Anordnung einer Radbenutzungspflicht (VZ 240) auf dem seitlichen Gehweg für Fahrräder. Bitte lassen Sie mir die verkehrsrechtliche Anordnung dazu zukommen. Falls Sie in Kontakt mit einer Dienststelle des Polizeipräsidium Aalens diesbezüglich waren, bitte ich sie ebenfalls, mir die verkehrsrechtliche Stellungnahme der Polizei zu dieser Maßnahme mir zukommen zu lassen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Dobrinkat Anfragenr: 279810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279810/ Postanschrift Rainer Dobrinkat << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Dobrinkat
Stadt Fellbach
Sehr geehrter Herr Dobrinkat, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage vom 25.05.2023. Ihre Anfrage wird derzeit …
Von
Stadt Fellbach
Betreff
AW: Verbot der Strassennutzung durch Fahrräder durch Anordnung einer Benutzungspflicht Stuttgarter Str [#279810]
Datum
1. Juni 2023 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dobrinkat, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage vom 25.05.2023. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Fellbach
Sehr geehrter Herr Dobrinkat, das Amt für öffentliche Ordnung hat mitgeteilt, dass es sich bei der angeordneten M…
Von
Stadt Fellbach
Betreff
AW: Verbot der Strassennutzung durch Fahrräder durch Anordnung einer Benutzungspflicht Stuttgarter Str [#279810]
Datum
14. Juni 2023 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dobrinkat, das Amt für öffentliche Ordnung hat mitgeteilt, dass es sich bei der angeordneten Maßnahme um die Schorndorfer Straße, nicht die Stuttgarter Straße handelt. Im Zuge der S-Bahn-Linien-Sperrungen wurde die Beschilderung (gemeinsamer Geh-/ Radweg Schorndorfer Straße), in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, angeordnet. Eine verkehrsrechtliche Anordnung wurde in diesem Fall nicht gefertigt. Eine schriftliche Anhörung des Polizeipräsidiums Aalen war nicht notwendig. Dies erfolgte mündlich. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Dobrinkat
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbot der Strassennutzung durch Fahrräder durch Anordnung einer B…
An Stadt Fellbach Details
Von
Rainer Dobrinkat
Betreff
AW: Verbot der Strassennutzung durch Fahrräder durch Anordnung einer Benutzungspflicht Stuttgarter Str [#279810]
Datum
12. Dezember 2023 12:20
An
Stadt Fellbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbot der Strassennutzung durch Fahrräder durch Anordnung einer Benutzungspflicht Stuttgarter Str“ vom 25.05.2023 (#279810) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 169 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Dobrinkat

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Stadt Fellbach
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin bis auf Weiteres nicht im Haus. Ihre E-Mail w…
Von
Stadt Fellbach
Betreff
Automatische Antwort: Verbot der Strassennutzung durch Fahrräder durch Anordnung einer Benutzungspflicht Stuttgarter Str [#279810]
Datum
12. Dezember 2023 12:21
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin bis auf Weiteres nicht im Haus. Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. Bitte senden Sie Ihre Anfrage erneut an <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen