Verbot der Strassennutzung durch Fahrräder durch Anordnung einer Benutzungspflicht Stuttgarter Str
Sehr geehrte Damen und Herren, seit kurzem verbieten Sie die Nutzung der Stuttgarter Str aus Waiblingen kommend, ab Einfahrt Stadttunnel bis Stuttgarter Platz, durch die Anordnung einer Radbenutzungspflicht (VZ 240) auf dem seitlichen Gehweg für Fahrräder. Bitte lassen Sie mir die verkehrsrechtliche Anordnung dazu zukommen. Falls Sie in Kontakt mit einer Dienststelle des Polizeipräsidium Aalens diesbezüglich waren, bitte ich sie ebenfalls, mir die verkehrsrechtliche Stellungnahme der Polizei zu dieser Maßnahme mir zukommen zu lassen.
Antwort verspätet
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Datum25. Mai 2023
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27. Juni 2023
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