Verbot geschlechtergerechter Sprache in Beschlüssen
- den vollständigen Beschluss zum Verbot geschlechtergerechter Sprache über den in https://www.norderlesen.de/heute/bremerhavens-politik-will-themen-mit-doppelpunkt-nicht-beraten-72659.html berichtet wurde nebst Begründung, falls noch nicht veröffentlicht. Falls veröffentlich: offizieller Titel und Link
- Referenzen, Dokumente oder Niederschriften aus denen eine eindeutige Zuordnung von Namen zu Geschlechtern im Sinne der Vorschrift hervorgeht. Bezogen auf "Personen mit männlichen Vornamen werden männlich und Personen mit weiblichen Vornamen weiblich angesprochen". (zitiert von https://twitter.com/KaiWargalla/status/1484264954081562628) ebenso für die Zuordnung von Namen zu den anderen beiden Geschlechtseinträgen nach Personenstandsgesetz §22(3)
- Eine Liste, Referenz oder sonstige Unterlagen, die aufzeigen, falls nicht bereits aus dem Volltext des Beschlusses ersichtlich, wie Menschen, die nicht weiblich oder männlich sind (sondern einen anderen Geschlechtseintrag gemäß Personenstandsgesetz §22(3) haben) angesprochen werden müssen
- Eine Liste von Sonderzeichen, die tatsächlich in Worten nicht mehr zulässig sind. (Referenz: https://twitter.com/kaiwargalla/status/1484264947525820423). Die gängige Definition von Sonderzeichen umfasst Diakritika, Symbole und Zeichen gleichermaßen.
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Datum22. Januar 2022
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26. Februar 2022
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