Verbot geschlechtergerechter Sprache in Beschlüssen

- den vollständigen Beschluss zum Verbot geschlechtergerechter Sprache über den in https://www.norderlesen.de/heute/bremerhavens-politik-will-themen-mit-doppelpunkt-nicht-beraten-72659.html berichtet wurde nebst Begründung, falls noch nicht veröffentlicht. Falls veröffentlich: offizieller Titel und Link
- Referenzen, Dokumente oder Niederschriften aus denen eine eindeutige Zuordnung von Namen zu Geschlechtern im Sinne der Vorschrift hervorgeht. Bezogen auf "Personen mit männlichen Vornamen werden männlich und Personen mit weiblichen Vornamen weiblich angesprochen". (zitiert von https://twitter.com/KaiWargalla/status/1484264954081562628) ebenso für die Zuordnung von Namen zu den anderen beiden Geschlechtseinträgen nach Personenstandsgesetz §22(3)
- Eine Liste, Referenz oder sonstige Unterlagen, die aufzeigen, falls nicht bereits aus dem Volltext des Beschlusses ersichtlich, wie Menschen, die nicht weiblich oder männlich sind (sondern einen anderen Geschlechtseintrag gemäß Personenstandsgesetz §22(3) haben) angesprochen werden müssen
- Eine Liste von Sonderzeichen, die tatsächlich in Worten nicht mehr zulässig sind. (Referenz: https://twitter.com/kaiwargalla/status/1484264947525820423). Die gängige Definition von Sonderzeichen umfasst Diakritika, Symbole und Zeichen gleichermaßen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbot geschlechtergerechter Sprache in Beschlüssen [#238458]
Datum
22. Januar 2022 13:25
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den vollständigen Beschluss zum Verbot geschlechtergerechter Sprache über den in https://www.norderlesen.de/heute/bremerhavens-politik-will-themen-mit-doppelpunkt-nicht-beraten-72659.html berichtet wurde nebst Begründung, falls noch nicht veröffentlicht. Falls veröffentlich: offizieller Titel und Link - Referenzen, Dokumente oder Niederschriften aus denen eine eindeutige Zuordnung von Namen zu Geschlechtern im Sinne der Vorschrift hervorgeht. Bezogen auf "Personen mit männlichen Vornamen werden männlich und Personen mit weiblichen Vornamen weiblich angesprochen". (zitiert von https://twitter.com/KaiWargalla/status/1484264954081562628) ebenso für die Zuordnung von Namen zu den anderen beiden Geschlechtseinträgen nach Personenstandsgesetz §22(3) - Eine Liste, Referenz oder sonstige Unterlagen, die aufzeigen, falls nicht bereits aus dem Volltext des Beschlusses ersichtlich, wie Menschen, die nicht weiblich oder männlich sind (sondern einen anderen Geschlechtseintrag gemäß Personenstandsgesetz §22(3) haben) angesprochen werden müssen - Eine Liste von Sonderzeichen, die tatsächlich in Worten nicht mehr zulässig sind. (Referenz: https://twitter.com/kaiwargalla/status/1484264947525820423). Die gängige Definition von Sonderzeichen umfasst Diakritika, Symbole und Zeichen gleichermaßen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238458/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Magistrat der Stadt Bremerhaven
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages vom 22.01.2022 gemäß BremI…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
WG: Verbot geschlechtergerechter Sprache in Beschlüssen [#238458]
Datum
25. Januar 2022 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages vom 22.01.2022 gemäß BremIFG. Die öffentliche Vorlage "Gendersensible Sprache bei der Stadtverwaltung" finden Sie in unserem kommunalen Sitzungsdienst. Sie kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://sitzungsapp.bremerhaven.de/ris/bremerhaven/agendaitem/details/25691 Weitere Referenzen, Dokumente oder Niederschriften aus denen eine eindeutige Zuordnung von Namen zu Geschlechtern im Sinne der Vorschrift hervorgeht, liegen nicht vor. Ebenso wenig existiert eine Liste, Referenz oder sonstige Unterlagen, die aufzeigen, wie Menschen, die nicht weiblich oder männlich sind (sondern einen anderen Geschlechtseintrag gemäß Personenstandsgesetz § 22 Abs. 3 haben) angesprochen werden müssen. Die Vorgaben, wie innerhalb der Bremerhavener Verwaltung zukünftig eine Ansprache von Personen zu erfolgen hat, entnehmen Sie bitte dem Beschlussvorschlag der Vorlage. Die Aufzählung der Sonderzeichen, die nicht mehr zulässig sind, können Sie ebenfalls der Vorlage entnehmen (erster Spiegelstrich des Beschlussvorschlags). Mit freundlichen Grüßen