Verbot politischer Betätigung für Yanis Varoufakis und andere Redner „Palästina-Kongress“ in Berlin

Alle Akten, Aktenzeichen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit folgenden Fragen:
Haben Sie Einreiseverbote und/oder Verbote politischer Betätigung im Zusammenhang mit dem „Palästina-Kongress“ in Berlin am 12.04.2024 verhängt?
Gegen welche Personen?
Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage?
Haben Sie ein Einreiseverbot gegen Martin Sellner, Identitäre Bewegung verhängt?
Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage?
Wenn Sie politische Betätigung verbieten können, warum nicht bei dem gerichtlich bestätigten Faschisten Björn Höcke, AFD?

Warte auf Antwort

  • Datum
    16. April 2024
  • Frist
    18. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
Christoph Hertrich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Akten, Aktenzeichen und sonstige…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Christoph Hertrich
Betreff
Verbot politischer Betätigung für Yanis Varoufakis und andere Redner „Palästina-Kongress“ in Berlin [#306448]
Datum
16. April 2024 21:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Akten, Aktenzeichen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit folgenden Fragen: Haben Sie Einreiseverbote und/oder Verbote politischer Betätigung im Zusammenhang mit dem „Palästina-Kongress“ in Berlin am 12.04.2024 verhängt? Gegen welche Personen? Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage? Haben Sie ein Einreiseverbot gegen Martin Sellner, Identitäre Bewegung verhängt? Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage? Wenn Sie politische Betätigung verbieten können, warum nicht bei dem gerichtlich bestätigten Faschisten Björn Höcke, AFD?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Hertrich Anfragenr: 306448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306448/ Postanschrift Christoph Hertrich << Adresse entfernt >>
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