Verbraucherinsolvenzverfahren: Anzahl der fingierten Rücknahmen

In wieviel Fällen wurden Verbraucherinsolvenzverfahren nicht eröffnet, weil die sog. Rücknahmefiktion (§ 305 Absatz 3 InsO) angenommen wurde, also der Antrag als zurückgenommen galt? Bitte nach den Jahren 2014, 2015 und 2016 aufschlüsseln.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Mai 2017
  • Frist
    13. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
Matthias Butenob
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Amtsgericht Hamburg (Mitte) Details
Von
Matthias Butenob
Betreff
Verbraucherinsolvenzverfahren: Anzahl der fingierten Rücknahmen [#21455]
Datum
10. Mai 2017 22:10
An
Amtsgericht Hamburg (Mitte)
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In wieviel Fällen wurden Verbraucherinsolvenzverfahren nicht eröffnet, weil die sog. Rücknahmefiktion (§ 305 Absatz 3 InsO) angenommen wurde, also der Antrag als zurückgenommen galt? Bitte nach den Jahren 2014, 2015 und 2016 aufschlüsseln.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Butenob <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Butenob

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amtsgericht Hamburg (Mitte)
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Amtsgericht Hamburg (Mitte)
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
11. Mai 2017 10:46
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host mx1.ondataport.de[141.91.175.181] said: 550 5.7.1 Unable to deliver to <<Name und E-Mail-Adresse>> (in reply to RCPT TO command) Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: In wieviel Fällen wurden Verbraucherinsolvenzverfahren nicht eröffnet, weil die sog. Rücknahmefiktion (§ 305 Absatz 3 InsO) angenommen wurde, also der Antrag als zurückgenommen galt? Bitte nach den Jahren 2014, 2015 und 2016 aufschlüsseln. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen