Verbrauchte Menge an Curry-Gewürz

Die im [koeri]werk, der Mensa am Adenauerring in Karlsruhe, verbrauchte Menge (in Gramm) je Curry-Gewürz aufgeschlüsselt nach Woche und Variante #1 bis #6 in Gramm pro Woche.

Falls möglich, würde ich eine Aktenauskunft in maschinenlesbarer Form (zum Beispiel CSV oder XLSX) präferieren.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage gemäß § 6 S. 2 LIFG-BW abgelehnt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Februar 2023
  • Frist
    3. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die im [koeri]werk, der Mensa am A…
An Studierendenwerk Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbrauchte Menge an Curry-Gewürz [#269218]
Datum
1. Februar 2023 14:41
An
Studierendenwerk Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die im [koeri]werk, der Mensa am Adenauerring in Karlsruhe, verbrauchte Menge (in Gramm) je Curry-Gewürz aufgeschlüsselt nach Woche und Variante #1 bis #6 in Gramm pro Woche. Falls möglich, würde ich eine Aktenauskunft in maschinenlesbarer Form (zum Beispiel CSV oder XLSX) präferieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 269218 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/269218/upload/eefebbde57bfdc7cedbd0a3109cf1b548d2a047b/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Studierendenwerk Karlsruhe
Sehr [geschwärzt], gemäß § 6 S. 2 LIFG-BW darf Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden,…
Von
Studierendenwerk Karlsruhe
Betreff
AW: Verbrauchte Menge an Curry-Gewürz [#269218]
Datum
2. März 2023 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], gemäß § 6 S. 2 LIFG-BW darf Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat. Die Rechtsprechung versteht darunter alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (Brink/Polenz/Blatt, Informationsfreiheitsgesetz, Rn. 48; BVerfG Beschl. v. 14.3.2006 - 1 BvR 2087/03 und 2111/03; Urt. v. 21.10.2014 – 2 BvE 5/11; BVerwG Urt. v. 28.5.2009 - 7 C 18.08; Urt. v. 17.3.2016 - 7 C 2.15; Beschl. v. 27.4.2016 - 20 F 13.15). Ein berechtigtes Interesse an der Nichtverbreitung ist vor allem dann anzuerkennen, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Konkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (Brink/Polenz/Blatt, Informationsfreiheitsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Rn. 48; BVerwG Urt. v. 28.5.2009 - 7 C 18.08; Urt. v. 27.11.2014 - 7 C 12.13; Urt. v. 17.3.2016 - 7 C 2.15; Beschl. v. 27.4.2016 - 20 F 13.15). Schutzzweck des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses ist die Verteidigung der wirtschaftlichen Stellung des Betroffenen gegenüber den Marktkonkurrenten (Brink/Polenz/Blatt, Informationsfreiheitsgesetz, Rn. 48; BVerwG Beschl. v. 12.4.2013 - 20 F 6.12; Beschl.v. 27.4.2016 - 20 F 13.15). Bei den verbrauchten Mengen der Curry-Gewürze handelt es sich um ein Geschäftsgeheimnis, da die diese nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind. Es liegt auch ein berechtigtes Interesse an der Nichtverbreitung vor, da die Mengen kaufmännisches Wissen darstellen, welche die Wettbewerbsposition nachteilig beeinflussen kann. Eine nachteilige Beeinflussung einer Wettbewerbsposition ist ferner angenommen worden z.B. für Informationen, durch die sich Konkurrenten eigene Forschungsaufwendungen ersparen (Brink/Polenz/Blatt, Informationsfreiheitsgesetz, Rn. 54; VG Braunschweig Urt. v. 12.12.2012 - 2 A 1033/12 zum UIG). Durch die Offenlegung der verbrauchten Mengen der jeweiligen Gewürzvariante kann herausgelesen werden, welche Variante wie beliebt ist und welche weniger genutzt wird und entsprechend weniger dem Geschmack des Verbrauchers entspricht. Entsprechend erspart sich ein potentieller Konkurrent die Forschungsarbeit dahingehend, den Geschmack des Verbrauchers zu erforschen um dann zielgerichtet Produkte auf den Markt bringen zu können, welche diesem Geschmack in besonderem Maße entsprechen. Die verbrauchte Menge der einzelnen Mischungen ließe damit Rückschlüsse auf die Struktur des Kundengeschmackes zu. Entsprechend kann Ihnen kein Zugang zu den angefragten Informationen gewährt werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] #[geschwärzt] #[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]