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Verbreitung des Rundfunks im Ausland

Das Erste und das ZDF werden auch im Ausland verbreitet.

Beispiel: Belgien
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/ARD_und_ZDF_ab_sofort_wieder_bei_Belgacom/844116/index.html

Da das Erste und das ZDF speziell für Deutschland produziert werden, wie werden die Sendungen, wenn sie auch im Ausland verbreitet werden, speziell für Ausländer verkauft?

Wer kauft komplettes Programm von das Erste und das ZDF, um im Ausland zu verbreiten?
Um welche Summen geht es?
Welche Summen sind branchenüblich für den Kauf des kompletten Programms?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. April 2017
  • Frist
    16. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbreitung des Rundfunks im Ausland [#21045]
Datum
12. April 2017 16:15
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Erste und das ZDF werden auch im Ausland verbreitet. Beispiel: Belgien http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/ARD_und_ZDF_ab_sofort_wieder_bei_Belgacom/844116/index.html Da das Erste und das ZDF speziell für Deutschland produziert werden, wie werden die Sendungen, wenn sie auch im Ausland verbreitet werden, speziell für Ausländer verkauft? Wer kauft komplettes Programm von das Erste und das ZDF, um im Ausland zu verbreiten? Um welche Summen geht es? Welche Summen sind branchenüblich für den Kauf des kompletten Programms?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbreitung des Rundfunks im Ausland…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbreitung des Rundfunks im Ausland [#21045]
Datum
21. Mai 2017 12:31
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verbreitung des Rundfunks im Ausland“ vom 12.04.2017 (#21045) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.