Verbreitung eines Videos und mögliche Straftatbestände

die Straftatbestände die durch die Verbreitung des 44 Sekunden Videoschnipsels aus dem öffentlichen Raum aus Ihrer Sicht erfüllt werden. Ihre Pressemitteilung : https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43738/5604480
Zur Erklärung: Trotz der Kenntnis des Links hatte mich dieses Video bis zu Ihrer Mitteilung nicht interessiert und ich habe nicht darauf geschaut. Erst die Mitteilung hat mich dazu bewogen. Nach der Sichtung der 44 Sekunden sehe ich hier kaum andere Bestände erfüllt, als wenn Fahrzeugführer den Versuch unternehmen, Klimakleber von der Fahrbahn zu entfernen auch wenn die Brutalität etwas höher ist. Merkwürdiger Weise werden letztere Videos in den Medien gern verbreitet, obwohl es hier auch zu Auseinandersetzungen und Körperverletzungen kommt. Eine entsprechende Warnung vor diesen Videos habe ich bisher nicht gesehen. Daher bin ich jetzt etwas verwundert. Und keine Angst, von dem bisschen Prügelei bin ich nicht traumatisiert, ich habe das Video weder herunter geladen noch werde ich es verbreiten. Mich interessieren lediglich die Hintergründe Ihrer Warnung. Danke für eine kurze Beantwortung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Straftatbestände die durch die Ve…
An Polizeidirektion Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbreitung eines Videos und mögliche Straftatbestände [#288395]
Datum
17. September 2023 08:49
An
Polizeidirektion Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Straftatbestände die durch die Verbreitung des 44 Sekunden Videoschnipsels aus dem öffentlichen Raum aus Ihrer Sicht erfüllt werden. Ihre Pressemitteilung : https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43738/5604480 Zur Erklärung: Trotz der Kenntnis des Links hatte mich dieses Video bis zu Ihrer Mitteilung nicht interessiert und ich habe nicht darauf geschaut. Erst die Mitteilung hat mich dazu bewogen. Nach der Sichtung der 44 Sekunden sehe ich hier kaum andere Bestände erfüllt, als wenn Fahrzeugführer den Versuch unternehmen, Klimakleber von der Fahrbahn zu entfernen auch wenn die Brutalität etwas höher ist. Merkwürdiger Weise werden letztere Videos in den Medien gern verbreitet, obwohl es hier auch zu Auseinandersetzungen und Körperverletzungen kommt. Eine entsprechende Warnung vor diesen Videos habe ich bisher nicht gesehen. Daher bin ich jetzt etwas verwundert. Und keine Angst, von dem bisschen Prügelei bin ich nicht traumatisiert, ich habe das Video weder herunter geladen noch werde ich es verbreiten. Mich interessieren lediglich die Hintergründe Ihrer Warnung. Danke für eine kurze Beantwortung.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288395/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeidirektion Lübeck
Sehr << Antragsteller:in >> Ich antworte Ihnen aus der Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit de…
Von
Polizeidirektion Lübeck
Betreff
AW: [EXTERN] Verbreitung eines Videos und mögliche Straftatbestände [#288395]
Datum
26. September 2023 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ich antworte Ihnen aus der Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein. Sie stellten am einen Antrag nach dem IZG-SH/VIG mit folgender Fragestellung: "Bitte senden Sie mir folgendes zu: die Straftatbestände die durch die Verbreitung des 44 Sekunden Videoschnipsels aus dem öffentlichen Raum aus Ihrer Sicht erfüllt werden." Antwort: Wir verfügen nicht über Straftatbestände, die wir Ihnen übersenden können, sondern können lediglich nachfolgende Informationen im Sinne Ihrer Fragestellung liefern: Es kann vor dem Hintergrund des beigefügten Links angenommen werden, dass Sie sich auf die Passage „es könnten dadurch Straftatbestände erfüllt werden“ in der von Ihnen selbst verlinkten Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck beziehen, wenngleich der dort bewusst gewählte Konjunktiv in Ihrer Anfrage fehlt. Die Frage möglicher, denkbarer Straftatbestände war unmittelbar nach den Ereignissen Gegenstand vielfältiger öffentlicher Berichterstattung, z.B. in den Kieler und Lübecker Nachrichten. Daraus ist deutlich geworden, dass seitens der Landespolizei verständlicher hätte kommuniziert werden müssen, dass eine Prüfung und rechtliche Würdigung konkreter Einzelfälle bei der Staatsanwaltschaft liegt. Ergänzend verweise ich auf eine Zusammenstellung unserer Kommunikation dazu auf der Internetseite der Landespolizei: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/POLIZEI/DasSindWir/Aktuelles/_artikel/230920_Aufarbeitung_L%C3%BCbeck/kommunkation_luebeck.html?nn=2e206577-414d-4357-a6ab-a40ebf52359b Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. In einem Kommentar zu meiner Anfrag wurde ja bereits auf den 201a StGB …
An Polizeidirektion Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Verbreitung eines Videos und mögliche Straftatbestände [#288395]
Datum
26. September 2023 19:40
An
Polizeidirektion Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. In einem Kommentar zu meiner Anfrag wurde ja bereits auf den 201a StGB verwiesen. Hier sehe ich durchaus den Absatz 4 als gegeben, dass es sich um "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" handelt. Leider tritt diese Zeitgeschehen in den vergangenen 7 Jahren viel zu häufig auf, als dass man darüber nicht berichten sollte. Letztlich baden Sie in Ihrem Beruf dieses Zeitgeschehen auch aus. Daher ist mir die Reaktion unverständlich gewesen, was wohl an einer unglücklichen Kommunikation lag. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288395/

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Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. In einem Kommentar zu meiner Anfrag wurde ja bereits auf den 201a StGB …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Verbreitung eines Videos und mögliche Straftatbestände [#288395]
Datum
26. September 2023 19:40
An
Polizeidirektion Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. In einem Kommentar zu meiner Anfrag wurde ja bereits auf den 201a StGB verwiesen. Hier sehe ich durchaus den Absatz 4 als gegeben, dass es sich um "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" handelt. Leider tritt diese Zeitgeschehen in den vergangenen 7 Jahren viel zu häufig auf, als dass man darüber nicht berichten sollte. Letztlich baden Sie in Ihrem Beruf dieses Zeitgeschehen auch aus. Daher ist mir die Reaktion unverständlich gewesen, was wohl an einer unglücklichen Kommunikation lag. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288395/