Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen

auf der Internetseite des BBK wird von Trinkwassernotbrunnen berichtet, Deutschlandweit etwa 5.200 Stück.

Bitte erteilen Sie mir Auskunft:
- Wie viele Trinkwassernotbrunnen gibt es in Baden-Württemberg zum 31.12.21
- Wie sind die Notbrunnen im Land verteilt, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Landkreis, Gemeinde (Hinweis: bitte veröffentlichen Sie keine genauen Standortdaten innerhalb der Gemeinden, die Angabe des Ortes reicht aus!)
- Wer ist für die Inbetriebnahme der Notbrunnen im Krisenfall verantwortlich

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf der Intern…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#236253]
Datum
26. Dezember 2021 13:41
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der Internetseite des BBK wird von Trinkwassernotbrunnen berichtet, Deutschlandweit etwa 5.200 Stück. Bitte erteilen Sie mir Auskunft: - Wie viele Trinkwassernotbrunnen gibt es in Baden-Württemberg zum 31.12.21 - Wie sind die Notbrunnen im Land verteilt, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Landkreis, Gemeinde (Hinweis: bitte veröffentlichen Sie keine genauen Standortdaten innerhalb der Gemeinden, die Angabe des Ortes reicht aus!) - Wer ist für die Inbetriebnahme der Notbrunnen im Krisenfall verantwortlich
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236253/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 26. Dezember 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Ste…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#236253]
Datum
28. Dezember 2021 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 26. Dezember 2021 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Freundliche Grüße
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in zunächst wünschen wir Ihnen noch ein frohes, neues Jahr. Von unserer Fachabteilung haben w…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen [#236253]
Datum
4. Januar 2022 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zunächst wünschen wir Ihnen noch ein frohes, neues Jahr. Von unserer Fachabteilung haben wir nun die Rückmeldung erhalten, dass für Ihr Anliegen das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (dort das Referat 54) zuständig ist. Da keine Weiterleitung durch uns erfolgt, würden wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt dorthin zu wenden. Die Kontaktdaten lauten wie folgt: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Kernerplatz 9 70182 Stuttgart Fax: 0711 126-2881 Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Vielen Dank für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verbreitung von Trinkwassernotbrunnen“ [#236253]
Datum
4. Januar 2022 19:55
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/236253/ Bitte leiten Sie die Anfrage Behördenintern weiter. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 236253.pdf Anfragenr: 236253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236253/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.