Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk

Hat HeidelbergCement eine Genehmigung für die Anwendung von Holzpellets als einen Brennonstoff im Zementwerk Ennigerloh, Zur Anneliese 9, 59320 Ennigerloh, erlaubt bekommen, beantragt oder erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk [#245786]
Datum
7. April 2022 11:37
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat HeidelbergCement eine Genehmigung für die Anwendung von Holzpellets als einen Brennonstoff im Zementwerk Ennigerloh, Zur Anneliese 9, 59320 Ennigerloh, erlaubt bekommen, beantragt oder erhalten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245786/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Münster
Sehr Antragsteller/in mit unten stehender E-Mail vom 07.04.2022 beantragten Sie die Herausgabe von Informationen …
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk [#245786]; Az.: 50.14-009/2022.0002
Datum
12. April 2022 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit unten stehender E-Mail vom 07.04.2022 beantragten Sie die Herausgabe von Informationen über das Zementwerk der HeidelbergCement AG in Ennigerloh. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wurde Ihre Anfrage als eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gewertet. Sie beantragten im Einzelnen Informationen darüber ob die HeidelbergCement AG für ihr Zementwerk eine Genehmigung für die Anwendung von Holzpellets als Brennstoff besitzt oder beantragt hat. Ihre Anfrage kann ich folgendermaßen beantworten: Im Zementwerk der HeidelbergCement AG dürfen keine Holzpellets eingesetzt werden. Ein Genehmigungsantrag zum Einsatz von Holzpellets liegt ebenfalls nicht vor. Ihre Anfrage sehe ich hiermit als beantwortet an. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen