Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk

Hat HeidelbergCement eine Genehmigung für die Anwendung von Holzpellets als einen Brennonstoff im Zementwerk Leimen, Rohrbacher Straße 95, 69181 Leimen, erlaubt bekommen, beantragt oder erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat Heidelberg…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk [#245869]
Datum
8. April 2022 09:03
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat HeidelbergCement eine Genehmigung für die Anwendung von Holzpellets als einen Brennonstoff im Zementwerk Leimen, Rohrbacher Straße 95, 69181 Leimen, erlaubt bekommen, beantragt oder erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245869/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach § 25 des baden-württembergischen Umweltverwaltu…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
Verbrennung von Holzpellets im Zementwerk [#245869]
Datum
21. April 2022 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach § 25 des baden-württembergischen Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Hierauf teilen wir mit, dass HeidelbergCement keine Genehmigung für die Verwendung von Holzpellets als Brennstoff im Zementwerk Leimen, Rohrbacher Straße 95, 69181 Leimen, inne hat. Eine solche Genehmigung wurde auch nicht beantragt. Diese Auskunft ist nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 UVwG auslagen- und gebührenfrei. Wir bitten Sie, im Falle einer Veröffentlichung dieser Auskunft (etwa auf der Plattform FragDenStaat) aus datenschutzrechtlichen Gründen personenbezogene Daten (insbesondere den Namen des Unterzeichners, auch in der E-Mail-Adresse) unkenntlich zu machen. Mit freundlichen Grüßen