Verbundetat 2016

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anlagen zur Vorlage N/IX/2016/0170 ("Verbundetat 2016 (endgültig)").

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor; die Vorlage ist öffentlich, die Anlage jedoch nicht über das Bürgerinformationssystem zu beziehen,

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Absatz 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach § 5 Absatz 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. März 2016
  • Frist
    22. April 2016
  • 0 Follower:innen
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Automatische Eingangsbestätigung Sehr geehrter Fahrgast,   vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir Ihnen zunäc…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
19. März 2016 19:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Fahrgast,   vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir Ihnen zunächst automatisch bestätigen.   Die Bearbeitung erfolgt montags bis freitags während der üblichen Bürozeiten.   Unser Ziel ist es, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten. Sollten wir aufgrund der Vielzahl an Eingängen nicht sofort reagieren können, bitten wir Sie um Verständnis, dass die Beantwortung einige Tage in Anspruch nehmen kann.   In dringenden Fällen erreichen Sie unseren telefonischen 24-Stunden-Service unter 01806/504034 (0,20 € pro Anruf aus dem dt. Festnetz; 0,60 € pro Anruf aus den Mobilfunknetzen)   Freundliche Grüße   Ihr VRR-Team   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR - Fachgruppe Kundenmanagement - Augustastr. 1 45879 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1584 - 0 Fax: 0209  1584 123 - 157 <<E-Mail-Adresse>> http://www.vrr.de _______________________________________________ Vorstand: Martin Husmann, José Luis Castrillo Vorsitzender des Verwaltungsrates: Hans Wilhelm Reiners Sitz der Gesellschaft: Ribbeckstr. 15 / 45127 Essen / Tel. 0201/8810830 Sparkasse Gelsenkirchen / BLZ 42050001 / Kto. 101150261 / Kto. 101082851 (Stadtbahn) USt-Id: DE 250085017 Handelsregister Amtsgericht Essen HRA 8767  

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Christian Volmering
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Details
Von
Christian Volmering
Betreff
Verbundetat 2016 [#16065]
Datum
19. März 2016 19:13
An
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anlagen zur Vorlage N/IX/2016/0170 ("Verbundetat 2016 (endgültig)"). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor; die Vorlage ist öffentlich, die Anlage jedoch nicht über das Bürgerinformationssystem zu beziehen, Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Absatz 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach § 5 Absatz 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christian Volmering <<E-Mail-Adresse>>