"Verdacht auf Korruption in Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 96 BVFG zur baltischen historischen Forschung" 2023-12-23

Stand der Bearbeitung der an das HMWK am 23.12.2023 verschickten Meldung mit dem Betreff "Verdacht auf Korruption in Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 96 BVFG zur baltischen historischen Forschung"

Liste der unternommenen Schritte.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Februar 2024
  • Frist
    9. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stand der Bearbeitung der an das …
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Verdacht auf Korruption in Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 96 BVFG zur baltischen historischen Forschung" 2023-12-23 [#299475]
Datum
7. Februar 2024 11:47
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stand der Bearbeitung der an das HMWK am 23.12.2023 verschickten Meldung mit dem Betreff "Verdacht auf Korruption in Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 96 BVFG zur baltischen historischen Forschung" Liste der unternommenen Schritte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299475/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Sehr << Antragsteller:in >> am 07.02.2024 haben Sie eine Anfrage an das Hessische Ministerium für Wis…
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: "Verdacht auf Korruption in Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 96 BVFG zur baltischen historischen Forschung" 2023-12-23 [#299475]
Datum
23. Februar 2024 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> am 07.02.2024 haben Sie eine Anfrage an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst übersandt, mit der Sie auf der Grundlage des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) um Informationen gebeten haben. Ein Antrag nach § 80 HDSIG ist durch einen entsprechend den Regeln des Verwaltungsrechts gültigen Bescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung abzuschließen und kann nur an eine natürliche oder juristische Person gerichtet sein, nicht an einen Unbekannten. Von einem Antragsteller darf daher erwartet werden, dass er ein ernsthaftes Begehren vorbringt und „zu seinem Anliegen steht“. Zudem kann ein Verwaltungsverfahren, wie es durch einen Antrag auf Zugang auf Informationen begonnen wird, nicht „aus dem Verborgenen heraus“ geführt werden. (vgl. bspw. VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2017). Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wies in ihrem 6. Tätigkeits-bericht auch darauf hin, dass sofern ein Bescheid mit belastendender Rechtswirkung (z.B. Teilablehnung oder Gebührenfestsetzung) zu erlassen wäre, (Klar-)Name und Postadresse für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe eines solchen Verwaltungsaktes erforderlich seien (6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017). Sie begehren Zugang zu amtlichen Informationen: Liste der unternommenen Schritte. Bezüglich Ihrer am 23.12.2023 verschickten Meldung mit dem Betreff "Verdacht auf Korruption in Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 96 BVFG zur baltischen historischen Forschung" Die Recherche in unseren elektronisch verakteten Vorgängen hat ergeben, dass uns keine Meldung von Ihnen vorliegt oder diese nicht abgeschlossen ist und somit noch nicht veraktet wurde. Eine Liste der unternommenen Schritte ist nicht aktenkundig. Die von Ihnen geforderten amtlichen Informationen liegen uns nicht vor. Diese Auskunft erfolgt gem. § 88 Abs. 1 S. 1 HDSIG kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mein Antrag enthielt zwei Punkte, die ich hier nochmals, nun nummeriert, wiedergebe: 1) Stand der Bea…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: "Verdacht auf Korruption in Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 96 BVFG zur baltischen historischen Forschung" 2023-12-23 [#299475]
Datum
9. März 2024 00:16
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mein Antrag enthielt zwei Punkte, die ich hier nochmals, nun nummeriert, wiedergebe: 1) Stand der Bearbeitung der an das HMWK am 23.12.2023 verschickten Meldung mit dem Betreff "Verdacht auf Korruption in Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 96 BVFG zur baltischen historischen Forschung" 2) Liste der unternommenen Schritte. Sie schrieben: 'Sie begehren Zugang zu amtlichen Informationen: Liste der unternommenen Schritte. Bezüglich Ihrer am 23.12.2023 verschickten Meldung mit dem Betreff "Verdacht auf Korruption in Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 96 BVFG zur baltischen historischen Forschung" Die Recherche in unseren elektronisch verakteten Vorgängen hat ergeben, dass uns keine Meldung von Ihnen vorliegt oder diese nicht abgeschlossen ist und somit noch nicht veraktet wurde. Eine Liste der unternommenen Schritte ist nicht aktenkundig. Die von Ihnen geforderten amtlichen Informationen liegen uns nicht vor. ' Dies beantwortet den IFG-Antrag nicht, denn von einer Meldung meinerseits war darin nicht die Rede. Wurde die E-Mail an HMWK (poststelle AT hmwk.hessen.de) vom 23.12.2023 gelöscht? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299475/