Verdacht von rechtswidrigen Benachteiligungen – Rechtsbeugungen – der Richterin Dr. Vera Onstein

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Scholz,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Es besteht der Verdacht, dass die seit einiger Zeit an Ihrem Gericht tätige Richterin Dr. Vera Onstein in ihrer Zeit am AG Oberh. Rechtsbeugungen – u.a. in der zivilen Mietsache Neuhaus ./. vom Bruch - vorgenommen hat. Möglicherweise ist das Bekanntwerden dieser Angelegenheit damals ein Grund für ihren Wechsel nach Berlin gewesen.
Konkret: In 2014 soll die Richterin in dem Verfahren 39 C 636/14 vor dem AG OB die beklagte Partei in mehreren Belangen vorsätzlich benachteiligt haben, u.a. durch die Nichtzulassung von entlastenden Zeugen für die Beklagten und weiteres. Nach der Verdachtslage ist sie dazu von mindestens einem Vertreter der Staatsanw. Duisburg beeinflusst – vielleicht sogar gedrängt worden. Dort lagen für diese Beeinflussungen Aktenlagen von Staatsanwaltschaften zugrunde, die aus Niedersachsen resultierten. Weil dort der Beklagte vom Bruch gegen Staatsanw. wg. der Verweigerung von Ermittlungstätigkeiten in von vom Bruch erstatteten Strafanzeigen gegen Bedienstete der Stadt Meppen vergeblich vorgegangen war, u.a. mit Dienstaufsichtsbeschw. bzw. Strafanz. wg. des Verdachtes der Rechtsbeugung.

Durch Zufall hatte ein StA der StA DU von dem Zivilverfahren Kenntnis bekommen und – so wird vermutet – in einer Art Racheakt für „alle“ Staatsanwälte Dr. Onstein so massiv beeinflusst, das nicht nur dieses Verfahren für die vom Bruch´s verlorenging, sondern auch die vertretenden Anwälte des Mieterbundes und in der Folge wohl auch bei anderen Verfahren, die vom Bruch von sich aus beim AG OB angestrengt hatte, einfach ihre Vertretungstätigkeiten einstellten. PKH für eine Eigenvertretung wurde mit Hinweis auf die „Aussichtslosigkeit“ verweigert. Das nennt man dann „Rechtlos in Deutschland“ und im Zuge der Aufarbeitung und Rekonstruktion erscheint demnächst ein Buch von mir mit diesem Titel.

Es ist in den vergangenen Jahren versucht worden, sowohl das AG wie auch die StA zu bewegen, diese Vorgänge offenzulegen, was aber nicht passiert ist. Nun besteht ja seit einiger Zeit die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit der Internet-Plattform „Frag Den Staat“ nach den gesetzlichen Informationsansprüchen Aufklärung zu verlangen. Gegen die Genannten laufen z.Zt. diese Aktivitäten.
Der Vorgang ist eigentlich unglaublich, er hat im Endeffekt durch die mehrmalige Verweigerung von Rechten für die vom Bruch´s zu einer Verarmung bei der Familie geführt.
Weshalb wir noch nicht eher auf Frau Dr. Onstein eingewirkt haben, die Geschichte aufzuklären und sie in den vergangenen Jahren weitestgehend in Ruhe gelassen haben, hängt damit zusammen, dass wir ihr den Raum geben wollten, von sich aus diese Angelegenheit offenzulegen. Da wir Sie möglicherweise eher als Benutzte denn als gewollte Täterin einstufen. Sie könnte jetzt reinen Tisch machen!

Wir erwarten nun aber sowohl von der Richterin wie auch von Ihrem Gericht die kurzfristige und vollständige Herausgabe von Kopien sämtlicher Dokumente des obigen Vorgangs – Schriftverkehr, Namensnennungen, elektron. Post, Telefonnotizen sowohl intern als auch mit den beteiligten Gerichten, Anwälten, Staatsanwaltschaften und den beteiligten Personen etc. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitten wir um eine Antwort in postalischer Form, soweit dies nicht per E-Mail möglich ist. Und warnen dringend davor, dass Sie uns Dokumente vorenthalten!

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) & postalisch und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
Udo vom Bruch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie …
An Amtsgericht Charlottenburg Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Verdacht von rechtswidrigen Benachteiligungen – Rechtsbeugungen – der Richterin Dr. Vera Onstein [#187544]
Datum
28. Mai 2020 13:35
An
Amtsgericht Charlottenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es besteht der Verdacht, dass die seit einiger Zeit an Ihrem Gericht tätige Richterin Dr. Vera Onstein in ihrer Zeit am AG Oberh. Rechtsbeugungen – u.a. in der zivilen Mietsache Neuhaus ./. vom Bruch - vorgenommen hat. Möglicherweise ist das Bekanntwerden dieser Angelegenheit damals ein Grund für ihren Wechsel nach Berlin gewesen. Konkret: In 2014 soll die Richterin in dem Verfahren 39 C 636/14 vor dem AG OB die beklagte Partei in mehreren Belangen vorsätzlich benachteiligt haben, u.a. durch die Nichtzulassung von entlastenden Zeugen für die Beklagten und weiteres. Nach der Verdachtslage ist sie dazu von mindestens einem Vertreter der Staatsanw. Duisburg beeinflusst – vielleicht sogar gedrängt worden. Dort lagen für diese Beeinflussungen Aktenlagen von Staatsanwaltschaften zugrunde, die aus Niedersachsen resultierten. Weil dort der Beklagte vom Bruch gegen Staatsanw. wg. der Verweigerung von Ermittlungstätigkeiten in von vom Bruch erstatteten Strafanzeigen gegen Bedienstete der Stadt Meppen vergeblich vorgegangen war, u.a. mit Dienstaufsichtsbeschw. bzw. Strafanz. wg. des Verdachtes der Rechtsbeugung. Durch Zufall hatte ein StA der StA DU von dem Zivilverfahren Kenntnis bekommen und – so wird vermutet – in einer Art Racheakt für „alle“ Staatsanwälte Dr. Onstein so massiv beeinflusst, das nicht nur dieses Verfahren für die vom Bruch´s verlorenging, sondern auch die vertretenden Anwälte des Mieterbundes und in der Folge wohl auch bei anderen Verfahren, die vom Bruch von sich aus beim AG OB angestrengt hatte, einfach ihre Vertretungstätigkeiten einstellten. PKH für eine Eigenvertretung wurde mit Hinweis auf die „Aussichtslosigkeit“ verweigert. Das nennt man dann „Rechtlos in Deutschland“ und im Zuge der Aufarbeitung und Rekonstruktion erscheint demnächst ein Buch von mir mit diesem Titel. Es ist in den vergangenen Jahren versucht worden, sowohl das AG wie auch die StA zu bewegen, diese Vorgänge offenzulegen, was aber nicht passiert ist. Nun besteht ja seit einiger Zeit die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit der Internet-Plattform „Frag Den Staat“ nach den gesetzlichen Informationsansprüchen Aufklärung zu verlangen. Gegen die Genannten laufen z.Zt. diese Aktivitäten. Der Vorgang ist eigentlich unglaublich, er hat im Endeffekt durch die mehrmalige Verweigerung von Rechten für die vom Bruch´s zu einer Verarmung bei der Familie geführt. Weshalb wir noch nicht eher auf Frau Dr. Onstein eingewirkt haben, die Geschichte aufzuklären und sie in den vergangenen Jahren weitestgehend in Ruhe gelassen haben, hängt damit zusammen, dass wir ihr den Raum geben wollten, von sich aus diese Angelegenheit offenzulegen. Da wir Sie möglicherweise eher als Benutzte denn als gewollte Täterin einstufen. Sie könnte jetzt reinen Tisch machen! Wir erwarten nun aber sowohl von der Richterin wie auch von Ihrem Gericht die kurzfristige und vollständige Herausgabe von Kopien sämtlicher Dokumente des obigen Vorgangs – Schriftverkehr, Namensnennungen, elektron. Post, Telefonnotizen sowohl intern als auch mit den beteiligten Gerichten, Anwälten, Staatsanwaltschaften und den beteiligten Personen etc. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitten wir um eine Antwort in postalischer Form, soweit dies nicht per E-Mail möglich ist. Und warnen dringend davor, dass Sie uns Dokumente vorenthalten! Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) & postalisch und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 187544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187544 Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Charlottenburg
Sehr geehrter Herr vom Bruch, da der von Ihnen zitierte Vorgang vor dem Amtsgericht Oberhausen stattgefunden habe…
Von
Amtsgericht Charlottenburg
Betreff
WG: Verdacht von rechtswidrigen Benachteiligungen – Rechtsbeugungen – der Richterin Dr. Vera Onstein [#187544]
Datum
2. Juni 2020 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr vom Bruch, da der von Ihnen zitierte Vorgang vor dem Amtsgericht Oberhausen stattgefunden haben soll, finden sich beim Amtsgericht Charlottenburg naturgemäß keinerlei Dokumente dazu, in die Ihnen nach den von Ihnen zitierten Vorschriften Einsicht gewährt werden kann. Anlass, an die Richterin Dr. Onstein heranzutreten, um sie zu einem Vorfall zu befragen, der keinerlei Bezug zu Ihrer Dienstausübung beim Amtsgericht Charlottenburg hat, besteht ebenfalls nicht, sodass auch dienstrechtlich durch den Präsidenten des Amtsgerichts Charlottenburg diesbezüglich nichts veranlasst werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch
Antrag auf weitere Auskunft Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Aber natürlich rei…
An Amtsgericht Charlottenburg Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: WG: Verdacht von rechtswidrigen Benachteiligungen – Rechtsbeugungen – der Richterin Dr. Vera Onstein [#187544]
Datum
2. Juni 2020 14:56
An
Amtsgericht Charlottenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag auf weitere Auskunft Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Aber natürlich reicht diese "Abwehr" unserer Anfrage nicht aus: Sie behaupten also dezidiert, dass Ihrem AG nicht bekannt ist, dass es für Frau Dr. Onstein in ihrer Zeit am AG OB den Verdacht einer strafbaren Handlung gegeben hat - auch wenn natürlich unter Juristen verständlicherweise das nicht so hoch gehängt wird? Sie werden die Nachfrage entschuldigen, aber schon gar nicht eine Richterin schwebt im rechtsfreien Raum. Und das Sie die Richterin offensichtlich auch gar nicht befragt haben - oder das zumindesst so behaupten - empfinden wir als ein sehr merkwürdiges Rechtsverständnis. Wir hatten schließlich direkt aus der StA DU einen zwar annonymen, aber in den Details zutreffenden Hinweis erhalten. Wir werden diese Angelegenheit weiter verfolgen und bitten höflich um Unterstützung in einer Angelegenheit, die für ein Gericht, dass sich vielleicht vorsätzlich unwissend stellt, vor allem in der Öffentlichkeit negative Resonanz bedeuten kann. Wir erwarten bitte kurzfristig eine Antwort auf diese erneute (präzisierte) Anfrage und erlauben uns den Hinweis, dass wir bei der Wieder-Aufrollung dieses - möglicherweise massiven Dienstvergehens - die Richterin zu einer Zeugenaussage über den Vorgang benennen werden, Klage dazu nicht ausgeschlossen! Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 187544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187544
Amtsgericht Charlottenburg
Sehr geehrter Herr vom Bruch, auch bzgl. Ihrer präzisierten Anfrage hin muss ich auf die bereits erfolgte Antwort…
Von
Amtsgericht Charlottenburg
Betreff
WG: WG: Verdacht von rechtswidrigen Benachteiligungen – Rechtsbeugungen – der Richterin Dr. Vera Onstein [#187544]
Datum
3. Juni 2020 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr vom Bruch, auch bzgl. Ihrer präzisierten Anfrage hin muss ich auf die bereits erfolgte Antwort verweisen. Dem Präsidenten des Amtsgerichts sind keinerlei Vorwürfe der Rechtsbeugung gegen die Richterin Frau Dr. Onstein bekannt, schon gar nicht betreffend ihre Tätigkeit bei dem Amtsgericht Oberhausen. Für eine Befragung der Richterin hierzu gibt es keinen dienstlichen Anlass. Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Wir haben diese mal auf Wiedervorlage …
An Amtsgericht Charlottenburg Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: WG: WG: Verdacht von rechtswidrigen Benachteiligungen – Rechtsbeugungen – der Richterin Dr. Vera Onstein [#187544]
Datum
3. Juni 2020 11:33
An
Amtsgericht Charlottenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Wir haben diese mal auf Wiedervorlage gelegt..... Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 187544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187544
Udo vom Bruch
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verdacht von rechtswidrigen Benachteiligungen – Rechtsbeugungen – der Richterin Dr. Vera Onstein“ [#187544] [#187544]
Datum
3. Juni 2020 11:41
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/187544 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es nicht glaubhaft erscheint, dass das AG Charlottenburg keine Kenntnis von diesem Verdacht hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anhänge: - 187544.pdf Anfragenr: 187544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187544

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 3. Juni 2020 Sehr geehrter Herr vom Bruch, in o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass wir I…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 3. Juni 2020
Datum
5. Juni 2020 19:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr vom Bruch, in o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass wir Ihrer Bitte um Vermittlung leider nicht nachkommen können. Denn wir haben keine Anhaltspunkte, an den Ausführungen des AG Charlottenburg zu zweifeln (keine Kenntnis über den gegen die Richterin vorgetragenen Verdacht zu einem Vorfall am vorherigen Gericht im anderen Bundesland). Ich weise darauf hin, dass nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz ohnehin nur Zugang zu Informationen verlangt werden kann, die bereits in den Akten der angefragten Stelle vorhanden sind (vgl. § 3 Abs. 1 IFG). Dagegen besteht nach dem Gesetz kein Anspruch darauf, dass die angefragte Stelle erst aufgrund eines IFG-Antrages Informationen beschafft (etwa durch Befragung anderer Stellen oder Personen). Das IFG ist abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen/berliner-ifg/ Wir bedauern, hier nicht in Ihrem Sinne tätig werden zu können, hoffen aber dennoch, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen