Verdacht von rechtswidrigen Benachteiligungen – Rechtsbeugungen – der Richterin Dr. Vera Onstein
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Scholz,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es besteht der Verdacht, dass die seit einiger Zeit an Ihrem Gericht tätige Richterin Dr. Vera Onstein in ihrer Zeit am AG Oberh. Rechtsbeugungen – u.a. in der zivilen Mietsache Neuhaus ./. vom Bruch - vorgenommen hat. Möglicherweise ist das Bekanntwerden dieser Angelegenheit damals ein Grund für ihren Wechsel nach Berlin gewesen.
Konkret: In 2014 soll die Richterin in dem Verfahren 39 C 636/14 vor dem AG OB die beklagte Partei in mehreren Belangen vorsätzlich benachteiligt haben, u.a. durch die Nichtzulassung von entlastenden Zeugen für die Beklagten und weiteres. Nach der Verdachtslage ist sie dazu von mindestens einem Vertreter der Staatsanw. Duisburg beeinflusst – vielleicht sogar gedrängt worden. Dort lagen für diese Beeinflussungen Aktenlagen von Staatsanwaltschaften zugrunde, die aus Niedersachsen resultierten. Weil dort der Beklagte vom Bruch gegen Staatsanw. wg. der Verweigerung von Ermittlungstätigkeiten in von vom Bruch erstatteten Strafanzeigen gegen Bedienstete der Stadt Meppen vergeblich vorgegangen war, u.a. mit Dienstaufsichtsbeschw. bzw. Strafanz. wg. des Verdachtes der Rechtsbeugung.
Durch Zufall hatte ein StA der StA DU von dem Zivilverfahren Kenntnis bekommen und – so wird vermutet – in einer Art Racheakt für „alle“ Staatsanwälte Dr. Onstein so massiv beeinflusst, das nicht nur dieses Verfahren für die vom Bruch´s verlorenging, sondern auch die vertretenden Anwälte des Mieterbundes und in der Folge wohl auch bei anderen Verfahren, die vom Bruch von sich aus beim AG OB angestrengt hatte, einfach ihre Vertretungstätigkeiten einstellten. PKH für eine Eigenvertretung wurde mit Hinweis auf die „Aussichtslosigkeit“ verweigert. Das nennt man dann „Rechtlos in Deutschland“ und im Zuge der Aufarbeitung und Rekonstruktion erscheint demnächst ein Buch von mir mit diesem Titel.
Es ist in den vergangenen Jahren versucht worden, sowohl das AG wie auch die StA zu bewegen, diese Vorgänge offenzulegen, was aber nicht passiert ist. Nun besteht ja seit einiger Zeit die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit der Internet-Plattform „Frag Den Staat“ nach den gesetzlichen Informationsansprüchen Aufklärung zu verlangen. Gegen die Genannten laufen z.Zt. diese Aktivitäten.
Der Vorgang ist eigentlich unglaublich, er hat im Endeffekt durch die mehrmalige Verweigerung von Rechten für die vom Bruch´s zu einer Verarmung bei der Familie geführt.
Weshalb wir noch nicht eher auf Frau Dr. Onstein eingewirkt haben, die Geschichte aufzuklären und sie in den vergangenen Jahren weitestgehend in Ruhe gelassen haben, hängt damit zusammen, dass wir ihr den Raum geben wollten, von sich aus diese Angelegenheit offenzulegen. Da wir Sie möglicherweise eher als Benutzte denn als gewollte Täterin einstufen. Sie könnte jetzt reinen Tisch machen!
Wir erwarten nun aber sowohl von der Richterin wie auch von Ihrem Gericht die kurzfristige und vollständige Herausgabe von Kopien sämtlicher Dokumente des obigen Vorgangs – Schriftverkehr, Namensnennungen, elektron. Post, Telefonnotizen sowohl intern als auch mit den beteiligten Gerichten, Anwälten, Staatsanwaltschaften und den beteiligten Personen etc. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitten wir um eine Antwort in postalischer Form, soweit dies nicht per E-Mail möglich ist. Und warnen dringend davor, dass Sie uns Dokumente vorenthalten!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) & postalisch und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
-
Datum28. Mai 2020
-
30. Juni 2020
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!