Verdeckte Tätigkeiten von SS Kriegsverbrecher Woldemar Amelung vor und nach 1954

Ich bin auf der Suche nach unveröffentlichten Dokumenten zu Hans Woldemar Amelung, geb. 11.11.1914 in Kopjoni, Russland (siehe https://en.m.wikipedia.org/wiki/Waldemar_Amelung) die Hinweise darauf geben, inwiefern er trotz seiner schweren Kriegsverbrechen bis zu seinem (angeblichen) Tod 1954 unbehelligt leben konnte, bzw ob er gegebenenfalls über das Jahr 1954 hinaus mit Hilfe von US Geheimdiensten / Organisation Gehlen / BND oder Geheimdienste anderer Länder weiter aktiv verdeckt operierte.

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  • Datum
    30. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
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An Verfassungsschutz Berlin Details
Von
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Betreff
Verdeckte Tätigkeiten von SS Kriegsverbrecher Woldemar Amelung vor und nach 1954 [#285082]
Datum
30. Juli 2023 22:53
An
Verfassungsschutz Berlin
Status
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin auf der Suche nach unveröffentlichten Dokumenten zu Hans Woldemar Amelung, geb. 11.11.1914 in Kopjoni, Russland (siehe https://en.m.wikipedia.org/wiki/Waldemar_Amelung) die Hinweise darauf geben, inwiefern er trotz seiner schweren Kriegsverbrechen bis zu seinem (angeblichen) Tod 1954 unbehelligt leben konnte, bzw ob er gegebenenfalls über das Jahr 1954 hinaus mit Hilfe von US Geheimdiensten / Organisation Gehlen / BND oder Geheimdienste anderer Länder weiter aktiv verdeckt operierte.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285082/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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