Az: PKII4.12017/1#1 - Bartsch, Rudolf
Sehr geehrter Herr Bartsch,
vielen Dank für Ihre Zuschrift an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), bei der es sich entgegen Ihrer Annahme nicht um einen IFG-Antrag, sondern um eine Bitte um Rechtsauskunft handelt. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Informationen geben:
Die jeweiligen Amtseide der unterschiedlichen Funktionsträger sind gesetzlich geregelt.
Der Amtseid des Bundespräsidenten sowie der Mitglieder der Bundesregierung ist in Art. 56 des Grundgesetzes (GG) festgelegt und wird vom Bundespräsidenten und nach Art. 64 vom Bundeskanzler und den Bundesministern bei ihrem Amtsantritt geleistet. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat; der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages. Der Amtseid lautet:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden (Art. 56 Satz 2 GG).
Für Bundesbeamte ist der Diensteid in § 64 des Bundesbeamtengesetzes geregelt. Er lautet:
„Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden (§ 64 Abs. 2 BBG). Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden (§ 64 Abs. 3 BBG).
Darüber hinaus existieren weitere Eidesformeln etwa für Richter oder Soldaten. Zudem verfügen auch die Länder über eigene Eidesformeln.
Beispielhaft sei nachfolgend die oben erwähnte Eidesformel und Eidesleistung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten erläutert:
Mit dem Diensteid schwört die oder der Beamte, „das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und [sowie die] Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“
Die Bekenntnisformel enthält also einerseits den Eid auf die Verfassung. Der Schwur beinhaltet zuerst die Verpflichtung auf die Wahrung des Grundgesetzes. Gemeint ist hiermit, dass die oder der Beamte bei der Amtsausübung an die Grundwerte der Verfassung, insbesondere die Grundrechte und die prägenden Strukturprinzipien gebunden ist und sie zu beachten hat. Daneben enthält der Amtseid die Verpflichtung zur Einhaltung aller anderen verfassungsnachrangigen Gesetze sowie der ebenfalls gesetzlich normierten Beamtenpflichten.
Es würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen