Vereinbarkeit des Eichrechtes in der Elektromobilität mit der GDPR- bzw. e-Privacy-Verordnung
Welche rechtlichen Einschätzungen, Bewertungen und Einschätzungen bezüglich der Vereinbarkeit des aktuellen und geplanten Eichrechtes in der Elektromobilität und der GDPR- bzw. e-Privacy-Verordnung liegen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt vor?
Meine Anfrage zielt vor allem auf die Frage nach der Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Ladevorgängen mittels personenbeziehbarer Daten wie z.B. RFID UIDs oder feste Vertrags-Ids in den Abrechnungsdatensätzen, welche u.a. zum Tracking von Personen missbraucht werden könnten.
Mit welchen Datenschutzbehörden arbeitet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zusammen? Welche Stellungnahmen haben diese Behörden bisher zu den genannten Punkten abgegeben?
Übernimmt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt mit der Zertifizierung von Hard & Software bzgl. des Eichrechts auch die Kosten möglicher Strafzahlungen, sofern die Zertifizierung nicht der GDPR- oder e-Privacy-Regulierung entsprechen sollte und Datenschützer Hersteller oder Vermarkter zertifizierte Lösungen verklagen würden?
Information nicht vorhanden
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Datum12. Februar 2018
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16. März 2018
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