Vereinbarkeit des Eichrechtes in der Elektromobilität mit der GDPR- bzw. e-Privacy-Verordnung

Welche rechtlichen Einschätzungen, Bewertungen und Einschätzungen bezüglich der Vereinbarkeit des aktuellen und geplanten Eichrechtes in der Elektromobilität und der GDPR- bzw. e-Privacy-Verordnung liegen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt vor?

Meine Anfrage zielt vor allem auf die Frage nach der Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Ladevorgängen mittels personenbeziehbarer Daten wie z.B. RFID UIDs oder feste Vertrags-Ids in den Abrechnungsdatensätzen, welche u.a. zum Tracking von Personen missbraucht werden könnten.

Mit welchen Datenschutzbehörden arbeitet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zusammen? Welche Stellungnahmen haben diese Behörden bisher zu den genannten Punkten abgegeben?

Übernimmt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt mit der Zertifizierung von Hard & Software bzgl. des Eichrechts auch die Kosten möglicher Strafzahlungen, sofern die Zertifizierung nicht der GDPR- oder e-Privacy-Regulierung entsprechen sollte und Datenschützer Hersteller oder Vermarkter zertifizierte Lösungen verklagen würden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Februar 2018
  • Frist
    16. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche rechtlich…
An Physikalisch-Technische Bundesanstalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarkeit des Eichrechtes in der Elektromobilität mit der GDPR- bzw. e-Privacy-Verordnung [#26556]
Datum
12. Februar 2018 19:47
An
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche rechtlichen Einschätzungen, Bewertungen und Einschätzungen bezüglich der Vereinbarkeit des aktuellen und geplanten Eichrechtes in der Elektromobilität und der GDPR- bzw. e-Privacy-Verordnung liegen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt vor? Meine Anfrage zielt vor allem auf die Frage nach der Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit von Ladevorgängen mittels personenbeziehbarer Daten wie z.B. RFID UIDs oder feste Vertrags-Ids in den Abrechnungsdatensätzen, welche u.a. zum Tracking von Personen missbraucht werden könnten. Mit welchen Datenschutzbehörden arbeitet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zusammen? Welche Stellungnahmen haben diese Behörden bisher zu den genannten Punkten abgegeben? Übernimmt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt mit der Zertifizierung von Hard & Software bzgl. des Eichrechts auch die Kosten möglicher Strafzahlungen, sofern die Zertifizierung nicht der GDPR- oder e-Privacy-Regulierung entsprechen sollte und Datenschützer Hersteller oder Vermarkter zertifizierte Lösungen verklagen würden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Kein Nachrichtentext
Von
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Februar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen