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Vereinbarung

Auf meine Anfrage bei Kommunalverwaltung Köln bezüglich Rundfunkbeiträge wurde mir "Vereinbarung zur Verwaltungsvereinfachung zwischen WDR und Stadt Köln" geschickt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/103199/anhang/Vereinbarung_StadtKln_WDR.pdf

Hat Stadt Essen mit WDR zur Verwaltungsvereinfachung auch eine solche Vereinbarung abgeschlossen? Falls ja, bitte schicken Sie mir diese. Falls nicht, warum will Stadt Essen die Verwaltung in diesem Bereich nicht vereinfachen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. September 2018
  • Frist
    5. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarung [#33244]
Datum
3. September 2018 15:01
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfrage bei Kommunalverwaltung Köln bezüglich Rundfunkbeiträge wurde mir "Vereinbarung zur Verwaltungsvereinfachung zwischen WDR und Stadt Köln" geschickt. https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/103199/anhang/Vereinbarung_StadtKln_WDR.pdf Hat Stadt Essen mit WDR zur Verwaltungsvereinfachung auch eine solche Vereinbarung abgeschlossen? Falls ja, bitte schicken Sie mir diese. Falls nicht, warum will Stadt Essen die Verwaltung in diesem Bereich nicht vereinfachen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Essen
Hallo <Information-entfernt> entschuldigen Sie bitte die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Anfrage. I…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Vereinbarung [#33244]
Datum
11. Januar 2019 17:43
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.jpg
2,2 KB


Hallo <Information-entfernt> entschuldigen Sie bitte die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Anfrage. Ich kann Ihnen mitteilen, dass auch die Stadt Essen eine solche Vereinbarung mit dem WDR geschlossen hat. Die Vereinbarung selbst kann ich Ihnen nicht zusenden. Sie können diese gerne persönlich vor Ort im Rathaus Essen, Porscheplatz 1, 45121 Essen, einsehen. Mit freundlichen Grüßen
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