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Vereinbarung mit Dataport zum Projekt "Mutterschutzmitteilung Release 01"

Vereinbarung mit Dataport zur Umsetzung des Projektes (benannt in Drucksache der Bürgerschaft 22/2020, Anlage 1)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarung mit Dataport zum Projekt "Mutterschutzmitteilung Release 01" [#228255]
Datum
12. September 2021 15:51
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Vereinbarung mit Dataport zur Umsetzung des Projektes (benannt in Drucksache der Bürgerschaft 22/2020, Anlage 1)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228255/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Sie haben am 12.09.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Wir bedanken un…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Vereinbarung mit Dataport zum Projekt "Mutterschutzmitteilung Release 01" [#228255]
Datum
16. September 2021 06:49
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Sie haben am 12.09.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und teilen Ihnen mit, dass ein entsprechendes Dokument hier nicht vorliegt. Die von Ihnen begehrten Unterlagen können bei Dataport AöR vorhanden sein, die wir Ihnen hiermit als grundsätzlich auskunftspflichtige Stelle nennen (§ 11 Abs. 2 S. 3 HmbTG). Darüber hinaus können die begehrten Unterlagen auch bei der projektverantwortlichen Behörde der FHH vorliegen. Gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG erfordert die Ablehnung eines Antrags einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid. Wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung Ihre zustellfähige Postanschrift. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vereinbarung mit Dataport zum Projekt "Mutterschutzmitteilung Release 01"“ [#228255]
Datum
2. Oktober 2021 20:27
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/228255/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Aussage, dass ein Exemplar der Vereinbarung nicht in der Senatskanzlei existiert, geltenden gesetzlichen Bestimmungen widerspricht. Danach ist die Senatskanzlei verpflichtet, ein Exemplar einer vertraglichen Vereinbarung aufzubewahren, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten nachvollziehen zu können. Dataport ist zwar in Trägerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, aber ein rechtich selbstständiger Träger, so dass die Senatskanzlei nicht unmittelbar auf die dortigen Unterlagen zugreifen kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 228255.pdf Anfragenr: 228255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228255/

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Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
AW: Vereinbarung mit Dataport zum Projekt "Mutterschutzmitteilung Release 01" [#228255] Guten Tag, <…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Vereinbarung mit Dataport zum Projekt "Mutterschutzmitteilung Release 01" [#228255]
Datum
10. Oktober 2022 11:04
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Sie haben ein Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Wir bedanken uns für Ihr Interesse. Die von Ihnen angeforderten Unterlagen liegen hier nun vor und haben einen erheblichen Umfang. Die Bearbeitung Ihres Antrags einschließlich des Aussonderns der Informationen, des Einholens der notwendigen Stellungnahmen Dritter und der Prüfung der Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung der gewünschten Informationen würde besonders viel Zeit in Anspruch nehmen und es müsste gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG ggf. eine Gebühr erhoben werden. Sie richtet sich nach § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz in Verbindung der Anlage Nr. 1.3.1.2 und würde zwischen 30 Euro und 500 Euro liegen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/HmbTGGebO.pdf Möchten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten? Dann teilen Sie uns bitte Ihre postalische Anschrift mit, damit wir ggf. anfallende Gebühren in Rechnung stellen können. Bitte beachten Sie: Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.