Vereinbarung mit RWE

In folgendem Medienbericht des WDR wurde offenbar, dass es eine Vereinbarung zwischen der Stadt Kerpen und der RWE Power AG gibt, die der Öffentlichkeit vorenthalten wurde:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/rahmenvereinbarung-kerpen-rwe-manheimer-bucht-100.html

1. Gibt es eine Vereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG?
2. Wenn ja, senden Sie mir diese Vereinbarung bitte zu.
3. Wenn nein, ist ein Vereinbarung angedacht oder in Arbeit?
4. Bitte senden sie mir eine Auflistung aller Termine der letzten zehn Jahre zu, an denen sowohl Vertreter der RWE Power AG als auch Vertreter der Stadt Erkelenz zugegen waren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarung mit RWE [#284024]
Datum
16. Juli 2023 13:03
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In folgendem Medienbericht des WDR wurde offenbar, dass es eine Vereinbarung zwischen der Stadt Kerpen und der RWE Power AG gibt, die der Öffentlichkeit vorenthalten wurde: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/rahmenvereinbarung-kerpen-rwe-manheimer-bucht-100.html 1. Gibt es eine Vereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG? 2. Wenn ja, senden Sie mir diese Vereinbarung bitte zu. 3. Wenn nein, ist ein Vereinbarung angedacht oder in Arbeit? 4. Bitte senden sie mir eine Auflistung aller Termine der letzten zehn Jahre zu, an denen sowohl Vertreter der RWE Power AG als auch Vertreter der Stadt Erkelenz zugegen waren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284024/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Erkelenz
Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Eingabe über das das Portal …
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
AW: Vereinbarung mit RWE [#284024]
Datum
18. Juli 2023 07:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Eingabe über das das Portal fragdenstaat.de. Ich werde den zuständigen Fachbereich befragen, ob entsprechende Unterlagen dort vorliegen. Eine Rückmeldung an Sie wird voraussichtlich aufgrund der Ferien- bzw. Urlaubszeit voraussichtlich erst Anfang August erfolgen können. Viele Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarung mit RWE“ vom 16.07.2023 (#284024) wurde von Ihnen nic…
An Kommunalverwaltung Erkelenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vereinbarung mit RWE [#284024]
Datum
19. August 2023 16:41
An
Kommunalverwaltung Erkelenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarung mit RWE“ vom 16.07.2023 (#284024) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Erkelenz
siehe Anlage Hier auch nochmal die Links: Sitzungsvorlage (mit Anlagen): http://ratsinfo.erkelenz.de/bi/vo020.asp…
Von
Kommunalverwaltung Erkelenz
Betreff
AW: Vereinbarung mit RWE [#284024]
Datum
21. August 2023 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
siehe Anlage Hier auch nochmal die Links: Sitzungsvorlage (mit Anlagen): http://ratsinfo.erkelenz.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3960 Beschlussauszug: http://ratsinfo.erkelenz.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=9618 Sitzungsvorlage (mit Anlagen): http://ratsinfo.erkelenz.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7010 Beschlussauszug: http://ratsinfo.erkelenz.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=18591 Mit freundlichen Grüßen,