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Vereinbarung „Vereinfachte Meldeverfahren“ zwischen Stadt Köln und WDR

„Zwischenzeitlich wurde zwischen WDR und Stadtverwaltung auf Sachbearbeiterebene das sog. „Vereinfachte Meldeverfahren“ ausgearbeitet. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem WDR und Herrn Stadtdirektor Kahlen am 19.03.2015 unterzeichnet.“
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=502415&type=do

Bitte schicken Sie mir diese Vereinbarung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2017
  • Frist
    9. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarung „Vereinfachte Meldeverfahren“ zwischen Stadt Köln und WDR [#25195]
Datum
7. November 2017 14:47
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
„Zwischenzeitlich wurde zwischen WDR und Stadtverwaltung auf Sachbearbeiterebene das sog. „Vereinfachte Meldeverfahren“ ausgearbeitet. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem WDR und Herrn Stadtdirektor Kahlen am 19.03.2015 unterzeichnet.“ https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=502415&type=do Bitte schicken Sie mir diese Vereinbarung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarung „Vereinfachte Meldeverf…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vereinbarung „Vereinfachte Meldeverfahren“ zwischen Stadt Köln und WDR [#25195]
Datum
22. Juni 2018 10:36
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarung „Vereinfachte Meldeverfahren“ zwischen Stadt Köln und WDR“ vom 07.11.2017 (#25195) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 196 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 07.11.2017, bzw. Ihre Erinnerung vom 22.06.2018 habe ich zuständigke…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Vereinbarung „Vereinfachte Meldeverfahren“ zwischen Stadt Köln und WDR [#25195]
Datum
26. Juni 2018 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 07.11.2017, bzw. Ihre Erinnerung vom 22.06.2018 habe ich zuständigkeitshalber an das Amt für Personal, Organisation und Innovation - Zentrale Verwaltung Stadthaus Deutz - Ostgebäude Adresse: Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
WG: Vereinbarung "Vereinfachte Meldeverfahren" zwischen Stadt Köln und WDR (#25195) / Hier: Ihre Anfrage…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Vereinbarung "Vereinfachte Meldeverfahren" zwischen Stadt Köln und WDR (#25195) / Hier: Ihre Anfrage vom 07.11.2017
Datum
3. September 2018 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 07.11.2017 eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Stadt Köln gerichtet, in der Sie um die Zusendung der zwischen der Stadt Köln und dem WDR abgeschlossenen Vereinbarung "Vereinbarung zur Verwaltungsvereinfachung" bitten. Die beantragte Vereinbarung übersende ich Ihnen anbei. Die Namen der Unterzeichner der Vereinbarung habe ich aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt. Da ich zuvor den WDR um Stellungnahme gebeten hatte, kann ich Ihre Anfrage erst jetzt beantworten. Ich bitte um Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Vereinbarung "Vereinfachte Meldeverfahren" zwischen Stadt Köln und WDR (#25195) / Hier: Ihre Anf…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vereinbarung "Vereinfachte Meldeverfahren" zwischen Stadt Köln und WDR (#25195) / Hier: Ihre Anfrage vom 07.11.2017 [#25195]
Datum
15. September 2018 20:44
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/103199/anhang/Vereinbarung_StadtKln_WDR.pdf Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Meldung. Ich brauche noch Information zum Inhalt der Vereinbarung. 1. "§6 Schlussbestimmungen. (2) Die Vereinbarung ersetzt alle bisher in dieser Angelegenheit getroffenen Vereinbarungen." Gibt es frühere Vereinbarungen? Gibt es spätere Vereinbarungen? Falls ja, bitte ich Sie, mir diese zu schicken. 2. Wann wurde die Vereinbarung unterzeichnet? Am 19.03.2015? 3. Hat Stadt Köln bei der Zahlung der Rundfunkbeiträge in den Jahren von 2013 bis Mitte 2018 Nachzahlungen geleistet, bzw. Erstattungen bekommen? Falls ja, bitte schicken Sie mir Höhe der Zahlungen, Zeitpunkt der Zahlungen und für welchen Zeitraum die Nachzahlung/Erstattung verbucht wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Köln
Vereinbarung "Vereinfachte Meldeverfahren" zwischen Stadt Köln und WDR (#25195) / Hier: Ihre Anfrage vom…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Vereinbarung "Vereinfachte Meldeverfahren" zwischen Stadt Köln und WDR (#25195) / Hier: Ihre Anfrage vom 07.11.2017 [#25195]
Datum
9. November 2018 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Nachfrage vom 15.09.2018 und beantworte diese wie folgt: 1. Es gibt weder frühere noch spätere Vereinbarungen. 2. Die Vereinbarung wurde am 19.03.2015 unterzeichnet. 3. Die Stadt Köln hat die vom WDR-Beitragsservice in Rechnung gestellten Rundfunkbeiträge gezahlt. Eine Nachzahlung bzw. Erstattung erfolgte nicht. Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.