Vereinbarung zum Uferweg in Friedrichshafen-Manzell

Den Text der Verinbarung zwischen der Stadt Friedrichshafen, dem Regierungspräsidium Tübingen und der Tognum AG über den Bau eines Uferweges, wie unter https://www.friedrichshafen.de/unsere-stadt/nachrichten/detail/datum/2013/06/27/tognum-stimmt-uferweg-vor-mtu-werk-zu/ beschrieben.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. August 2016
  • Frist
    3. September 2016
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Text der V…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarung zum Uferweg in Friedrichshafen-Manzell [#17450]
Datum
4. August 2016 00:39
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Text der Verinbarung zwischen der Stadt Friedrichshafen, dem Regierungspräsidium Tübingen und der Tognum AG über den Bau eines Uferweges, wie unter https://www.friedrichshafen.de/unsere-stadt/nachrichten/detail/datum/2013/06/27/tognum-stimmt-uferweg-vor-mtu-werk-zu/ beschrieben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Evi Denz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Tübingen
Vereinbarung zwischen MTU, Stadt Friedrichshafen und RPT / Ihre Anfrage vom 04.08.2016 Sehr geehrte Frau Denz, mi…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
Vereinbarung zwischen MTU, Stadt Friedrichshafen und RPT / Ihre Anfrage vom 04.08.2016
Datum
9. August 2016 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Denz, mit E-Mail vom 04.08.2016 begehren Sie die Herausgabe des Textes der Vereinbarung zwischen der Stadt Friedrichshafen, dem Regierungspräsidium Tübingen und der Tognum AG über den Bau eines Uferwegs. Der Eingang dieses Herausgabebegehrens wird Ihnen hiermit bestätigt. In Folge wird geprüft ob Sie einen durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe der Vereinbarung nach den Bestimmungen des Umweltverwaltungsgesetzes Baden-Württemberg (UVwG) oder des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) haben. Spätestens mit Ablauf der Monatsfrist (Fristende ist der 05. September 2016 24 Uhr) werden Sie vom Regierungspräsidium Tübingen eine Rückmeldung erhalten. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Freundliche Grüße
Regierungspräsidium Tübingen
Ihr Antrag nach dem LIFG von 04.08.2016 / Gebühr Sehr geehrte Frau Denz, mit E-Mail vom 04.08.2016 begehren Sie d…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
Ihr Antrag nach dem LIFG von 04.08.2016 / Gebühr
Datum
5. September 2016 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Denz, mit E-Mail vom 04.08.2016 begehren Sie die Herausgabe des Textes der Vereinbarung zwischen der Stadt Friedrichshafen, dem Regierungspräsidium Tübingen und der Tognum AG über den Bau eines Uferwegs. Ihre Anfrage wurde als Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) behandelt. Ihr Antrag kann nicht weiter bearbeitet werden, weil für die Zustellung eines Gebührenbescheides, § 10 Absatz 1 LIFG, eine zustellfähige Anschrift und die Preisgabe ihrer Identität erforderlich ist. Eine Gebühr in der Größenordnung 50-100 Euro fällt an, weil Recherchearbeiten erforderlich waren und ein nicht nur geringer Bearbeitungsaufwand zu verzeichnen ist. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem LIFG von 04.08.2016 / Gebühr [#17450] Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe meine Anfr…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem LIFG von 04.08.2016 / Gebühr [#17450]
Datum
5. September 2016 20:55
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Evi Denz Anfragenr: 17450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Evi Denz