Vereinbarung zur Vermittlung von Pflegekindern aus HH in umliegende Länder

Die Vereinbarung zwischen HH und Jugendämtern aus Teilen Niedersachsens und Schleswig-Holsteins zur Vermittlung von Hamburger Pflegekindern ins Umland.Beteiligter war u.a. der Landkreis Harburg.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. April 2013
  • Frist
    4. Mai 2013
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
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Betreff
Vereinbarung zur Vermittlung von Pflegekindern aus HH in umliegende Länder
Datum
2. April 2013 10:45
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Vereinbarung zwischen HH und Jugendämtern aus Teilen Niedersachsens und Schleswig-Holsteins zur Vermittlung von Hamburger Pflegekindern ins Umland.Beteiligter war u.a. der Landkreis Harburg.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, eine Vereinbarung zur Vermittlung von Pflegekindern aus Hamburg in umliegende …
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: Vereinbarung zur Vermittlung von Pflegekindern aus HH in umliegende Länder
Datum
5. April 2013 13:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, eine Vereinbarung zur Vermittlung von Pflegekindern aus Hamburg in umliegende Länder gibt es nicht. Einer solchen Vereinbarung bedarf es im Pflegekinderwesen auch nicht, denn die "Vermittlung" erfolgt direkt zwischen dem Jugendamt, das ein Kind unterbringen möchte und dafür einen geeigneten und dem Wohl des Kindes förderlichen Ort sucht, und der Pflegestelle, die ein Kind aufnehmen möchte; beteiligt sind darüber hinaus die leiblichen Eltern oder der Vormund des Kindes. Anerkannte Pflegeeltern können sich bei jedem beliebigen Jugendamt in Deutschland melden und um die Vermittlung eines Pflegekindes bitten. Obwohl insoweit eigentlich alles gesetzlich geregelt ist beabsichtigt die Freie und Hansestadt Hamburg dennoch, mit den Jugendämtern im südlichen Hamburger Umland eine Vereinbarung abzuschließen, um künftig Streitigkeiten über die Auslegung des Gesetzes zu vermeiden. Dabei geht es materiell darum, ob und ab wann das Jugendamt am Wohnsitz der Pflegeeltern zuständig wird und damit für die Betreuung, Beratung und Unterstützung der Pflegefamilie sorgen muss. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung ist zurzeit zurückgestellt, weil zunächst das Pflegekinderwesen in Hamburg neu geregelt werden soll. Mit freundlichen Grüßen Uwe Riez Leiter des Amts für Familie Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburger Strasse 37 - 22083 Hamburg Tel. 040 / 428 63 29 00 <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrter Herr Riez, der Landkreis Harburg, vertreten durch Herrn Kaminski, hat mir gegenüber bestätigt, dass…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
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Betreff
AW: AW: Vereinbarung zur Vermittlung von Pflegekindern aus HH in umliegende Länder
Datum
5. April 2013 14:00
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Sehr geehrter Herr Riez, der Landkreis Harburg, vertreten durch Herrn Kaminski, hat mir gegenüber bestätigt, dass Gespräche bereits stattgefunden haben und Vereinbarungen getroffen wurden. Ich bitte um Übersendung der Vereinbarungen, die bis zum heutigen Zeitpunkt verabredet wurden. Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, dass die Vermittlung von Pflegekindern außerhalb Hamburgs gesetzlich geregelt ist. Auch die Bertreuung der Pflegeeltern ist u.a. durch den § 86.6 geregelt. Umso erstaunter war ich, von den Vereinbarungen zu hören. Aus diesem Grunde bitte ich weiterhin um Überlassung der Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen ... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, was immer Ihnen der Landkreis Harburg gesagt haben mag: Es gab in der Tat Gespr…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: AW: Vereinbarung zur Vermittlung von Pflegekindern aus HH in umliegende Länder
Datum
5. April 2013 14:20
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, was immer Ihnen der Landkreis Harburg gesagt haben mag: Es gab in der Tat Gespräche und auch Einvernehmen, zu einer Vereinbarung zu kommen, aber ich kann Ihnen versichern - eine schriftlich niedergelegte Vereinbarung gibt es bis heute n i c h t (wenn es sie gäbe, könnte der Landkreis sie Ihnen ja zur Verfügung stellen). Die Vereinbarung würde sobald es sie gibt, dem Hamburgischen Transparenzgesetz unterfallen und von uns veröffentlich werden; solange das öffentliche Register noch nicht steht, könnte Sie die Vereinbarung bei uns abfordern. Meine Prognose ist, dass sie vor dem Ende des 2. Quartals 2013 nicht abgeschlossen sein wird. So lange muss ich Sie leider noch um Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen Uwe Riez Leiter des Amts für Familie Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburger Strasse 37 - 22083 Hamburg Tel. 040 / 428 63 29 00

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Sehr geehrter Herr Riez, vielen Dank für die zügige Bearbeitung meiner Anfrage. Als Pflegemutter von vier, aus HH …
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AW: AW: AW: Vereinbarung zur Vermittlung von Pflegekindern aus HH in umliegende Länder
Datum
5. April 2013 19:57
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Sehr geehrter Herr Riez, vielen Dank für die zügige Bearbeitung meiner Anfrage. Als Pflegemutter von vier, aus HH vermittelten, Pflegekindern kann ich nur hoffen, dass es zukünftig für die Stadt Hamburg einfacher wird, Kinder in den "Speckgürtel" zu vermitteln. Der Bedarf an Pflegefamilien ist ja nach wie vor sehr groß und die Gesetzeslage eindeutig. In der Hoffnung, dass die Jugendämter zum Wohle der Pflegekinder zusammenarbeiten verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer