Vereinbarungen mit der Bahnbetriebswerk Gerolstein gGmbH / Nutzung des Lokschuppens

Am 24.11.2009 hat der Rat der Verbandsgemeinde über einen Zuschuss zu o.g. Gesellschaft zur Renovierung des Lokschuppens beraten. Die Zustimmung sollte von der Einrichtung eines Beirates sowie einer Vereinbarung, nach der die Verbandsgemeinde den von der Gesellschaft bewirtschafteten Lokschuppen in Gerolstein bis zu vier mal im Jahr kostenfrei nutzen kann, abhängen.

Ich möchte wissen:

1. Ist ein entsprechender Beirat gegründet und mit der Gesellschaft vereinbart worden,
2. Wer ist Mitglied dieses Beirates,
3. Wie häufig hat der Beirat seit dessen Gründung getagt,
4. Ich möchte Einblick in die Protokolle der Beiratssitzungen,
5. Ist eine Vereinbarung über eine Nutzung des Lokschupen mit der Gesellschaft getroffen worden,
6. Zu welchen Veranstaltunge wurde von der unter 5. erfragten Vereinbarung Gebrauch gemacht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 24.11.2009 …
An Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarungen mit der Bahnbetriebswerk Gerolstein gGmbH / Nutzung des Lokschuppens [#58070]
Datum
15. Februar 2019 20:39
An
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 24.11.2009 hat der Rat der Verbandsgemeinde über einen Zuschuss zu o.g. Gesellschaft zur Renovierung des Lokschuppens beraten. Die Zustimmung sollte von der Einrichtung eines Beirates sowie einer Vereinbarung, nach der die Verbandsgemeinde den von der Gesellschaft bewirtschafteten Lokschuppen in Gerolstein bis zu vier mal im Jahr kostenfrei nutzen kann, abhängen. Ich möchte wissen: 1. Ist ein entsprechender Beirat gegründet und mit der Gesellschaft vereinbart worden, 2. Wer ist Mitglied dieses Beirates, 3. Wie häufig hat der Beirat seit dessen Gründung getagt, 4. Ich möchte Einblick in die Protokolle der Beiratssitzungen, 5. Ist eine Vereinbarung über eine Nutzung des Lokschupen mit der Gesellschaft getroffen worden, 6. Zu welchen Veranstaltunge wurde von der unter 5. erfragten Vereinbarung Gebrauch gemacht.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz; Ihre Fragen zu einer Vereinbarung mit dem Bahnbetriebswerk gGmbH bzw. z…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz; Ihre Fragen zu einer Vereinbarung mit dem Bahnbetriebswerk gGmbH bzw. zur Nutzung des Lokschuppen Pelm / Gerolstein
Datum
26. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
628,3 KB
Sehr geehrt« . Ihre Fragen, die Sie über das Internetportal „fragdenstaat.de" an uns gerichtet haben, möchten wir nachstehend beantworten. Zunächst dürfen wir darauf hinweisen, dass die Vorschriften des Verbraucherinformationsgeset- zes {VIP} in diesem Fall nicht einschlägig sind. Unsere nachfolgende Auskunft beruht somit aus- schließlich auf dem Landestransparenzgesetz. zu Frage 1: 'Auf Anregung der Verbandsgemeinde Gerolstein ist ein Beirat für die „Bahnbetriebswerk gGmbH“ eingerichtetworden. Die Einrichtung des-Beirates erfolgt durch eine.Änderung des Gesellschafter- Vertrages der genannten Gesellschaft am 25.02.2011. zu Frage 2: Dem Beirat gehören an: - der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein - der Sta dtbürgermeister der Stadt Gerolstein - der Ortsbürgermeister der Gemeinde Pelm - die Geschäftsführung der „TW Gerolsteiner Land GmbH” - die Geschäftsführung der „Eifel Tourismus GmbH" (Prüm) - der Vorsitzende des „Gewerbevereins Gerolstein e.V.” zu Frage 3: Der Beirat hat bisher viermal ge-tagt. zu Frage I Bitte 4: Ein Einblick in die Protokolle der Beiratssitzungen kann Ihnen nicht gewährt werden. Es handelt sich um den Beirat einer privatrechtlichen Gesellschaft. Die Verbandsgemeinde Gerol- stein sowie die Stadt Gerolstein und die Gemeinde Pelm sind keine Mitgesellschafter der Bahnbe- triebswerk gGmbH. Gleiches gilt für die übrigen im Beirat vertretenden Organisationen. Die Bahnbetriebswerk gGmbH nimmt keine öffentliche Aufgabe wahr und unterliegt auch nicht der Kontrolle oder der Aufsicht der genannten Kommunen. i Bei den Protokollen über die Sitzung des Gesellschaftsbeirates handelt sich nicht um „amtliche In- formationen“ im Sinne von § 1 Abs. 1 des Landestransparenzgesetzes. zu Frage 5: Zwischen der Bahnbetriebswerk gGmbH und der Verbandsgemeinden ist vereinbart, dass die Ver- bandsgemeinde jährlich bis zu vier Veranstaltungen mietfrei in den Räumlichkeiten des Lokschup- pens durchführen kann. Dieses Recht ist durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. zu Frage 6: Die Räumlichkeiten wurden bisher von der Verbandsgemeinde (bzw. der TW Gerolsteiner Land) genutzt: - für zwei verwaltungsinterne Veranstaltungen, - für eine Veranstaltung der Stadt Gerolstein mit Vertretern der Partnerstädte, - für eine öffentliche Ausstellung „Eifelschätze“, - für ein Benefizkonzert in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr. Wir weisen darauf hin, dass gegen die teilweise Ablehnung Ihres Antrages (siehe Frage 4) gem. § 22 Landestransparenzgesetz der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen (vgl. § 12 Abs. 4 LTranspG).