Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unter Bezugnahme auf folgende Berichterstattung: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-stadt-kerpen-und-rwe-zukunft-verkauft-100.html

1. Gibt oder gab es zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE ebenfalls eine Vereinbarung vergleichbarer Natur, die z.B. den politischen Umgang mit dem Ausbau der Tagebaue betrifft?

2. Wenn ja, geben Sie bitte an, wann und auf wessen Initiative hin diese geschlossen wurde.

3. Bitte übersenden Sie die geschlossene Vereinbarung.

4. Bitte übersenden Sie außerdem jegliche Kommunikation (auch abstrakte) zwischen Ihrer Behörde, RWE, etwaigen weiteren Behörden und Dritten zu einer solchen Vereinbarung. Dies schließt bitte auch interne Kommunikation, Vermerke, Protokolle, non paper, oder anderweitige Unterlagen mit ein.

5. Bitte übersenden Sie eine Übersichtsliste aller Vereinbarungen zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE seit 2014, die zumindest den Gegenstand und das Datum der Vereinbarung enthält.

Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die Umwelt dem UIG.

Die explizite Anwendbarkeit des UIG auf "Umweltvereinbarungen" bejahte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23.2.2017 – 7 C 31/15 (= NVwZ 2017, 1775), Rn. 54.

Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Insbesondere die o.g. Recherche des WDR auch das spezifische Thema (geheimer) Vereinbarungen zwischen Behörden und RWE in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß.

Hilfsweise sind personenbezogene Daten von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW).

Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Weiter gilt insbesondere hinsichtlich RWE, dass selbige eine Monopolstellung im Tagebaubetrieb im Rheinischen Revier innehat und nach der einschlägigen Rechtsprechung schon deswegen der Verweis auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse mangels Wettbewerbssituation ohne Grundlage ist. Auch ist kein möglicher Schaden vorstellbar.

Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen.

Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den Fragen 1-5 darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gemm. § 2 VerwGebO IFG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollten Sie diese Anfrage wider Erwarten ablehnen bitte ich Sie, die Ablehnungsgründe nach den Fragen 1-5 zu differenzieren.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: U…
An Kommunalverwaltung Elsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu [#283959]
Datum
15. Juli 2023 12:55
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Bezugnahme auf folgende Berichterstattung: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-stadt-kerpen-und-rwe-zukunft-verkauft-100.html 1. Gibt oder gab es zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE ebenfalls eine Vereinbarung vergleichbarer Natur, die z.B. den politischen Umgang mit dem Ausbau der Tagebaue betrifft? 2. Wenn ja, geben Sie bitte an, wann und auf wessen Initiative hin diese geschlossen wurde. 3. Bitte übersenden Sie die geschlossene Vereinbarung. 4. Bitte übersenden Sie außerdem jegliche Kommunikation (auch abstrakte) zwischen Ihrer Behörde, RWE, etwaigen weiteren Behörden und Dritten zu einer solchen Vereinbarung. Dies schließt bitte auch interne Kommunikation, Vermerke, Protokolle, non paper, oder anderweitige Unterlagen mit ein. 5. Bitte übersenden Sie eine Übersichtsliste aller Vereinbarungen zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE seit 2014, die zumindest den Gegenstand und das Datum der Vereinbarung enthält. Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die Umwelt dem UIG. Die explizite Anwendbarkeit des UIG auf "Umweltvereinbarungen" bejahte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23.2.2017 – 7 C 31/15 (= NVwZ 2017, 1775), Rn. 54. Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Insbesondere die o.g. Recherche des WDR auch das spezifische Thema (geheimer) Vereinbarungen zwischen Behörden und RWE in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß. Hilfsweise sind personenbezogene Daten von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW). Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Weiter gilt insbesondere hinsichtlich RWE, dass selbige eine Monopolstellung im Tagebaubetrieb im Rheinischen Revier innehat und nach der einschlägigen Rechtsprechung schon deswegen der Verweis auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse mangels Wettbewerbssituation ohne Grundlage ist. Auch ist kein möglicher Schaden vorstellbar. Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen. Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den Fragen 1-5 darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gemm. § 2 VerwGebO IFG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollten Sie diese Anfrage wider Erwarten ablehnen bitte ich Sie, die Ablehnungsgründe nach den Fragen 1-5 zu differenzieren. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283959/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Elsdorf
Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 283959 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend a…
Von
Kommunalverwaltung Elsdorf
Betreff
Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 283959
Datum
14. August 2023 15:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 15.07.2023 übersende ich Ihnen anliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 283959 [#283959] Ihr Az.: 1.30 Sehr << Anrede >&…
An Kommunalverwaltung Elsdorf Details
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AW: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 283959 [#283959]
Datum
14. August 2023 19:32
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 1.30 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die kurze Zwischennachricht. Ich freue mich, wieder von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283959/
Kommunalverwaltung Elsdorf
Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend a…
Von
Kommunalverwaltung Elsdorf
Betreff
Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959
Datum
11. September 2023 07:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 15.07.2023 und die Zwischenstandsmitteilung vom 09.08.2023 darf ich Ihnen anliegendes Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959] Ihr Az. 1.30 Sehr << Anrede >&g…
An Kommunalverwaltung Elsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959]
Datum
15. September 2023 10:36
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az. 1.30 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Antwort! I. Vollständige Übersicht Sie schreiben, Sie haben mir eine Übersicht über geschlossene Vereinbarungen der Stadt Elsdorf mit RWE seit 2014 geschickt, soweit Sie dazu berechtigt seien. Nach meinem Verständnis heißt das, dass es weitere Vereinbarungen zwischen Ihnen und RWE gibt. Ich bitte daher nochmals nachdrücklich um Übersendung einer Übersicht auch dieser Vereinbarungen. Sofern Sie der Meinung sein sollten, dass Sie mir diese Übersichten nicht schicken können bitte ich Sie um eine substantiierte Ablehnungsbegründung und einen rechtsmittelfähigen Bescheid, gegen den ich - soweit notwendig - Widerspruch erheben kann und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung bitten kann. In diesem Bescheid müssten Sie dann darlegen, welche Ablehnungsgründe nach dem UIG der Übersendung der vollständigen Übersicht im Wege stehen. Ohne dass ich konkret weiß, um was es dort gehen könnte, kann ich mir nicht vorstellen, dass schon die Auskunft darüber, ob und zu welchem Thema Vereinbarungen vorliegen, schützenswert nach dem UIG ist. Hierfür bitte ich um eine Antwort bis zum 29.09.2023. II. Übersendung einzelner Vereinbarungen Zudem möchte ich Sie um Übersendung folgender Vereinbarungen bitten: - Sponsoringvertrag Generationenpark vom 21.06.2022 - Sponsoringvertrag Weihnachtsbeleuchtung vom 01.06.2022 - "Liefervertrag" vom 22.10.2022 Meine Ausführungen in meiner ursprünglichen Anfrage zur Reichweite des UIG und einem großen öffentlichen Interesse an diesen Informationen bitte ich zu berücksichtigen und in eine ggf. vorzunehmende Abwägung miteinzustellen. Sollten Sie der Meinung sein, dass einzelnen Teile der Vereinbarungen geschwärzt werden müssen (wovon ich nicht ausgehe) bitte ich Sie, diese Schwärzungen vorzunehmen und aber zugleich einen Ablehnungsbescheid bezüglich dieser Schwärzungen zu erstellen, den ich ggf. prüfen und der LDI zuschicken kann. Hierfür bitte ich um eine Antwort bis zum 15.10.2023. Falls notwendig, können Sie diese Anfrage unter II. auch als eigenständige Anfrage nach dem UIG (hilfsweise IFG) betrachten. Sollten Sie der Meinung sein, dass hierfür Kosten entstehen sollten, bitte ich Sie um eine Mitteilung vorab und darum, die Kosten unter Angabe der Rechtsgrundlage aufzuschlüsseln, sodass ich sie nachvollziehen kann. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283959/
Kommunalverwaltung Elsdorf
Automatische Antwort: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959] Sehr geehrte Damen und …
Von
Kommunalverwaltung Elsdorf
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959]
Datum
15. September 2023 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie, dass ich nicht mehr im Dienst der Stadt Elsdorf stehe und diese E-Mail nicht weitergeleitet wird. Bitte wenden Sie sich an den Leiter des Fachbereichs 1, Herrn [geschwärzt] (E-Mail: [geschwärzt], Tel: 02274 / 709 - [geschwärzt]). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959] Ihr Az. 1.30 Sehr …
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959]
Datum
15. September 2023 10:41
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
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Ihr Az. 1.30 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Antwort! I. Vollständige Übersicht Sie schreiben, Sie haben mir eine Übersicht über geschlossene Vereinbarungen der Stadt Elsdorf mit RWE seit 2014 geschickt, soweit Sie dazu berechtigt seien. Nach meinem Verständnis heißt das, dass es weitere Vereinbarungen zwischen Ihnen und RWE gibt. Ich bitte daher nochmals nachdrücklich um Übersendung einer Übersicht auch dieser Vereinbarungen. Sofern Sie der Meinung sein sollten, dass Sie mir diese Übersichten nicht schicken können bitte ich Sie um eine substantiierte Ablehnungsbegründung und einen rechtsmittelfähigen Bescheid, gegen den ich - soweit notwendig - Widerspruch erheben kann und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung bitten kann. In diesem Bescheid müssten Sie dann darlegen, welche Ablehnungsgründe nach dem UIG der Übersendung der vollständigen Übersicht im Wege stehen. Ohne dass ich konkret weiß, um was es dort gehen könnte, kann ich mir nicht vorstellen, dass schon die Auskunft darüber, ob und zu welchem Thema Vereinbarungen vorliegen, schützenswert nach dem UIG ist. Hierfür bitte ich um eine Antwort bis zum 29.09.2023. II. Übersendung einzelner Vereinbarungen Zudem möchte ich Sie um Übersendung folgender Vereinbarungen bitten: - Sponsoringvertrag Generationenpark vom 21.06.2022 - Sponsoringvertrag Weihnachtsbeleuchtung vom 01.06.2022 - "Liefervertrag" vom 22.10.2022 Meine Ausführungen in meiner ursprünglichen Anfrage zur Reichweite des UIG und einem großen öffentlichen Interesse an diesen Informationen bitte ich zu berücksichtigen und in eine ggf. vorzunehmende Abwägung miteinzustellen. Sollten Sie der Meinung sein, dass einzelnen Teile der Vereinbarungen geschwärzt werden müssen (wovon ich nicht ausgehe) bitte ich Sie, diese Schwärzungen vorzunehmen und aber zugleich einen Ablehnungsbescheid bezüglich dieser Schwärzungen zu erstellen, den ich ggf. prüfen und der LDI zuschicken kann. Hierfür bitte ich um eine Antwort bis zum 15.10.2023. Falls notwendig, können Sie diese Anfrage unter II. auch als eigenständige Anfrage nach dem UIG (hilfsweise IFG) betrachten. Sollten Sie der Meinung sein, dass hierfür Kosten entstehen sollten, bitte ich Sie um eine Mitteilung vorab und darum, die Kosten unter Angabe der Rechtsgrundlage aufzuschlüsseln, sodass ich sie nachvollziehen kann. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283959/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959]
Ihr Az. 1.30 Sehr …
An Kommunalverwaltung Elsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959]
Datum
15. September 2023 20:04
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az. 1.30 Sehr << Anrede >> noch ein Nachtrag zu Punkt II. meiner vorigen Nachricht: Ich bitte Sie ebenfalls um Übersendung der Sponsoringverträge "Babybegrüßungspaket" und "RWE Frühe Hilfen" vom 22.08.2019. Ich danke Ihnen herzlich! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959]
Ihr Az.: 1.30 Sehr << Anrede >&…
An Kommunalverwaltung Elsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959]
Datum
8. November 2023 19:25
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 1.30 Sehr << Anrede >> ich erinnere an meine Nachrichten vom 15.09.2023, in denen ich Sie um Übersendung weiterer Dokumente bat. Ich kopiere meine Nachricht gerne noch einmal hier hinein: I. Vollständige Übersicht Sie schreiben, Sie haben mir eine Übersicht über geschlossene Vereinbarungen der Stadt Elsdorf mit RWE seit 2014 geschickt, soweit Sie dazu berechtigt seien. Nach meinem Verständnis heißt das, dass es weitere Vereinbarungen zwischen Ihnen und RWE gibt. Ich bitte daher nochmals nachdrücklich um Übersendung einer Übersicht auch dieser Vereinbarungen. Sofern Sie der Meinung sein sollten, dass Sie mir diese Übersichten nicht schicken können bitte ich Sie um eine substantiierte Ablehnungsbegründung und einen rechtsmittelfähigen Bescheid, gegen den ich - soweit notwendig - Widerspruch erheben kann und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung bitten kann. In diesem Bescheid müssten Sie dann darlegen, welche Ablehnungsgründe nach dem UIG der Übersendung der vollständigen Übersicht im Wege stehen. Ohne dass ich konkret weiß, um was es dort gehen könnte, kann ich mir nicht vorstellen, dass schon die Auskunft darüber, ob und zu welchem Thema Vereinbarungen vorliegen, schützenswert nach dem UIG ist. Hierfür bitte ich um eine Antwort bis zum 29.09.2023. II. Übersendung einzelner Vereinbarungen Zudem möchte ich Sie um Übersendung folgender Vereinbarungen bitten: - Sponsoringvertrag Generationenpark vom 21.06.2022 - Sponsoringvertrag Weihnachtsbeleuchtung vom 01.06.2022 - "Liefervertrag" vom 22.10.2022 - Sponsoringverträge "Babybegrüßungspaket" und "RWE Frühe Hilfen" vom 22.08.2019 Meine Ausführungen in meiner ursprünglichen Anfrage zur Reichweite des UIG und einem großen öffentlichen Interesse an diesen Informationen bitte ich zu berücksichtigen und in eine ggf. vorzunehmende Abwägung miteinzustellen. Sollten Sie der Meinung sein, dass einzelnen Teile der Vereinbarungen geschwärzt werden müssen (wovon ich nicht ausgehe) bitte ich Sie, diese Schwärzungen vorzunehmen und aber zugleich einen Ablehnungsbescheid bezüglich dieser Schwärzungen zu erstellen, den ich ggf. prüfen und der LDI zuschicken kann. Hierfür bitte ich um eine Antwort bis zum 15.10.2023. Falls notwendig, können Sie diese Anfrage unter II. auch als eigenständige Anfrage nach dem UIG (hilfsweise IFG) betrachten. Sollten Sie der Meinung sein, dass hierfür Kosten entstehen sollten, bitte ich Sie um eine Mitteilung vorab und darum, die Kosten unter Angabe der Rechtsgrundlage aufzuschlüsseln, sodass ich sie nachvollziehen kann. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Mühen! Angesichts der Tatsache, dass die einmonatige Antwortfrist des UIG bereits deutlich überschritten ist habe ich mir für Ihre Antwort den 15. November notiert und werde andernfalls die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959]
Ihr Az.: 1.30 Sehr << Anrede >…
An Kommunalverwaltung Elsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959]
Datum
15. November 2023 20:37
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 1.30 Sehr << Anrede >> ich habe soeben die Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gebeten, in der Sache zu vermitteln. Umso mehr würde ich mich freuen, wenn Sie die erbetenen Auskünfte (siehe meine Nachricht vom 07.11.2023) erteilen würden, bevor die LDI einschreitet - das würde letztlich auch Ihnen Arbeit ersparen. Ich danke Ihnen für Ihre Kooperation! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu“ [#283959]
Datum
15. November 2023 20:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/283959/ Nachdem die Stadt Elsdorf mir am 11.09. auf meine ursprüngliche Anfrage geantwortet hatte, habe ich auf meine Nachfrage vom 15.09. und Erinnerungen an selbige seit dem nichts mehr von der Behörde gehört. Ich habe außerdem Grund zu der Annahme, dass die Stadt Elsdorf meine ursprüngliche Anfrage nur teilweise beantwortet hat, weil sich ihre Antwort so verstehen lässt, als gäbe es Dokumente, deren reine Existenz mir aber (aus welchen Gründen bleibt unbekannt) nicht mitteilen dürfte. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich der Sache annehmen und der Behörde einige Hinweise zur Rechtslage oÄ erteilen könnten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 283959.pdf - 2023-08-14_1-beantwortungnamekruemann.pdf - 2023-08-14_1-image001.png - 2023-09-11_1-230908-beantwortunganfragenamename.pdf - 2023-09-11_1-image001.jpg Anfragenr: 283959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283959/
Kommunalverwaltung Elsdorf
AW: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959] Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Kommunalverwaltung Elsdorf
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959]
Datum
16. November 2023 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Information. Die Angelegenheit wird von mir mit Nachdruck bearbeitet. Sie werden spätestens bis Ende kommender Woche eine Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959] Ihr Az.: 1.30 Sehr << Anrede >&…
An Kommunalverwaltung Elsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage vom 15.07.2023, Anfragenr. 583959 [#283959]
Datum
16. November 2023 08:59
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 1.30 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für die kurze Bestätigung! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283959/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.11.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu“ [#283959]
Datum
17. November 2023 06:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.11.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 1.30 Sehr << Anrede >> Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Ich bit…
An Kommunalverwaltung Elsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu“ [#283959]
Datum
27. November 2023 09:25
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 1.30 Sehr << Anrede >> Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Ich bitte Sie, die Anfrage umgehend zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 15.7. bzw…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu"
Datum
1. Dezember 2023 15:18
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 15.7. bzw. 15.9.2023 Aktenzeichen: 14.209.2.3.2.10-8327/23 ________________________________ Sehr geehrter Herr Bürgermeister [geschwärzt], sehr geehrter Herr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu mit RWE getroffenen Vereinbarungen zum Tagebau bzw. diesbezügliche Kommunikation über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-rwe-und-kommunikation-hierzu-1/#nachricht-850108) gestellt zu haben. Mit Antwort vom 8.9.2023 haben Sie ihm mitgeteilt, dass eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit RWE nicht geschlossen wurde, sondern nur Sponsoring-, Konzessions- sowie Lieferverträge. Mit Schreiben vom 15.9.2023 beantragte [geschwärzt] Zugang zu den von Ihnen aufgezählten Verträgen. Mit Antwort vom 16.11. haben Sie mitgeteilt, in der Folgewoche zu dem Antrag vom 15.9. eine Rückmeldung zu geben. Zumindest auf der entsprechenden Seite von fragdenstaat.de konnte ich danach keine Rückmeldung Ihrerseits feststellen. Sollten Sie mittlerweile auf dem Postweg geantwortet haben, und meine Anfrage hätte sich damit erledigt, wäre ich für eine kurze Rückmeldung dankbar. Unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen bitte ich Sie um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Da der Antrag auf Zugang zu den bezeichneten Vereinbarungen bereits am 15.9. von [geschwärzt] gestellt wurde, aber er nach seiner Mitteilung hierzu noch keine Rückmeldung erhalten habe, bitte ich um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Bezogen auf den ursprünglichen Antrag und Ihre Antwort vom 8.9. zur ersten Frage würde ich den Antrag vom 15.7. so verstehen, dass er sich nicht nur auf eine Rahmenvereinbarung mit RWE zum Tagebau bezieht, sondern auf jegliche Vereinbarung zu diesem Thema. Vielleicht könnten Sie vor diesem Hintergrund noch einmal überdenken, ob eine solche Information eventuell bei Ihnen vorhanden ist. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Bei Rückfragen erreichen Sie mich gerne auch telefonisch. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 14 [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 1.30 Sehr << Anrede >> Vorab wünsche ich Ihnen einen guten Start ins neue Jahr! Sie hatte…
An Kommunalverwaltung Elsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu" [#283959]
Datum
4. Januar 2024 18:31
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 1.30 Sehr << Anrede >> Vorab wünsche ich Ihnen einen guten Start ins neue Jahr! Sie hatten mir am 16.11.2023 mitgeteilt, Sie würden meine Anfrage noch in der Folgewoche beantworten. Dies ist bislang nicht geschehen. Auch auf die Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 1.12.2023 haben Sie bislang nicht geantwortet. Ich bitte Sie daher nachdrücklich, mir bis zum 12.01.2024 die begehrten Dokument zu übersenden. Andernfalls werde ich die Erhebung einer Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO einleiten und zugleich die Landesbeauftragte abermals bitten, in dem Vermittlungsverfahren tätig zu werden. Herzlichen Dank für Ihre Kooperation! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Elsdorf
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kommunalverwaltung Elsdorf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Januar 2024 18:32
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 1.30 Sehr geehrte Damen und Herren, Vorab wünsche ich Ihnen einen guten Start ins neue Jahr! Am 7.11.…
An Kommunalverwaltung Elsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu" [#283959]
Datum
4. Januar 2024 19:35
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 1.30 Sehr geehrte Damen und Herren, Vorab wünsche ich Ihnen einen guten Start ins neue Jahr! Am 7.11.2023 hatte ich Sie nochmals an die Beantwortung meiner Anfrage erinnert. Herr Lengling hatte mir am 16.11.2023 mitgeteilt, Sie würden meine Anfrage noch in der Folgewoche beantworten. Dies ist bislang nicht geschehen. Auch auf die Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 1.12.2023 haben Sie bislang nicht geantwortet. Hier nochmals meine Anfrage: I. Vollständige Übersicht Sie schreiben, Sie haben mir eine Übersicht über geschlossene Vereinbarungen der Stadt Elsdorf mit RWE seit 2014 geschickt, soweit Sie dazu berechtigt seien. Nach meinem Verständnis heißt das, dass es weitere Vereinbarungen zwischen Ihnen und RWE gibt. Ich bitte daher nochmals nachdrücklich um Übersendung einer Übersicht auch dieser Vereinbarungen. Sofern Sie der Meinung sein sollten, dass Sie mir diese Übersichten nicht schicken können bitte ich Sie um eine substantiierte Ablehnungsbegründung und einen rechtsmittelfähigen Bescheid, gegen den ich - soweit notwendig - Widerspruch erheben kann und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung bitten kann. In diesem Bescheid müssten Sie dann darlegen, welche Ablehnungsgründe nach dem UIG der Übersendung der vollständigen Übersicht im Wege stehen. Ohne dass ich konkret weiß, um was es dort gehen könnte, kann ich mir nicht vorstellen, dass schon die Auskunft darüber, ob und zu welchem Thema Vereinbarungen vorliegen, schützenswert nach dem UIG ist. Hierfür bitte ich um eine Antwort bis zum 29.09.2023. II. Übersendung einzelner Vereinbarungen Zudem möchte ich Sie um Übersendung folgender Vereinbarungen bitten: - Sponsoringvertrag Generationenpark vom 21.06.2022 - Sponsoringvertrag Weihnachtsbeleuchtung vom 01.06.2022 - "Liefervertrag" vom 22.10.2022 - Sponsoringverträge "Babybegrüßungspaket" und "RWE Frühe Hilfen" vom 22.08.2019 Ich bitte Sie daher nachdrücklich, mir bis zum 12.01.2024 die begehrten Dokument zu übersenden. Andernfalls werde ich die Erhebung einer Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO einleiten und zugleich die Landesbeauftragte abermals bitten, in dem Vermittlungsverfahren tätig zu werden. Herzlichen Dank für Ihre Kooperation! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283959/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 14.209.2.3.2.10-8327/23 Sehr << Anrede >> in dieser Sache habe ich nach wie vor keine Antw…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu" [#283959]
Datum
14. Januar 2024 17:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 14.209.2.3.2.10-8327/23 Sehr << Anrede >> in dieser Sache habe ich nach wie vor keine Antwort von der Behörde erhalten. Wenn die Behörde auch auf Ihr Schreibem vom 01.12.2023 nicht reagiert hat wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sich noch einmal an die Behörde wenden könnten - meine Nachfrage vom 04.01.2024 blieb bislang ebenfalls unbeantwortet. Herzlichen Dank für Ihre Mühen und Ihnen einen guten Start in die Woche! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 1.30 Sehr geehrte Damen und Herren, am 15.09.2023 hatte ich bei Ihnen die Übersendung einzelner Verträ…
An Kommunalverwaltung Elsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu" [#283959]
Datum
16. Februar 2024 07:30
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 1.30 Sehr geehrte Damen und Herren, am 15.09.2023 hatte ich bei Ihnen die Übersendung einzelner Verträge/Vereinbarungen mit RWE gebeten und zugleich darum gebeten zu prüfen, ob Sie mir tatsächlich eine vollständige Übersicht über die geschlossenen Vereinbarungen zugänglich gemacht haben. Am 16.11.2023 teilte mir Herr Leuer mit, er arbeite mit Hochdruck an der Beantwortung und ich würde bis spätestens Ende der darauf folgenden Woche eine Antwort erhalten. Am 1.12.2023 forderte Sie die LDI NRW zur Stellungnahme auf. Am 4.1.2024 erinnerte ich erneut an die Beantwortung meines Antrags. Ich bitte nachdrücklich um Zugänglichmachung der begehrten Informationen und kündige andernfalls für den 23.02.2024 die Erhebung einer Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO gegen Sie an. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 1.30 Sehr geehrte Damen und Herren, Leider haben Sie meine Anfrage nach dem UIG / IFG NRW trotz wiederh…
An Kommunalverwaltung Elsdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Vereinbarungen mit RWE und Kommunikation hierzu" [#283959]
Datum
1. März 2024 12:32
An
Kommunalverwaltung Elsdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 1.30 Sehr geehrte Damen und Herren, Leider haben Sie meine Anfrage nach dem UIG / IFG NRW trotz wiederholter Erinnnerung und Aufforderung durch die LDI noch immer nicht beantwortet. Ich sehe mich daher gezwungen, meinen Anspruch auf Informationszugang notfalls gerichtlich durchzusetzen und habe eine verwaltungsgerichtliche Untätigkeitsklage in Auftrag gegeben. Diese wird, sollte ich bis zum 16.03.2024 keine Antwort von Ihnen erhalten, durch meine anwaltliche Vertretung beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns eine gerichtliche Auseinandersetzung ersparen und meinen Antrag umgehend im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften bearbeiten. Auf eine weitere Verzögerung des Verfahrens werde ich mich nicht einlassen. Unten noch einmal meine Nachricht vom 15.09.2024. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Hier nochmals meine Anfrage: I. Vollständige Übersicht Sie schreiben, Sie haben mir eine Übersicht über geschlossene Vereinbarungen der Stadt Elsdorf mit RWE seit 2014 geschickt, soweit Sie dazu berechtigt seien. Nach meinem Verständnis heißt das, dass es weitere Vereinbarungen zwischen Ihnen und RWE gibt. Ich bitte daher nochmals nachdrücklich um Übersendung einer Übersicht auch dieser Vereinbarungen. Sofern Sie der Meinung sein sollten, dass Sie mir diese Übersichten nicht schicken können bitte ich Sie um eine substantiierte Ablehnungsbegründung und einen rechtsmittelfähigen Bescheid, gegen den ich - soweit notwendig - Widerspruch erheben kann und die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung bitten kann. In diesem Bescheid müssten Sie dann darlegen, welche Ablehnungsgründe nach dem UIG der Übersendung der vollständigen Übersicht im Wege stehen. Ohne dass ich konkret weiß, um was es dort gehen könnte, kann ich mir nicht vorstellen, dass schon die Auskunft darüber, ob und zu welchem Thema Vereinbarungen vorliegen, schützenswert nach dem UIG ist. Hierfür bitte ich um eine Antwort bis zum 29.09.2023. II. Übersendung einzelner Vereinbarungen Zudem möchte ich Sie um Übersendung folgender Vereinbarungen bitten: - Sponsoringvertrag Generationenpark vom 21.06.2022 - Sponsoringvertrag Weihnachtsbeleuchtung vom 01.06.2022 - "Liefervertrag" vom 22.10.2022 - Sponsoringverträge "Babybegrüßungspaket" und "RWE Frühe Hilfen" vom 22.08.2019