Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte

sämtliche Vereinbarungen, Verträge oder interne Kommunikation, die die Rechtsgrundlagen für die Übermittlung von Warnmeldungen in Warn-Apps betreffen, bzw. in denen der Ausschluss der Weitergabe dieser Warnmeldungen an Dritte behandelt wird.

Auf Ihrem Social-Media-Account erklärten Sie am 11. August um 09:57 Uhr: „Wir sind nicht Urheber der Warnmeldungen und daher nicht berechtigt, diese über eine API Dritten anzubieten.“

Ich bitte freundlich um die Unterlagen, aus denen die Rechtsgrundlage für diese Einschätzung hervorgeht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 8 Follower:innen
Stefan Kaufmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Vereinb…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte [#226583]
Datum
11. August 2021 11:12
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Vereinbarungen, Verträge oder interne Kommunikation, die die Rechtsgrundlagen für die Übermittlung von Warnmeldungen in Warn-Apps betreffen, bzw. in denen der Ausschluss der Weitergabe dieser Warnmeldungen an Dritte behandelt wird. Auf Ihrem Social-Media-Account erklärten Sie am 11. August um 09:57 Uhr: „Wir sind nicht Urheber der Warnmeldungen und daher nicht berechtigt, diese über eine API Dritten anzubieten.“ Ich bitte freundlich um die Unterlagen, aus denen die Rechtsgrundlage für diese Einschätzung hervorgeht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann Anfragenr: 226583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226583/ Postanschrift Stefan Kaufmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 036 Sehr geehrter Herr Kaufmann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesamt für…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte [#226583]
Datum
25. August 2021 09:58
Status
Warte auf Antwort
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 036 Sehr geehrter Herr Kaufmann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat den gesetzlichen Auftrag die Bevölkerung Deutschlands im Spannungs-, Zustimmungs- oder Bündnisfall nach Art. 80a Grundgesetz (GG) oder den Verteidigungsfall nach Art. 115a GG zu warnen und zu schützen. Weitere Gesetzesgrundlagen, die den gesetzlichen Auftrag des BBK festlegen, ergeben sich aus dem sind das Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) und dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes(Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG). Die dafür vorgehaltene Infrastruktur stellt das BBK stellt den Ländern und Kommunen für ihre spezifischen Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr (bspw. Unwetterwarnungen), in deren eigenen Verantwortungs-, Warn- und Zuständigkeitsbereichen, zur Verfügung. Dies beruht insbesondere auf den Zuständigkeitsverteilungen des Föderalismus in DEU. Da das BBK Warnmeldungen zu Wettergefahren und örtlichen Schadensereignissen weder verfasst noch darin enthaltene, sicherheitserhebliche Daten selber erhoben hat, muss eine etwaige Nutzung diesbezüglicher Daten einzeln bei den entsprechenden Ländern und Kommunen angefragt werden, die konkret Urheber und verantwortlich für diese Daten sind. Wir bitten dafür um Verständnis. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Stefan Kaufmann
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank fuer Ihre freundliche Erklaerung, die jedoch leider keine Auskunft …
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
AW: [EXTERN]Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte [#226583]
Datum
25. August 2021 10:29
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank fuer Ihre freundliche Erklaerung, die jedoch leider keine Auskunft im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes ist. Sie fuehren auch in Ihrer Antwort aus, dass Sie Nachrichten von Dritten erhalten, und fuehren hier analog zum Twitter-Account Ihrer Behoerde aus, dass die etwaige Nutzung bei den herausgebenden Stellen (Laender und Kommunen) angefragt werden wuerde. Sie nennen diese Herausgeber „Urheber“, wobei unklar ist, ob Sie damit meinen, dass die Meldungen urheberrechtlich geschuetzt sind. Diese Meldungen werden jedoch bereits jetzt von Ihnen per App verbreitet, vervielfaeltigt und oeffentlich zugaenglich gemacht, obgleich das BBK nicht die urspruenglich herausgebende Stelle ist. Meine Anfrage gemaess IFG bezog sich auf saemtliche Vereinbarungen, Vertraege und interne Kommunikation, in denen Sie bislang die Rechtsverhaeltnisse mit den herausgebenden Stellen geklaert oder intern moeglicherweise geltende Rechtsgrundlagen (z.B.: Handelt es sich um urheberrechtlich geschuetztes Material, oder handelt es sich um amtliche Werke, etc) thematisiert haben. Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann Anfragenr: 226583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226583/
Stefan Kaufmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Üb…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
AW: [EXTERN]Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte [#226583]
Datum
14. September 2021 11:02
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte“ vom 11.08.2021 (#226583) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann Anfragenr: 226583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226583/
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Kaufmann, vielen Dank für Ihre Präzisierungen. Wir möchten Sie zunächst darauf aufmerksam m…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte [#226583]
Datum
27. September 2021 11:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kaufmann, vielen Dank für Ihre Präzisierungen. Wir möchten Sie zunächst darauf aufmerksam machen, dass das BBK am 13. August um 11:49 über seinen Twitter-Kanal mitgeteilt hat, dass die rechtliche Lage zur Veröffentlichung von Warnmeldungen über eine offene API im Zusammenhang mit der Open-Data-Gesetzgebung und dem Urheberrecht derzeit geprüft wird. Diese rechtliche Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Soweit Sie darüber hinaus Zugang zu Vereinbarungen mit unseren Warnprovidern bzw. den für die Warnung zuständigen Stellen sowie zu einschlägiger interner Kommunikation beantragen, weise ich darauf hin, dass ein etwaiger Informationszugang auf Grund des damit verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwands (insbesondere Zusammenstellung der einschlägigen Informationen sowie Durchsicht und Schwärzung von nach IFG schützenswerten Informationen) nicht mehr im Rahmen einer einfachen Auskunft nach § 10 Abs. 1 S. 2 IFG erfolgen kann. Vielmehr werden voraussichtlich Gebühren zu erheben sein [§ 10 Abs. 1 S. 1 IFG in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Informationsgebührenverordnung - IFGGebV)]. Nach der IFGGebV ist ein Gebührenbetrag von 30 bis 500 Euro möglich. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es leider nicht möglich, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln. Es wird jedoch aufgrund des erheblichen Arbeitsaufwandes derzeit mit Gebühren von mindestens 90 € gerechnet. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben. Bitte teilen Sie mir bis zum 04.10. mit, ob Sie unter diesen Umständen an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kaufmann
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank fuer Ihre Nachricht vom 27.9. Ich halte an meiner Informationsfreiheit…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte [#226583]
Datum
10. Oktober 2021 12:49
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank fuer Ihre Nachricht vom 27.9. Ich halte an meiner Informationsfreiheitsanfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann Anfragenr: 226583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226583/
Stefan Kaufmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Üb…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte [#226583]
Datum
3. Dezember 2021 21:15
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte“ vom 11.08.2021 (#226583) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 81 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann Anfragenr: 226583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226583/
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Kaufmann, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Der Vorgang befindet sich noch in der Bearbeitung…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte [#226583]
Datum
13. Dezember 2021 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kaufmann, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Der Vorgang befindet sich noch in der Bearbeitung des zuständigen Fachreferates. Ich werden Ihnen alsbald mitteilen, wenn es einen neuen Sachstand gibt. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kaufmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Üb…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte [#226583]
Datum
26. Januar 2022 14:41
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte“ vom 11.08.2021 (#226583) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 135 Tage überschritten. Bitte beachten Sie: Meine Anfrage bezieht sich nicht auf die Beschaffung neuer Informationen oder Erkenntnisse, so sehr ich die offenbar in der Zwischenzeit angestossene Pruefung der Rechtslage begruesse und schaetze. Vielmehr geht es um saemtliche Informationen und interne Kommunikation, die sich bis dahin mit der Einordnung von Warninformationen als urheberrechtlich geschuetzte Werke befasst hat und ggf. bis dahin getroffene Vereinbarungen, auf deren Basis die Verbreitung und Vervielfaeltigung von Warnmeldungen bislang erfolgte. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann Anfragenr: 226583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226583/
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Kaufmann, der Vorgang befindet sich weiterhin in der Bearbeitung des zuständigen Fachreferate…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte [#226583]
Datum
1. Februar 2022 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kaufmann, der Vorgang befindet sich weiterhin in der Bearbeitung des zuständigen Fachreferates, das ich anlässlich Ihrer Nachfrage nochmals um Auskunft gebeten habe. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Kaufmann, wir kommen auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Thema &qu…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte [#226583]
Datum
28. Februar 2022 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kaufmann, wir kommen auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Thema "Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte“ vom 11.08.2021 zurück. Sie beantragen "saemtliche Informationen und interne Kommunikation, die sich bis dahin mit der Einordnung von Warninformationen als urheberrechtlich geschuetzte Werke befasst hat und ggf. bis dahin getroffene Vereinbarungen, auf deren Basis die Verbreitung und Vervielfaeltigung von Warnmeldungen bislang erfolgte." Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Das IFG normiert keine Informationsbeschaffungspflicht. Uns liegen keine Informationen und interne Kommunikationen zur Frage der Einordnung von Warninformationen als urheberrechtlich geschützte Werke vor. "Bis dahin getroffene Vereinbarungen, auf deren Basis die Verbreitung und Vervielfältigung von Warnmeldungen bislang erfolgte" liegen ebenfalls nicht vor, da die Verbreitung von Warnmeldungen auf der Grundlage bundes- und landesrechtlicher Regelungen erfolgt. Gerne steht Ihnen das zuständige Referat I.2 für weitere Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Stefan Kaufmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin etwas verwundert ueber Ihre Antwort. Der offizielle BBK-Twitteraccount hat…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen für die Übermittlungen von Warnmeldungen in Apps oder an Dritte [#226583]
Datum
3. März 2022 13:34
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin etwas verwundert ueber Ihre Antwort. Der offizielle BBK-Twitteraccount hat am 13.08.2021 verlautbart, dass derzeit die rechtliche Lage zu Open Data und dem Urheberrecht geprueft werde. (vgl https://twitter.com/BBK_Bund/status/1426118823132938240) Heisst das, dass im Rahmen dieser Pruefung keinerlei Information veraktet oder Ergebnisse festgehalten wurden? Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann Anfragenr: 226583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226583/