Vereinbarungen / Verträge MOIA

Gibt es Verträge / Vereinbarungen mit MOIA, die insbesondere im Rahmen der seit Januar 2023 laufenden Konzession getroffen wurden, insbesondere zu evtl. Ausgleichszahlungen?

Bitte senden Sie mir diese im Umfang der Veröffentlichungspflicht nach HmbTG zu, soweit es sich um Verträge der Daseinsvorsorge handelt. Im Transparenzportal lässt sich unter dem Suchbegriff "MOIA" nichts finden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Februar 2024
  • Frist
    9. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarungen / Verträge MOIA [#299451]
Datum
7. Februar 2024 09:06
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Gibt es Verträge / Vereinbarungen mit MOIA, die insbesondere im Rahmen der seit Januar 2023 laufenden Konzession getroffen wurden, insbesondere zu evtl. Ausgleichszahlungen? Bitte senden Sie mir diese im Umfang der Veröffentlichungspflicht nach HmbTG zu, soweit es sich um Verträge der Daseinsvorsorge handelt. Im Transparenzportal lässt sich unter dem Suchbegriff "MOIA" nichts finden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299451/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben auch Ihren fünften Antrag #299451 nach dem Hamburgischen Transp…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
AW: [EXTERN] Vereinbarungen / Verträge MOIA [#299451]
Datum
7. Februar 2024 12:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben auch Ihren fünften Antrag #299451 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema " Vereinbarungen / Verträge MOIA" erhalten, vielen Dank. Er ist hier im Shared-Service der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 07.02.2024 zugegangen und wird ebenfalls durch die Behörde BVM bearbeitet. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO) oder die Informationen im Transparenzgesetz zu veröffentlichen sind (§ 3 Absatz HmbTG). Dies wird im Rahmen der Beantwortung geprüft. Durch Ihre Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme möglicher Gebühren einverstanden. Es gelten hierbei die Gebührenrahmen der HmbTGGebO von 30 bis 250 € (sofern es sich um einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand handelt) bzw. von 60 bis 600 € (sofern ein besonderer Prüfungsaufwand besteht). Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Sofern Gebühren für die Beantwortung erhoben werden (also die Informationen nicht in das Transparenzportal einzustellen sind), ist für die postalische Zustellung eines Gebührenbescheids oder eines gegebenenfalls ablehnenden Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung noch die Mitteilung Ihrer aktuellen Meldeanschrift notwendig. In diesem Fall werden wir uns in Kürze erneut an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre HmbTG-Anfrage vom 07. Februar 2024, die nun abschlie…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Abschließenden Beantwortung [EXTERN] Vereinbarungen / Verträge MOIA [#299451]
Datum
21. Februar 2024 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre HmbTG-Anfrage vom 07. Februar 2024, die nun abschließend durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet werden kann. Beim Mobilitätsservice der MOIA GmbH innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) handelt es sich um einen eigenwirtschaftlichen Verkehr auf der Basis einer Konzession gemäß § 44 PBefG. Zwischen MOIA und der FHH bestehen keine vertraglichen Regelungen, Verträge/ Vereinbarungen liegen hier somit nicht vor. Diese Antwort erfolgt gebührenfrei und abschließend. Mit freundlichen Grüßen