Vereinbarungen zwischen BKA und Werbeunternehmen zur Veröffentlichung von Fahndungen

Anfrage an: Bundeskriminalamt

die Vereinbarungen zwischen dem BKA und Unternehmen, die Werbeträger und -plattformen im öffentlichen Raum betreiben (bspw. Ströer, DSM, Wall, Decaux etc.), wonach letztere öffentliche Fahndungen nach Vorgaben des BKA ausstrahlen bzw. auf ihren Plattformen (bspw. digitale Großbildschirme) veröffentlichen.

Sollten die Inhalte dieser Vereinbarungen aus persönlichkeitsrechtlichen oder aus Geheimschutz-Gründen nicht als veröffentlichungsfähig bewertet werden bitte ich um ausführliche Beschreibung/Begründung sowie entsprechende Schwärzung dieser Teile der Dokumente.

Bezug:
Drucksache 22/14293 des Hamburger Senats vom 9.2.2024
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/86355/warum_sollten_werbefirmen_wie_stroeer_und_wall_beschenkt_werden.pdf

Bitte beachten Sie:

Sollten Teile meines Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner Anfrage!

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 2 Follower:innen
Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Vereinbarungen zwischen dem BKA u…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Vereinbarungen zwischen BKA und Werbeunternehmen zur Veröffentlichung von Fahndungen [#302992]
Datum
13. März 2024 01:07
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Vereinbarungen zwischen dem BKA und Unternehmen, die Werbeträger und -plattformen im öffentlichen Raum betreiben (bspw. Ströer, DSM, Wall, Decaux etc.), wonach letztere öffentliche Fahndungen nach Vorgaben des BKA ausstrahlen bzw. auf ihren Plattformen (bspw. digitale Großbildschirme) veröffentlichen. Sollten die Inhalte dieser Vereinbarungen aus persönlichkeitsrechtlichen oder aus Geheimschutz-Gründen nicht als veröffentlichungsfähig bewertet werden bitte ich um ausführliche Beschreibung/Begründung sowie entsprechende Schwärzung dieser Teile der Dokumente. Bezug: Drucksache 22/14293 des Hamburger Senats vom 9.2.2024 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/86355/warum_sollten_werbefirmen_wie_stroeer_und_wall_beschenkt_werden.pdf Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner Anfrage!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling Anfragenr: 302992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302992/ Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling

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Bundeskriminalamt
IFG-Anfrage Das BKA teilt mir mit, dass die Beantwortung meiner IFG-Anfrage zwischen 15 und 500 Euro kosten wird. …
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage
Datum
2. April 2024
Status
Warte auf Antwort
Das BKA teilt mir mit, dass die Beantwortung meiner IFG-Anfrage zwischen 15 und 500 Euro kosten wird. Falls ich überhaupt im Ergebnis beauskunftet werde. Das hänge von einer noch zu erfolgenden Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten Dritter und meinem Anspruch auf Informationszugang ab. Dazu soll ich auch noch eine Begründung liefern.