Vereinbarungen zwischen BKA und Werbeunternehmen zur Veröffentlichung von Fahndungen
die Vereinbarungen zwischen dem BKA und Unternehmen, die Werbeträger und -plattformen im öffentlichen Raum betreiben (bspw. Ströer, DSM, Wall, Decaux etc.), wonach letztere öffentliche Fahndungen nach Vorgaben des BKA ausstrahlen bzw. auf ihren Plattformen (bspw. digitale Großbildschirme) veröffentlichen.
Sollten die Inhalte dieser Vereinbarungen aus persönlichkeitsrechtlichen oder aus Geheimschutz-Gründen nicht als veröffentlichungsfähig bewertet werden bitte ich um ausführliche Beschreibung/Begründung sowie entsprechende Schwärzung dieser Teile der Dokumente.
Bezug:
Drucksache 22/14293 des Hamburger Senats vom 9.2.2024
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/86355/warum_sollten_werbefirmen_wie_stroeer_und_wall_beschenkt_werden.pdf
Bitte beachten Sie:
Sollten Teile meines Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.
Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.
Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner Anfrage!
Antwort verspätet
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Datum13. März 2024
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16. April 2024
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