Vereinbarungen zwischen Bund und RWE

Passend zur Thematik fordere ich etwaige Vereinbarungen, Beschlüsse, Ergänzungsvereinbarungen, Protokolle, Protokollnotizen und Umlaufbeschlüsse zur Einsicht ein.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
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Stephanie Lamprecht
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pa…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stephanie Lamprecht
Betreff
Vereinbarungen zwischen Bund und RWE [#268066]
Datum
18. Januar 2023 14:06
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Passend zur Thematik fordere ich etwaige Vereinbarungen, Beschlüsse, Ergänzungsvereinbarungen, Protokolle, Protokollnotizen und Umlaufbeschlüsse zur Einsicht ein.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephanie Lamprecht Anfragenr: 268066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268066/
Mit freundlichen Grüßen Stephanie Lamprecht

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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Lamprecht, mit E-Mail vom 18. Januar 2023 (Betreff: „Vereinbarungen zwischen Bund und RWE [#268…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vereinbarungen zwischen Bund und RWE [#268066]
Datum
24. Februar 2023 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Lamprecht, mit E-Mail vom 18. Januar 2023 (Betreff: „Vereinbarungen zwischen Bund und RWE [#268066]“) stellten Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen einen Auskunftsantrag, der auszugsweise den folgenden Wortlaut enthielt: „bitte senden Sie mir Folgendes zu: Passend zur Thematik fordere ich etwaige Vereinbarungen, Beschlüsse, Ergänzungsvereinbarungen, Protokolle, Protokollnotizen und Umlaufbeschlüsse zur Einsicht ein.“. Es wird davon ausgegangen, dass sich Ihre Anfrage auf die „Politische Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier“ (https://www.wirtschaft.nrw/eckpunktevereinbarung-kohleausstieg-2030) bezieht. Ein Auskunftsanspruch ist nur insofern gegeben, soweit die beantragten Informationen bei der Behörde vorliegen. Die von Ihnen begehrten Dokumente sind beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen