Vereinfachter Zugriff auf das Transparenzregister der Bundesregierung

ich würde gerne Zugang zu den Informationen im Transparenzregister der Bundesregierung haben, insbesondere in Bezug auf Lobbyarbeit und Interessenvertretung von Unternehmen und Organisationen in Sachsen. Ich habe versucht, das Transparenzregister über die offizielle Webseite der Bundesregierung zu erreichen, fand jedoch den Prozess der Suche und Anfrage sehr umständlich und eingeschränkt.

Ich glaube, dass ein einfacherer Zugang zum Transparenzregister für die Öffentlichkeit von Vorteil sein könnte, um ein besseres Verständnis der Interessenvertretung in Sachsen zu ermöglichen und Korruption und illegale Praktiken zu bekämpfen.

Daher würde ich gerne wissen, ob die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte plant, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zum Transparenzregister zu erleichtern und die Informationen für die Öffentlichkeit zugänglicher zu machen. Wenn ja, würde ich gerne wissen, welche Schritte unternommen werden und welche Ergebnisse erwartet werden können.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und freue mich auf Ihre Antwort.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Mai 2023
  • Frist
    14. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gut…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinfachter Zugriff auf das Transparenzregister der Bundesregierung [#278739]
Datum
12. Mai 2023 14:03
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich würde gerne Zugang zu den Informationen im Transparenzregister der Bundesregierung haben, insbesondere in Bezug auf Lobbyarbeit und Interessenvertretung von Unternehmen und Organisationen in Sachsen. Ich habe versucht, das Transparenzregister über die offizielle Webseite der Bundesregierung zu erreichen, fand jedoch den Prozess der Suche und Anfrage sehr umständlich und eingeschränkt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich glaube, dass ein einfacherer Zugang zum Transparenzregister für die Öffentlichkeit von Vorteil sein könnte, um ein besseres Verständnis der Interessenvertretung in Sachsen zu ermöglichen und Korruption und illegale Praktiken zu bekämpfen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Daher würde ich gerne wissen, ob die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte plant, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zum Transparenzregister zu erleichtern und die Informationen für die Öffentlichkeit zugänglicher zu machen. Wenn ja, würde ich gerne wissen, welche Schritte unternommen werden und welche Ergebnisse erwartet werden können.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und freue mich auf Ihre Antwort. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278739/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Auskunft nach Transparenzgesetz Gz: T-0918/1/16 Auskunft nach dem Sächsischen Transparenzgesetz Hier: Maßnahmen z…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Auskunft nach Transparenzgesetz
Datum
26. Mai 2023 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Gz: T-0918/1/16 Auskunft nach dem Sächsischen Transparenzgesetz Hier: Maßnahmen zum erleichterten Zugang zum Transparenzregister Sehr << Antragsteller:in >> mit o.g. Schreiben stellten Sie einen Antrag nach § 10 SächsTranspG zur Erteilung einer einfachen Auskunft zu geplanten Maßnahmen, um den Zugang zum Transparenzregister zu erleichtern. 1. Gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SächsTranspG ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte im Bereich der Aufgabenerfüllung nach dem SächsTranspG transparenzpflichtige Stelle. Zu den von Ihnen beantragten Informationen kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Bei dem Transparenzregister handelt es sich um eine Plattform des Bundes. Sie fällt daher nicht in meine Zuständigkeit. Ich plane deshalb auch keine Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs. 2. Es werden keine Kosten erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstr. 5, 01067 Dresden, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten zu erheben. Wird der Widerspruch in elektronischer Form erhoben, ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach über die auf der Internetseite www.egvp.de bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Mit freundlichen Grüßen