Vereinfachung der Berufsbildung

-das Abitur abschaffen um schneller ein Studium anzufangen
-Regelstudienzeit sollte maximal 12 Monate betragen
-10 jährigen allgemeinbildenden Schulbesuch auf maximal 7 bis 8 Jahre begrenzen

Studium und Berufsausbildung muss ohne Schulabschluss möglich sein .

Diese Forderungen sollen einen schnelleren Einstieg ins Berufsleben
ermöglichen und bürokratische Hürden abschaffen.

Ich hoffe dass die Bundesregierung diese Forderungen realisiert .

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
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Shukri Tenecja
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: -das Abitur…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Shukri Tenecja
Betreff
Vereinfachung der Berufsbildung [#164526]
Datum
21. August 2019 18:24
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-das Abitur abschaffen um schneller ein Studium anzufangen -Regelstudienzeit sollte maximal 12 Monate betragen -10 jährigen allgemeinbildenden Schulbesuch auf maximal 7 bis 8 Jahre begrenzen Studium und Berufsausbildung muss ohne Schulabschluss möglich sein . Diese Forderungen sollen einen schnelleren Einstieg ins Berufsleben ermöglichen und bürokratische Hürden abschaffen. Ich hoffe dass die Bundesregierung diese Forderungen realisiert .
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Shukri Tenecja <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Shukri Tenecja << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Shukri Tenecja

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Tenecja, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO Vereinfachung der Berufsbildung [#164526]
Datum
22. August 2019 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Tenecja, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß