Verfahren 4 Ds 17 Js 600/22

Das Urteil im o.g. Verfahren

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
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Tobias Kempfer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Urteil im o.g. Verfahren Dies…
An Amtsgericht Weilheim i.OB Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Verfahren 4 Ds 17 Js 600/22 [#280811]
Datum
9. Juni 2023 23:14
An
Amtsgericht Weilheim i.OB
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Urteil im o.g. Verfahren
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 280811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280811/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Amtsgericht Weilheim i.OB
Sehr geehrter Herr Kempfer, die Übersendung von Urteilen ist in der StPO geregelt und danach besteht kein Anspruc…
Von
Amtsgericht Weilheim i.OB
Betreff
AW: Verfahren 4 Ds 17 Js 600/22 [#280811]
Datum
19. Juni 2023 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, die Übersendung von Urteilen ist in der StPO geregelt und danach besteht kein Anspruch auf Übersendung, vielmehr steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Angeklagten dem entgegen. Mit freundlichen Grüßen