Verfahren Bearbeitung von Petitionen

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Richtlinien, Verfahrensanweisungen etc. zur Bearbeitung von Petitionen, die an den Deutschen Bundestag gerichtet sind

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2019
  • Frist
    21. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Richtlinien, Verfahrensanw…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahren Bearbeitung von Petitionen [#58535]
Datum
19. Februar 2019 08:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Richtlinien, Verfahrensanweisungen etc. zur Bearbeitung von Petitionen, die an den Deutschen Bundestag gerichtet sind Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1871 Sehr Antragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-An…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Verfahren Bearbeitung von Petitionen [#58535]
Datum
19. Februar 2019 08:58
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1871 Sehr Antragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email. Es handelt sich hier um eine einfache Anfrage. Nach der ständ…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfahren Bearbeitung von Petitionen [#58535]
Datum
19. Februar 2019 13:39
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email. Es handelt sich hier um eine einfache Anfrage. Nach der ständigen Rechtsprechung ist hierfür eine Postanschrift nicht notwendig. Ich darf auch auf den Grundsatz der Datensparsamkeit verweisen und die Schutzvorschriften der DSGVO, der Sie unterliegen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1871 Sehr Antragsteller/in die verwaltungsverfahrensrechtlichen Gründe für meine Bitte um Übersendu…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Verfahren Bearbeitung von Petitionen [#58535]
Datum
19. Februar 2019 16:20
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1871 Sehr Antragsteller/in die verwaltungsverfahrensrechtlichen Gründe für meine Bitte um Übersendung Ihrer Postanschrift habe ich Ihnen bereits erläutert. Erst nach Mitteilung von Klarnamen und zustellungsfähiger Postanschrift eines IFG-Antragstellers besteht ein Rechtsanspruch auf Beantwortung eines IFG-Antrages. Eine "ständige Rechtsprechung", die zu einem anderen Ergebnis führt, ist mir nicht bekannt. Insofern bitte ich um Verständnis, dass die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang einer Postanschrift ausgesetzt bleibt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verfahren Bearbeitung von Petitionen“ [#58535] [#58535]
Datum
8. März 2019 13:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/58535/auth/fc8843a8785c420e6c502d699f3f3531ea25a6f0/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das BMI die Bearbeitung von der Bekanntgabe meiner Anschrift abhängig macht. Dieses ist auch nach Ihren eigenen Ausführungen, zuletzt vom 08.11.2018 an die obersten Bundesbehörde, jedoch nicht statthaft. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 58535.pdf Anfragenr: 58535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/002 II#0436 Sehr Antragsteller…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Verfahren Bearbeitung von Petitionen« [#58535] # 15-725/002 II#0436
Datum
14. März 2019 15:59
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
710,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/002 II#0436 Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nachdem mein Vermittlungsersuchen bereits einige Zeit zurückliegt, wollte ich Sie n…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Verfahren Bearbeitung von Petitionen« [#58535] # 15-725/002 II#0436 [#58535]
Datum
21. Juli 2019 02:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nachdem mein Vermittlungsersuchen bereits einige Zeit zurückliegt, wollte ich Sie nach dem aktuellen Stand fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: # 15-725/002 II#0436 Sehr Antragstell…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung des BfDI bei der Anfrage »Verfahren Bearbeitung von Petitionen« [#58535] # 15-725/002 II#0436
Datum
22. Juli 2019 16:29
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: # 15-725/002 II#0436 Sehr Antragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahren Bearbeitung von Petitionen“ vom 19.02…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung des BfDI bei der Anfrage »Verfahren Bearbeitung von Petitionen« [#58535] # 15-725/002 II#0436 [#58535]
Datum
22. Juli 2019 16:47
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahren Bearbeitung von Petitionen“ vom 19.02.2019 (#58535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 124 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1871 Sehr Antragsteller/in ich verweise hierzu auf meine E-Mail vom 19. Februar 2019 und auf Seite 3…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - »Verfahren Bearbeitung von Petitionen« [#58535] - (#1871)
Datum
22. Juli 2019 16:59
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1871 Sehr Antragsteller/in ich verweise hierzu auf meine E-Mail vom 19. Februar 2019 und auf Seite 3 des an Sie ergangenen Schreibens des BfDI vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> dass die Frage zwischen Ihnen und dem BfDI strittig ist, entbindet Sie jedoch nicht…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - »Verfahren Bearbeitung von Petitionen« [#58535] - (#1871) [#58535]
Datum
23. Juli 2019 05:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dass die Frage zwischen Ihnen und dem BfDI strittig ist, entbindet Sie jedoch nicht von der Beantwortungsverpflichtung. Es zeigt bloss, auch im Hinblick auf die weiteren Ausführungen des BfDI in seinem Schreiben (die Sie ignoriert haben wollen), dass Sie sich rechtswidrig verhalten bislang. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahren Bearbeitung von Petitionen“ vom 19.02…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - »Verfahren Bearbeitung von Petitionen« [#58535] - (#1871) [#58535]
Datum
31. August 2019 07:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahren Bearbeitung von Petitionen“ vom 19.02.2019 (#58535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 164 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in 14 Orchid Magu - Male 20-05 - Maldives