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Verfahren BVerwG 10 C 24/19 vor dem Bundesverwaltungsgericht

Antrag nach § 1 Abs. 1 IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auswertung des oben bezeichneten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und soweit vorhanden auch der Vorinstanzen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Februar 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach § 1 Abs. 1 IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auswertung des oben bezeichn…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahren BVerwG 10 C 24/19 vor dem Bundesverwaltungsgericht [#213948]
Datum
28. Februar 2021 21:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach § 1 Abs. 1 IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auswertung des oben bezeichneten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und soweit vorhanden auch der Vorinstanzen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213948/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/010 II#0668 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Verfahren BVerwG 10 C 24/19 vor dem Bundesverwaltungsgericht [#213948] # 25-780/010 II#0668
Datum
1. März 2021 11:24
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
653,7 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/010 II#0668 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/010 II#0668 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Verfahren BVerwG 10 C 24/19 vor dem Bundesverwaltungsgericht [#213948]
Datum
3. März 2021 12:31
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/010 II#0668 Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 28. Februar 2021 beantragen Sie nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz die Zusendung einer Auswertung des oben bezeichneten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und soweit vorhanden auch der Vorinstanzen. Einer Auswertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts wurde nicht vorgenommen. Die von Ihnen begehrte Information liegt hier somit nicht vor. Für einen förmlichen Bescheid mit Rechtsbehlfsbelherung können Sie mir gerne Ihre postalische Anschrift zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information. Wurde eine Auswertung noch nicht vorgenommen, weil…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfahren BVerwG 10 C 24/19 vor dem Bundesverwaltungsgericht [#213948]
Datum
3. März 2021 13:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information. Wurde eine Auswertung noch nicht vorgenommen, weil das Urteil noch nicht vorliegt, oder wird eine Auswertung generell nicht vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213948/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Bürgeranfrage hin teile ich Ihnen mit, dass das Urteil hier vorliegt. Eine Auswert…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
GZ: 25-728/002 II#0182, AW: Verfahren BVerwG 10 C 24/19 vor dem Bundesverwaltungsgericht [#213948]
Datum
12. Mai 2021 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
1,2 KB


Sehr Antragsteller/in auf Ihre Bürgeranfrage hin teile ich Ihnen mit, dass das Urteil hier vorliegt. Eine Auswertung wird nicht vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.