Verfahren der TH Wildau
ich bitte um Übersendung des Beschlusses mit Az.: 324 O 430/19, hilfsweise um kostenpflichtige Übersendung. Ich erkläre mich bereits jetzt bereit, Kosten bis höchstens 10 Euro für die Zusendung des Beschlusses zu erstatten. Ich bitte darum, die Entscheidung vor Zusendung nur soweit wie notwendig zu anonymisieren.
Ebenso erbitte weitere Entscheidungen bezüglich anderer Verfahren, bei der die TH Wildau beteiligt war (sowohl Kläger, als auch Beklagte) ab dem Jahr 2015. Ich bitte um Rückmeldung, um wieviele Verfahren es geht und die zu erwartenden Kosten für notwendige Anonymisierung und Übersendung.
Ich weise höflich auf Ihre Veröffentlichungspflicht hin (vgl. Beschl. des BGH vom 05.04.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 - mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen). In dem Sinne stützt sich mein Zugangsrecht nicht abschließend auf HmbUIG / VIG HmbTG.
Ergebnis der Anfrage
Die in Brandenburg ansässige Hochschule nutzt hier den fliegende Gerichtsstand Hamburg. Hier vermutlich deswegen, da dieser für Betroffenenfreundliche Urteile bei Äußerungsdelikten bekannt ist (Quelle: https://kanzleimitte.de/i-dont-believe-…).
Trotzdem zeigt mir der Beschluss deutlich, dass die Hochschule Forderungen der Unterlassung stellt, die von der freien Meinungsäußerung selbst vom Landgericht Hamburg als statthaft angesehen werden. Sie hat vermutlich genau deswegen 1/3 der Kosten zu tragen. Bei einem Streitwert von 92000€ durfte der Steuerzahler dafür ordentlich zahlen. Ich bin sicher es hätte Alternativen gegeben.
Anfrage erfolgreich
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Datum16. August 2021
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1. Februar 2022
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Kosten dieser Information:1,50 Euro
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