Verfahren gegen "Influencer" Fynn Kliemann

Anfrage an: Amtsgericht Stade

- Alle Urteile/ Beschlüsse/ etc. des Verfahrens gegen den "Influencer" Fynn Kliemann.
- Relevante Ermittlungsergebnisse der StA Stade in ebendiesem Verfahren

Der "Influencer" Fynn Kliemann war bezüglich seiner Maskenverkäufe während der Corona-Pandemie und eventuellen Ungereimtheiten in dieser Sache in den Medien präsent.

Nun berichtet LTO.de von einer Verfahrenseinstellung gemäß § 153 StPO und beruft sich als Informationsquelle auf die StA Stade (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/fynn-kliemann-verfahren-eingestellt-stade/)

Kliemann selbst spricht in einem Instagram-Post davon, dass die "Betrugsvorwürfe [...] nicht stimmen" (https://www.instagram.com/p/CpVWQDoMBda/?utm_source=ig_web_copy_link)

Daher besteht ein öffentliches Interesse am Volltext des Beschlusses über die Einstellung / des Ermittlungsergebnisses der StA Stade.

Am 05.04.2017 entschied der Bundesgerichtshof, IV AR(VZ) 2/16 über das Recht auf allgemeinen Zugang und Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen.
(http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78212&pos=0&anz=1)

Das BVerwG hatte mit Urteil vom 26.02.1997, Az. 6 C 3.96, den gleichen Tenor vertreten wie später das BVerfG und nun der BGH.

Der Rechtsanspruch auf die Übersendung der angefragten Entscheidung ist also bereits mit den Entscheidungen des BVerfG, des BVerwG und nun auch des BGH hinreichend begründet.

Herzlichen Dank für die Bereitstellung der angefragten Informationen!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << …
An Amtsgericht Stade Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahren gegen "Influencer" Fynn Kliemann [#272351]
Datum
8. März 2023 11:28
An
Amtsgericht Stade
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Urteile/ Beschlüsse/ etc. des Verfahrens gegen den "Influencer" Fynn Kliemann.<< Antragsteller:in >> - Relevante Ermittlungsergebnisse der StA Stade in ebendiesem Verfahren<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Der "Influencer" Fynn Kliemann war bezüglich seiner Maskenverkäufe während der Corona-Pandemie und eventuellen Ungereimtheiten in dieser Sache in den Medien präsent.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nun berichtet LTO.de von einer Verfahrenseinstellung gemäß § 153 StPO und beruft sich als Informationsquelle auf die StA Stade (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/fynn-kliemann-verfahren-eingestellt-stade/)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Kliemann selbst spricht in einem Instagram-Post davon, dass die "Betrugsvorwürfe [...] nicht stimmen" (https://www.instagram.com/p/CpVWQDoMBda/?utm_source=ig_web_copy_link)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Daher besteht ein öffentliches Interesse am Volltext des Beschlusses über die Einstellung / des Ermittlungsergebnisses der StA Stade.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Am 05.04.2017 entschied der Bundesgerichtshof, IV AR(VZ) 2/16 über das Recht auf allgemeinen Zugang und Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen. << Antragsteller:in >> (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78212&pos=0&anz=1)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Das BVerwG hatte mit Urteil vom 26.02.1997, Az. 6 C 3.96, den gleichen Tenor vertreten wie später das BVerfG und nun der BGH.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Der Rechtsanspruch auf die Übersendung der angefragten Entscheidung ist also bereits mit den Entscheidungen des BVerfG, des BVerwG und nun auch des BGH hinreichend begründet.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Herzlichen Dank für die Bereitstellung der angefragten Informationen! Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272351 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272351/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht Stade
Sehr << Antragsteller:in >> bitte wenden Sie Sich mit Ihrer Anfrage an die zuständige Staatsanwaltsch…
Von
Amtsgericht Stade
Betreff
AW: Verfahren gegen "Influencer" Fynn Kliemann [#272351]
Datum
8. März 2023 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte wenden Sie Sich mit Ihrer Anfrage an die zuständige Staatsanwaltschaft Stade. Sie verweisen selbst auf einen Bericht der Legal Tribune Online, in dem auf die Einstellung des Verfahrens hingewiesen wird. Die Einstellung erfolgte im Ermittlungsverfahren, sodass bisher nur die Staatsanwaltschaft tätig geworden ist. Mit freundlichen Grüßen