Verfahren wg. Verstoßes gegen die Auskunftspflicht im Mikrozensus

- Die Anzahl der durch Ihre Behörde eingeleiteten Verfahren wegen Verstoßes gegen die Auskunftspflicht im Rahmen des Mikrozensus, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bundesländern und/oder Jahren
- Die Anzahl der abgeschlossenen Verfahren (entweder durch Vollstreckungsmaßnahmen oder durch Auskunft) wegen Verstoßes gegen die Auskunftspflicht im Rahmen des Mikrozensus, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bundesländern und/oder Jahren

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Februar 2022
  • Frist
    22. März 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Anzahl der …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
Verfahren wg. Verstoßes gegen die Auskunftspflicht im Mikrozensus [#241241]
Datum
18. Februar 2022 10:31
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Anzahl der durch Ihre Behörde eingeleiteten Verfahren wegen Verstoßes gegen die Auskunftspflicht im Rahmen des Mikrozensus, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bundesländern und/oder Jahren - Die Anzahl der abgeschlossenen Verfahren (entweder durch Vollstreckungsmaßnahmen oder durch Auskunft) wegen Verstoßes gegen die Auskunftspflicht im Rahmen des Mikrozensus, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bundesländern und/oder Jahren
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241241/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18. Febru…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Verfahren wg. Verstoßes gegen die Auskunftspflicht im Mikrozensus (Az.: A34/1010001001-IF30532)
Datum
18. Februar 2022 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18. Februar 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30532 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 18. Februar 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30532) eine Anfra…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Verfahren wg. Verstoßes gegen die Auskunftspflicht im Mikrozensus (Az.: A34/1010001001-IF30532)
Datum
15. März 2022 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 18. Februar 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30532) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: - Die Anzahl der durch Ihre Behörde eingeleiteten Verfahren wegen Verstoßes gegen die Auskunftspflicht im Rahmen des Mikrozensus, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bundesländern und/oder Jahren - Die Anzahl der abgeschlossenen Verfahren (entweder durch Vollstreckungsmaßnahmen oder durch Auskunft) wegen Verstoßes gegen die Auskunftspflicht im Rahmen des Mikrozensus, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bundesländern und/oder Jahren Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache in unserem Hause das Folgende mit: Dem Statistischen Bundesamt liegen leider keine Daten zu Mikrozensus-Mahnverfahren vor. Diese werden von den Statistischen Landesämtern durchgeführt, welche hierzu keine Informationen an das Statistische Bundesamt übermitteln. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht übermitteln zu können. Mit freundlichen Grüßen