Verfahren zur Information persönlich betroffener Studierenden des Hackerangriffs im Dezember 2022

ich habe ein paar Fragen zur laufenden Analyse des im Darknet aufgetauchten Datensatzes vom Hackerangriff im Dezember 2022:

Im September und im Oktober 2023 sind Updates zu der Veröffentlichung personenbezogener Daten bekanntgemacht worden.
- Bedeutet das, dass die Prüfung des im Darknet aufgetauchten Datensatzes schon abgeschlossen? Und ist davon auszugehen, dass Studierende, die bislang keine Information erhalten haben, nicht von dem Datenleck betroffen sind? Oder läuft die Analyse weiterhin?
- Wie viele Studierende sind persönlich betroffen und wurden durch die Hochschule informiert?
- In welcher Form werden die betroffenen Studierenden informiert? (per Mail, postatlisch, o.ä.)
- Welche Daten müssen in dem Datensatz enthalten sein, damit Studierende informiert werden? (Reicht es bspw., dass Daten mit Bezug zur A-Kennung aufgetaucht sind oder muss der Name, der Studierenden enthalten, eine E-Mail-Adresse oder gar die Postanschrift in dem Datensatz vorhanden sein?)
- Wie können Studierende verfahren, wenn Sie vermuten zu den "Personen [zu denen] keine Kontaktdaten zur Verfügung stehen bzw. eine Recherche der Kontaktdaten nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand ggf. möglich wäre" zu gehören aber bislang nicht informiert worden sind?

Könnten Sie den Prüfungsprozess noch weiter erläutern?
- Ist dieser durch eine externe Firma überwacht worden? Wenn ja, welche?
- Sind Daten in diesem Datensatz enthalten sind, die nicht direkt Studierenden zuzuordnen sind? (bspw. Fotos o.ä., die auf den Laufwerken der HAW gespeichert waren)
- Falls ja, wie wird mit diesen verfahren?
- Wie strukturiert sind die Daten veröffentlicht worden? (Erhaltene Verzeichnisstruktur bspw. sortiert nach Diensten, etc.)
- Ist ein Muster zu erkennen, welche Studierenden von dem Datenleck betroffen sind? (Studierende bestimmter Semester, Studiengänge, Fakultäten, Buchstaben der Nachnamen, etc.)
- Wann ist mit dem Abschluss dieser Prüfung zu rechnen und wann wird es eine offizielle Kommunikation dazu auf den Kanälen geben?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Ergebnis der Anfrage

Nach Telefonat mit dem Leiter Presse und Kommunikation am 06.02.2024 erhielt ich die telefonische Reaktion, dass meine Anfrage derzeit bearbeitet würde und ich zeitnah eine Reaktion erhalten sollte.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahren zur Information persönlich betroffener Studierenden des Hackerangriffs im Dezember 2022 [#296284]
Datum
4. Januar 2024 19:02
An
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
ich habe ein paar Fragen zur laufenden Analyse des im Darknet aufgetauchten Datensatzes vom Hackerangriff im Dezember 2022: Im September und im Oktober 2023 sind Updates zu der Veröffentlichung personenbezogener Daten bekanntgemacht worden. - Bedeutet das, dass die Prüfung des im Darknet aufgetauchten Datensatzes schon abgeschlossen? Und ist davon auszugehen, dass Studierende, die bislang keine Information erhalten haben, nicht von dem Datenleck betroffen sind? Oder läuft die Analyse weiterhin? - Wie viele Studierende sind persönlich betroffen und wurden durch die Hochschule informiert? - In welcher Form werden die betroffenen Studierenden informiert? (per Mail, postatlisch, o.ä.) - Welche Daten müssen in dem Datensatz enthalten sein, damit Studierende informiert werden? (Reicht es bspw., dass Daten mit Bezug zur A-Kennung aufgetaucht sind oder muss der Name, der Studierenden enthalten, eine E-Mail-Adresse oder gar die Postanschrift in dem Datensatz vorhanden sein?) - Wie können Studierende verfahren, wenn Sie vermuten zu den "Personen [zu denen] keine Kontaktdaten zur Verfügung stehen bzw. eine Recherche der Kontaktdaten nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand ggf. möglich wäre" zu gehören aber bislang nicht informiert worden sind? Könnten Sie den Prüfungsprozess noch weiter erläutern? - Ist dieser durch eine externe Firma überwacht worden? Wenn ja, welche? - Sind Daten in diesem Datensatz enthalten sind, die nicht direkt Studierenden zuzuordnen sind? (bspw. Fotos o.ä., die auf den Laufwerken der HAW gespeichert waren) - Falls ja, wie wird mit diesen verfahren? - Wie strukturiert sind die Daten veröffentlicht worden? (Erhaltene Verzeichnisstruktur bspw. sortiert nach Diensten, etc.) - Ist ein Muster zu erkennen, welche Studierenden von dem Datenleck betroffen sind? (Studierende bestimmter Semester, Studiengänge, Fakultäten, Buchstaben der Nachnamen, etc.) - Wann ist mit dem Abschluss dieser Prüfung zu rechnen und wann wird es eine offizielle Kommunikation dazu auf den Kanälen geben? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296284/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Beantwortung bis zum 04. März
Von
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Beantwortung bis zum 04. März
Datum
7. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Antrag auf Zugang zu Informationen i. S. d. § 11 Abs 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Ich habe den Brief …
Von
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Zugang zu Informationen i. S. d. § 11 Abs 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)
Datum
19. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Ich habe den Brief am 27.03.2024 erhalten. Im überwiegenden wird entweder auf die öffentlichen Informationen auf der Website der HAW-Hamburg verwiesen oder behauptet, es seien keine strukturierten Informationen zu den Fragen vorhanden.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beantwortung bis zum 04. März [#296284]
AN: << Antragsteller:in >> Hallo << Antragsteller:i…
An Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantwortung bis zum 04. März [#296284]
Datum
23. März 2024 11:02
An
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AN: << Antragsteller:in >> Hallo << Antragsteller:in >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahren zur Information persönlich betroffener Studierenden des Hackerangriffs im Dezember 2022“ vom 04.01.2024 (#296284) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. In Ihrem Schreiben vom 07. Februar 2024 teilten Sie mir mit, dass eine Beantwortung wegen der Komplexität meiner Fragen bis zum 04. März erfolgen würde. Bisweilen ist mir keine Reaktion hierzu zugegangen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Beantwortung bis zum 04. März [#296284]
AN: << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in…
An Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantwortung bis zum 04. März [#296284]
Datum
8. April 2024 18:43
An
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AN: << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 19.03.2024 (welches mir am 27. März bekanntgeworden ist) zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Verfahren zur Information persönlich betroffener Studierenden des Hackerangriffs im Dezember 2022“ vom 04.01.2024 (#296284). Hiermit lege ich Widerspruch gegen den von Ihnen erlassenen Bescheid vom 19. März 2024 ein, den ich wie folgt begründe: Generell ist anzumerken, dass das HmbTG nicht zwischen strukturierten und unstrukturierten Informationen unterscheidet (siehe HmbTG §2 Abs. 1). Sofern entsprechende Informationen in Stellen oder Abteilungen der HAW Hamburg vorhanden sind (und keine Ausschlussgründe vorliegen) ist die HAW Hamburg meiner Ansicht nach zur Herausgabe entsprechender Informationen verpflichtet ist. Zu Frage 1) und 11) verweisen Sie auf die Informationen auf der Internetseite der HAW Hamburg. Aus den Informationen geht hervor, dass ca. 1480 Personen betroffen sind, die nach Ihrer Ansicht nicht persönlich informiert werden konnten. Sie setzen sich wie folgt zusammen: - 1380 (Update vom 17.10.2023) - + 5 (Update vom 09.10.2023) - + 35 (Update vom 09.10.2023) - + 60 (Update vom 01.09.2023) Daraus wird nicht ersichtlich, ob die Prüfarbeiten bereits abgeschlossen sind oder weiterhin laufen. Eine Information hierüber sollte Ihnen jedoch vorliegen. Ich bitte drum, mir dies wie beantragt mitzuteilen. Frage 2), 4), 6) und 8) teilen Sie mit, dass keine strukturierten Informationen vorliegen. Das HmbTG unterscheidet nicht zwischen strukturierten und unstrukturierten Informationen. Es ist davon auszugehen, dass die Information, wie viele Studierende angeschrieben worden sind, bspw. in einer Excel-Tabelle der anschreibenden Abteilung, vorhanden ist. Ich bitte um Mitteilung entsprechend meines Antrags. Frage 6) bezog sich auf die Beteiligung einer externen Firma am Prüfprozess. Es ist davon auszugehen, dass beteiligte Firmen einen Vertrag mit der HAW Hamburg geschlossen haben - daher sollte Ihnen diese Information ebenfalls vorliegen. Ich ergänze meinen Antrag hiermit folgendermaßen: Ich bitte um Einsicht in die Vertragsunterlagen sowie in vorvertraglichen Schriftverkehr zwischen Ihnen und entsprechenden Firmen. Sofern im Namen der HAW Hamburg keine etwaigen Verträge geschlossen sein sollten, bitte ich konkret um Mitteilung, dass keine Verträge geschlossen wurden. Ausgehend von einer vorliegenden Information zu 6) sollten mit der externen Prüfung beauftrage Unternehmen eine entsprechende Arbeitsanweisung erhalten haben und einen abschließenden Prüfbericht vorgelegt haben. Sofern die Prüfung durch eine HAW interne Stelle erfolgt ist, ist davon auszugehen, dass die durchführende Stelle ebenfalls Aufzeichnungen über den Prüfprozess hat und einen abschließenden Prüfbericht erstellt hat. In beiden Fällen bitte ich um Einsicht in einen mutmaßlich vorhandenen Prüfbericht oder entsprechenden internen wie externen Schriftverkehr. Ich gehe davon aus, dass ein entsprechender Prüfbericht weitere Informationen zur Struktur der Daten enthält, sodass nach Einsicht in einen entsprechenden Bericht auch diese Frage tiefgreifender beantwortet werden kann. Sie schreiben zu Frage 9) es lägen „teilweise unübersichtliche Unterstrukturen“ vor – es werfen sich bei dieser Formulierung gleich mehrere Fragen auf: Wie sind denn die übersichtlichen (Unter-)Strukturen, wenn die Strukturen nur „teilweise“ unübersichtlich sind? Wie definieren Sie „unübersichtlich“? Eine Ordnerstruktur kann aus informationstechnologischer Sicht durchaus noch übersichtlich oder mit erkennbaren Strukturen sein, während sie für weniger fachlich versierte Personen allein aufgrund einer Vielzahl an Daten bereits als „unübersichtlich“ bezeichnet werden könnte. Ich bitte Sie, meinen Antrag erneut zu prüfen und mir innerhalb von 4 Wochen Ihre Entscheidung mitzuteilen. Ich behalte mir vor, den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Hansestadt Hamburg zur Vermittlung anzurufen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetenen Auskünfte nach erneuter Prüfung auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>