Verfahren: Zweitüberprüfung Flugtauglichkeit

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Gemäß § 21 (3) LuftPersV ist das LBA verpflichtet, das Verfahren für die Zweitüberprüfung der medizinischen Flugtauglichkeit gemäß Anhang VI ARA.MED.325 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Bitte benennen Sie mir den Ort der Veröffentlichung!

Ergebnis der Anfrage

Das Ergebnis der Anfrage ist nicht zufriedenstellend, zeigt aber den geringen Qualitätsstandard des Referates Flugmedizin des LBA.

Meine Frage zielte auf das notwendiges Verfahren, nach welchem die Zweitüberprüfung der medizinischen Flugtauglichkeit geregelt wird, ab.

Die primitive Antwort hat lediglich auf ein FAQ, welches zudem noch fehlerhaft und absolut unvollständig ist, verwiesen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • 0 Follower:innen
Milan Kamenz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß § 21 (3) LuftPersV ist das LB…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
Milan Kamenz
Betreff
Verfahren: Zweitüberprüfung Flugtauglichkeit [#273577]
Datum
20. März 2023 13:34
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß § 21 (3) LuftPersV ist das LBA verpflichtet, das Verfahren für die Zweitüberprüfung der medizinischen Flugtauglichkeit gemäß Anhang VI ARA.MED.325 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Bitte benennen Sie mir den Ort der Veröffentlichung!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Milan Kamenz Anfragenr: 273577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273577/ Postanschrift Milan Kamenz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Milan Kamenz
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Kamenz, Ihren Antrag vom 20.03.2023 ist beim Luftfahrt-Bundesamt heute eingegangen. Ihr Anlie…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Verfahren: Zweitüberprüfung Flugtauglichkeit [#273577]
Datum
20. März 2023 13:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kamenz, Ihren Antrag vom 20.03.2023 ist beim Luftfahrt-Bundesamt heute eingegangen. Ihr Anliegen wird fristgemäß geprüft und befindet sich in der weiteren Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Kamenz, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 20.03.2023. Ihren Antrag …
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Verfahren: Zweitüberprüfung Flugtauglichkeit [#273577]
Datum
20. April 2023 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kamenz, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 20.03.2023. Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen werte ich nach Prüfung als kostenfreie, auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die wie folgt beantwortet wird: Das Verfahren für die Zweitüberprüfung der medizinischen Flugtauglichkeit ist unter https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Flugmedizin/FAQ/FAQ_Piloten/FAQ_node.html dort unter dem Punkt "Wie läuft eine Zweitüberprüfung ab?" zu finden. Sollten Sie einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem Informationszugangsgesetz (IFG) wünschen, teilen Sie uns dies bitte separat mit. Ein förmlicher Bescheid nach dem IFG eröffnet die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Mit freundlichen Grüßen

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Milan Kamenz
Sehr << Anrede >> das Referat L6 ist nach wie vor in einem schlechten Zustand! Mit freundlichen Grüß…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Milan Kamenz
Betreff
AW: Verfahren: Zweitüberprüfung Flugtauglichkeit [#273577]
Datum
29. April 2023 10:07
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das Referat L6 ist nach wie vor in einem schlechten Zustand! Mit freundlichen Grüßen Milan Kamenz Anfragenr: 273577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273577/