Verfahren: Zweitüberprüfung Flugtauglichkeit
Gemäß § 21 (3) LuftPersV ist das LBA verpflichtet, das Verfahren für die Zweitüberprüfung der medizinischen Flugtauglichkeit gemäß Anhang VI ARA.MED.325 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Bitte benennen Sie mir den Ort der Veröffentlichung!
Ergebnis der Anfrage
Das Ergebnis der Anfrage ist nicht zufriedenstellend, zeigt aber den geringen Qualitätsstandard des Referates Flugmedizin des LBA.
Meine Frage zielte auf das notwendiges Verfahren, nach welchem die Zweitüberprüfung der medizinischen Flugtauglichkeit geregelt wird, ab.
Die primitive Antwort hat lediglich auf ein FAQ, welches zudem noch fehlerhaft und absolut unvollständig ist, verwiesen.
Information nicht vorhanden
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Datum20. März 2023
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22. April 2023
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