Verfahrensabläufe / AEP Sirenenauslösung

Verfahrensabläufe / AEP für die Auslösung der kürzlich installierten Sirenen.

Bei welchen Pegelständen wird der Alarm ausgelöst?
Wer löst den Alarm aus?
Ist das System mit MoWaS gekoppelt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verfahrensablä…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Verfahrensabläufe / AEP Sirenenauslösung [#262724]
Datum
8. November 2022 11:19
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verfahrensabläufe / AEP für die Auslösung der kürzlich installierten Sirenen. Bei welchen Pegelständen wird der Alarm ausgelöst? Wer löst den Alarm aus? Ist das System mit MoWaS gekoppelt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 262724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262724/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Tobias Kempfer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verfahrensabläufe / AEP Sirenenauslösung“ [#262724]
Datum
19. April 2023 19:23
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/262724/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist für die Beantwortung der Anfrage bereits am 10.12.2022 abgelaufen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anhänge: - 262724.pdf Anfragenr: 262724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262724/

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Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr geehrter Herr Kempfer, die neuen Sirenen können für folgende Szenarien genutzt werden: - Feueralarm - War…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
WG: Verfahrensabläufe / AEP Sirenenauslösung [#262724]
Datum
25. April 2023 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
sirenntne.jpg
46,2 KB


Sehr geehrter Herr Kempfer, die neuen Sirenen können für folgende Szenarien genutzt werden: - Feueralarm - Warnung von Gefahren - Entwarnung - Probealarm Die Sirenen sind nicht an Pegel angebunden und es finden auch keine automatischen Alarmierungen statt. Allgemein können Alarmierungen/Durchsagen durch die Integrierte Leitstelle Koblenz und die Funkeinsatzzentralen (FEZ) vor Ort erfolgen. Eine MoWaS-Meldung kann von den Behörden und der Leitstelle Koblenz abgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen