Verfahrensanweisung an Kliniken die DSGVO zu missachten

Die offensichtlich existente Dienstanweisung oder Verfahrensvorschrift oder den Ministeriumserlass die DSGVO in Krankenhäusern betreffend der Einsicht in eigene Patientenakten einzuschränken.

Hinweis: Dies ist rechtlich unzulässig, da die DSGVO unmittelbar gilt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die offensichtlich existente Diens…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahrensanweisung an Kliniken die DSGVO zu missachten [#292701]
Datum
18. November 2023 20:10
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die offensichtlich existente Dienstanweisung oder Verfahrensvorschrift oder den Ministeriumserlass die DSGVO in Krankenhäusern betreffend der Einsicht in eigene Patientenakten einzuschränken. Hinweis: Dies ist rechtlich unzulässig, da die DSGVO unmittelbar gilt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292701/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
StMGP-Az.: G21f-K9000-2023/1164-2; Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 18.11.2023 (#292701) – Verfahrensanweisun…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
StMGP-Az.: G21f-K9000-2023/1164-2; Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 18.11.2023 (#292701) – Verfahrensanweisung an Kliniken zur Missachtung der DSGVO
Datum
28. November 2023 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hier senden wir Ihnen ein Schreiben zu unserem o.g. Aktenzeichen und Betreff mit der Bitte um Kenntnisnahme und zu Ihrer weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen