Verfahrensdokumentation Kennzeichenerfassungssystem KESY

Die Verfahrensdokumentation des Kennzeichenerfassungssystems KESY, wie berichtet in https://<< Adresse entfernt >>/2019/kennzeichenerfassung-brandenburg-speichert-autofahrten-auf-vorrat/

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. März 2019
  • Frist
    13. April 2019
  • 5 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Verfahrensdokumentation Kennzeichenerfassungssystem KESY [#60801]
Datum
11. März 2019 12:09
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verfahrensdokumentation des Kennzeichenerfassungssystems KESY, wie berichtet in https://netzpolitik.org/2019/kennzeichenerfassung-brandenburg-speichert-autofahrten-auf-vorrat/ Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>>
Landeskriminalamt Brandenburg
Sehr geehrter Herr Meister, Ihre Anfrage nach dem AIG, betreffend Nachfragen zu Verfahrensdokumentationen zum Ken…
Von
Landeskriminalamt Brandenburg
Betreff
WG: Verfahrensdokumentation Kennzeichenerfassungssystem KESY [#60801]
Datum
19. März 2019 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, Ihre Anfrage nach dem AIG, betreffend Nachfragen zu Verfahrensdokumentationen zum Kennzeichenerfassungssystem KESY in der Polizei Brandenburg ist hier zu weiteren und abschließenden Bearbeitung eingegangen. Zur Zustellung eines rechtskräftigen Bescheides nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen postalischen Anschrift. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage in elektronischer Form via Internetplattform „fragdenstaat.de“ ist nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Die "Art und Weise der Gewährung des Informationszuganges" nach § 7 Abs.…
An Landeskriminalamt Brandenburg Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: WG: Verfahrensdokumentation Kennzeichenerfassungssystem KESY [#60801]
Datum
19. März 2019 10:24
An
Landeskriminalamt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die "Art und Weise der Gewährung des Informationszuganges" nach § 7 Abs. 1 des Brandenburger Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) erwähnt explizit auch elektronische Post: http://bravors.brandenburg.de/gesetze/aig Darüber hinaus ist meine Postadresse auch angegeben: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 60801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landeskriminalamt Brandenburg
Hier: Anfrage „fragdenstaat.de“ [#60801] Sehr geehrter Herr Meister, über die Internetplattform „fragdenstaat.de“…
Von
Landeskriminalamt Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Hier: Anfrage „fragdenstaat.de“ [#60801]
Datum
21. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, über die Internetplattform „fragdenstaat.de“ ersuchen Sie um Verfahrensdokumentationen des Automatischen Kennzeichenfahndungssystems (KESY) der Polizei Brandenburg. Hierbei stellen Sie im Besonderen auf Ihren Internetbeitrag unter „netzpolitik.org“ vom 07. März 2019 ab. Ihr Ersuchen heben Sie dabei als Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) hervor. Die Einsicht in diese Thematik betreffende Unterlagen bzw. deren Herausgabe wird gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 4 AIG abgelehnt, das das Bekanntwerden des Akteninhaltes Belange der Strafverfolgung und -vollstreckung, der Gefahrenabwehr sowie die Tätigkeit der Polizei beeinträchtigen könnte. Vorliegend handelt es sich um ein Verfahren, welches der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung dient und als Verfahrensdokumentation nur für den Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Einsicht in diese Unterlagen ist mit Blick auf die Aufgabenerfüllung der Polizei Brandenburg nicht vereinbar. Detaillierte Kenntnisse zur technischen Wirkungsweise und personellen Ausgestaltung könnten im Bereich der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr potentiell deren Wirksamkeit beeinflussen. Auch ließen sich Rückschlüsse auf die technische Ausstattung und das Know-How der Polizei ziehen. Insoweit bitte ich um Verständnis, dass die von Ihnen begehrten Unterlagen nicht zur Einsicht oder Herausgabe freigegeben werden können. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Im Hinblick auf Ihr vorliegendes Akteneinsichtsbegehr steht es Ihnen gemäß 8 11 Absatz 2 AIG frei, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Aufgabenwahrnahme des Grundrechts auf Akteneinsicht und Informationszugang) anrufen. Adresse und Erreichbarkeiten können über die Internetseite der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht unter www.lda.brandenburg.de eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verfahrensdokumentation Kennzeichenerfassungssystem KESY“ [#60801] [#60801]
Datum
28. März 2019 17:24
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/60801 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde nicht ausführt, wie das Bekanntwerden des Dokuments konkret zur Beeinträchtigung nach § 4 Absatz 1 Ziffer 4 AIG führt. Zudem wird nicht ersichtlich, dass die Behörde eine Aussonderung von Aktenteilen oder Einzeldaten nach § 6 Absatz 2 Satz 1 AIG und eine Zugämglichmachen der anderen Aktenteile geprüft hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anhänge: - 60801.pdf - 2019-03-21_1-2019-03-21_ifg_polizei-brandenburg_kesy.pdf Anfragenr: 60801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt vom 11. März 2019, Ihre E-Mail vom 28. März 2019 (fragden…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt vom 11. März 2019, Ihre E-Mail vom 28. März 2019 (fragdenstaat.de, #60801)
Datum
13. Mai 2019 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrter Herr Meister, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben (Vg.002/19/0596) nebst Anlage zu o. g. Betreff. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt vom 11. März 2019, Unsere E-Mail vom 13. Mai 2019 (fragde…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landeskriminalamt vom 11. März 2019, Unsere E-Mail vom 13. Mai 2019 (fragdenstaat.de, #60801)
Datum
23. Mai 2019 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben (Vg.002/19/0596) zu o. g. Betreff. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen