Verfahrensregel Schulweg-Unfälle im Winter, Zahlen München

da mittlerweile in vielen Städten beim Winterdienst nur noch große Hauptstraßen bedient werden möchte ich wissen, welche Auswirkungen das auf Schulwege hat (vgl zB https://www.spiegel.de/auto/wetter-schnee-warum-ist-der-radweg-vereist-und-die-auto-fahrbahn-frei-a-5adcfbdf-424f-4aee-b96a-8c4e3f2bf0e5).

Meine Fragen allgemeiner Natur:

- wie wird bei einem Schulwegunfall geprüft, ob gegenüber Stadt oder einem Grundstückseigentümer ihre Pflicht zur Verkehrssicherung nachgekommen wurde?

- werden dabei auch Regressforderungen in Erwägung gezogen?

- bitte erläutern Sie das Verfahren des Regresses.

Konkret für München würde mich interessieren:
- wieviel Schulweg-Unfälle wurden Ihnen seit 2019 gemeldet, aufgeschlüsselt nach Monat
- bei wievielen dieser Unfälle werden witterungsbedingte Ursachen vermutet?
- bei wievielen dieser Unfälle werden Regress-Forderungen gestellt

Außerdem für München:
Sind im Dezember 2023 durch den massiven Schneefall am ersten Dezemberwochenende vermehrt Unfälle gemeldet worden in München?

Falls möglich bitte ich um Aufteilung in Alters-Gruppen, um nachzuvollziehen, ob es sich um jüngere oder ältere SchülerInnen handelt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: da mittlerweile in vielen Städten bei…
An Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahrensregel Schulweg-Unfälle im Winter, Zahlen München [#296814]
Datum
10. Januar 2024 18:22
An
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da mittlerweile in vielen Städten beim Winterdienst nur noch große Hauptstraßen bedient werden möchte ich wissen, welche Auswirkungen das auf Schulwege hat (vgl zB https://www.spiegel.de/auto/wetter-schnee-warum-ist-der-radweg-vereist-und-die-auto-fahrbahn-frei-a-5adcfbdf-424f-4aee-b96a-8c4e3f2bf0e5). Meine Fragen allgemeiner Natur: - wie wird bei einem Schulwegunfall geprüft, ob gegenüber Stadt oder einem Grundstückseigentümer ihre Pflicht zur Verkehrssicherung nachgekommen wurde? - werden dabei auch Regressforderungen in Erwägung gezogen? - bitte erläutern Sie das Verfahren des Regresses. Konkret für München würde mich interessieren: - wieviel Schulweg-Unfälle wurden Ihnen seit 2019 gemeldet, aufgeschlüsselt nach Monat - bei wievielen dieser Unfälle werden witterungsbedingte Ursachen vermutet? - bei wievielen dieser Unfälle werden Regress-Forderungen gestellt Außerdem für München: Sind im Dezember 2023 durch den massiven Schneefall am ersten Dezemberwochenende vermehrt Unfälle gemeldet worden in München? Falls möglich bitte ich um Aufteilung in Alters-Gruppen, um nachzuvollziehen, ob es sich um jüngere oder ältere SchülerInnen handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296814/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Schulwegeunfälle im Winter, Zahlen München Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben uns gebeten, Ihnen I…
Von
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Betreff
Schulwegeunfälle im Winter, Zahlen München
Datum
17. Januar 2024 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben uns gebeten, Ihnen Informationen über Schulwegeunfälle - insbesondere in München - zur Verfügung zu stellen. Schülerinnen und Schüler sind überwiegend über die Schülerunfallversicherung der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Landesunfallkassen) unfallversichert. Eine Unfallversicherung über die VBG besteht nur für Schülerinnen und Schüler die Schulen in freier Trägerschaft besuchen. Freie Träger sind beispielsweise Religionsgemeinschaften, Vereine oder gemeinnützige GmbH´s. Demzufolge könnten wir Ihnen lediglich die Zahlen einer kleinen Untergruppe des von Ihnen erfragten Personenkreises zur Verfügung stellen. Um sich ein Bild über die Anzahl der Unfälle und den Umgang mit diesen machen zu können, empfehlen wir Ihnen daher, sich an die Landesunfallkassen zu wenden. Für den Fall, dass Sie auch weiterhin ein Interesse an unserem Umgang mit Regressfällen sowie den Unfallzahlen der bei uns versicherten Schülerinnen und Schüler haben, nehmen wir für Sie gerne eine Auswertung vor. In diesem Fall sind wir Ihnen für eine kurze Rückmeldung über das Fortbestehen Ihres Interesses dankbar. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Schulwegeunfälle im Winter, Zahlen München [#296814] Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank…
An Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schulwegeunfälle im Winter, Zahlen München [#296814]
Datum
17. Januar 2024 14:14
An
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für die schnelle Antwort! Tatsächlich würde ich mich freuen, wenn Sie mir die für die Ihnen zuständigen Schulen die Zahlen liefern könnten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296814/

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Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Ihr IFG-Antrag vom 10.01.2024 Sehr << Antragsteller:in >> gerne übermitteln wir Ihnen die erbetenen I…
Von
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 10.01.2024
Datum
6. Februar 2024 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne übermitteln wir Ihnen die erbetenen Informationen: bezüglich der von Ihnen erfragten Schülerunfallzahlen, muss ich meine Angabe vom 17.01.2024 insoweit richtigstellen, als dass wir zwar die Schulen in freier Trägerschaft versichern. Dies betrifft aber nicht die Schülerinnen und Schüler dieser Schulen, sondern die Beschäftigten, z.B. Lehrkräfte. Die Schülerinnen und Schüler sind, ebenso wie bei allen öffentlichen Schulen, bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand versichert. Demzufolge liegen uns für den erfragten Personenkreis keine Zahlen vor. Der Vollständigkeit halber legen wir Ihnen gerne dar, wie bei möglichen Regressansprüchen vorgegangen wird: Die VBG prüft die Regressmöglichkeiten nach einem Wegeunfall, der aufgrund von Schnee- und Eisglätte eingetreten ist, anhand der von der versicherten Person ausgefüllten Fragebögen. In diesen Fragebögen wird zunächst abgefragt, wo sich der Unfall konkret ereignet hat, ob der Weg geräumt bzw. gestreut war, wie die Witterungsbedingungen in der konkreten Unfallsituation waren und ob ggf. eigene Schadenersatzansprüche geltend gemacht wurden. Auf Grundlage dieser Informationen erfolgt eine erste Überprüfung der grundsätzlichen Regressmöglichkeiten. Falls erforderlich, werden weitere Untersuchungen zum Unfallhergang und den örtlichen Gegebenheiten durchgeführt. Sollte sich aus den vorliegenden Informationen ergeben, dass grundsätzlich die Möglichkeit eines Regresses besteht, prüft die Regressabteilung der VBG, wem zum Zeitpunkt des Unfalls die Verkehrssicherungspflicht oblag. Dazu wird zunächst der/die Eigentümer/Eigentümerin der Unfallörtlichkeit bzw. des angrenzenden Grundstücks ermittelt. Im Anschluss wird der/die Eigentümer/Eigentümerin mit der Verkehrssicherungspflichtverletzung konfrontiert und um Bekanntgabe der Haftpflichtversicherung gebeten. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Person oder Organisation zu benennen, an die die Verkehrssicherungspflicht abgegeben wurde (z.B. externer Winterdienst). Nach Feststellung der verkehrssicherungspflichtigen Person/Organisation werden die Regressforderungen unter Berücksichtigung eines eventuellen Mitverschuldens bei dieser bzw. deren Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass dies das allgemeine Vorgehen der VBG ist. In Einzelfällen und bei anderen Unfallversicherungsträgern kann das Vorgehen abweichen. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnten. Unser Schreiben ist ein Bescheid nach dem IFG. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der VBG, Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg erhoben werden. Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erhoben werden. Sie erleichtern uns die richtige Einordnung im Haus, wenn Sie die zuständige Stabsstelle Recht dabei direkt anschreiben. Freundliche Grüße