Verfahrensstand der Photovoltaik Freiflächenanlagen „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ampen“

1) Aktueller Verfahrensstand der Photovoltaik Freiflächenanlagen „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ampen“ auf der Gemarkung Ampen nach der Erteilung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.03.20.
2) Aktueller Bebauungsplan/Grundstücksplan
3) Baubeginn bzw. Inbetriebnahmedatum der Freiflächenanlage.
4) Bei Abbruch des Projektes: Begründung des Abbruchs.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
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Ruben Hundertpfund
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Soest Details
Von
Ruben Hundertpfund
Betreff
Verfahrensstand der Photovoltaik Freiflächenanlagen „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ampen“ [#262486]
Datum
4. November 2022 17:55
An
Kommunalverwaltung Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Aktueller Verfahrensstand der Photovoltaik Freiflächenanlagen „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ampen“ auf der Gemarkung Ampen nach der Erteilung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.03.20. 2) Aktueller Bebauungsplan/Grundstücksplan 3) Baubeginn bzw. Inbetriebnahmedatum der Freiflächenanlage. 4) Bei Abbruch des Projektes: Begründung des Abbruchs.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ruben Hundertpfund Anfragenr: 262486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262486/ Postanschrift Ruben Hundertpfund << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ruben Hundertpfund

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Kommunalverwaltung Soest
Sehr geehrter Herr Hundertpfund, Ihren Antrag nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIG vom 04. November 2022 beantworte ic…
Von
Kommunalverwaltung Soest
Betreff
AW: [extern] Verfahrensstand der Photovoltaik Freiflächenanlagen „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ampen“ [#262486]
Datum
8. November 2022 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
10,5 MB
983,7 KB
Sehr geehrter Herr Hundertpfund, Ihren Antrag nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIG vom 04. November 2022 beantworte ich wie folgt. Zu 1. Verfahrensstand: Der Satzungsbeschluss des Stadtrats der Stadt Soest über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 Photovoltaik – Freiflächenanlage Ampen vom 28.04.2021 wurde am 28.08.2021 gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Zu 2. Den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 Photovoltaik – Freiflächenanlage Ampen sowie die zugehörige Begründung und den Umweltbericht erhalten Sie anbei als PDF-Dateien. Zu 3. und 4. Hierzu liegen keine Informationen vor. Für diese Auskunft entstehen Ihnen keine Kosten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Im Auftrag Marco Müller Arbeitsgruppenleiter Stadtplanung STADT SOEST Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung AG Stadtplanung Windmühlenweg 21 59494 Soest Telefon: +49 (0)2921 103 3110 Fax: +49 (0)2921 103 8 3000 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rathaus II, Zimmer 2.09