Verfahrensverteilungsstelle des SG Gelsenkirchen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um folgenden Auskunft:
1. Wie viele Mitarbeitern sind mit der Verfahrensverteilung in das SG Gelsenkirchen beschäftigt?
2. Wie lange dauert es die Verteilung einer Verfahren und welche Prinzipien sind dabei zu achten?
3. Gibt es in der Verfahrensverteilungsstelle des Gerichts Beschäftigte mit der Name Lorenz?
4. Gibt es in der 33 Kammer des Gerichts Beschäftigte mit der Name Lorenz?
5. Bei Bejahen die Fragen unter Punkt 3 und 4, ist die Frau Lorenz ein und dieselbe Person?
6. Sind die Justizbeschäftigten in der Verfahrensverteilungsstellen in anderen Bereichen des Gerichts tätig - insbesondere gehören die als Justizbeschäftigte zur bestimmten Kammern des Gerichts?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Sozialgericht Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahrensverteilungsstelle des SG Gelsenkirchen [#261914]
Datum
29. Oktober 2022 00:15
An
Sozialgericht Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um folgenden Auskunft: 1. Wie viele Mitarbeitern sind mit der Verfahrensverteilung in das SG Gelsenkirchen beschäftigt? 2. Wie lange dauert es die Verteilung einer Verfahren und welche Prinzipien sind dabei zu achten? 3. Gibt es in der Verfahrensverteilungsstelle des Gerichts Beschäftigte mit der Name Lorenz? 4. Gibt es in der 33 Kammer des Gerichts Beschäftigte mit der Name Lorenz? 5. Bei Bejahen die Fragen unter Punkt 3 und 4, ist die Frau Lorenz ein und dieselbe Person? 6. Sind die Justizbeschäftigten in der Verfahrensverteilungsstellen in anderen Bereichen des Gerichts tätig - insbesondere gehören die als Justizbeschäftigte zur bestimmten Kammern des Gerichts?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261914/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sozialgericht Gelsenkirchen
Automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte …
Von
Sozialgericht Gelsenkirchen
Betreff
Automatische Rückantwort
Datum
29. Oktober 2022 00:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Gelsenkirchen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Sozialgericht Gelsenkirchen
Ihre Anfrage vom 29.10.2022 00:15 (Teil 1) s. Anlage Mit freundlichen Grüßen
Von
Sozialgericht Gelsenkirchen
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.10.2022 00:15 (Teil 1)
Datum
25. November 2022 14:06
Status
Warte auf Antwort
s. Anlage Mit freundlichen Grüßen
Sozialgericht Gelsenkirchen
Ihre Anfrage vom 29.10.2022 00:15 (Teil 2) s. Anlage Mit freundlichen Grüßen
Von
Sozialgericht Gelsenkirchen
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.10.2022 00:15 (Teil 2)
Datum
25. November 2022 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ge350-433vfg221125ori2.pdf
173,6 KB
s. Anlage Mit freundlichen Grüßen

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Sozialgericht Gelsenkirchen
Ihre Anfrage vom 29.10.2022 00:15 (Teil 3) s. Anlage Mit freundlichen Grüßen
Von
Sozialgericht Gelsenkirchen
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.10.2022 00:15 (Teil 3)
Datum
25. November 2022 14:07
Status
s. Anlage Mit freundlichen Grüßen