Verfahrenswert des SIFG ( Auffangwert nach § 52 GKG )
in mehreren Beschlüsse des Oberverwaltungsgericht des Saarland konnte ich lesen das nun der Verfahrenswert auf 5000 € nach § 52 (3) GKG festgelegt ohne weitere Begründung . Laut Gebührenordnung des Landes Saarland ( SGebG Ziffer 455 )ist jedoch die 500 € . Daher nun meine Frage gibt es Beschlüsse des OVG die den Verfahrenswert von 5000 € begründen und wo finde ich diese .
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Februar 2023
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15. März 2023
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- Von
- Stefan Erdtel
- Betreff
- Verfahrenswert des SIFG ( Auffangwert nach § 52 GKG ) [#270139]
- Datum
- 13. Februar 2023 10:10
- An
- Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
- Betreff
- WG: Verfahrenswert des SIFG ( Auffangwert nach § 52 GKG ) [#270139]
- Datum
- 14. Februar 2023 13:36
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Stefan Erdtel
- Betreff
- AW: WG: Verfahrenswert des SIFG ( Auffangwert nach § 52 GKG ) [#270139]
- Datum
- 14. Februar 2023 16:18
- An
- Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
- Status
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- Von
- Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
- Betreff
- AW: WG: Verfahrenswert des SIFG ( Auffangwert nach § 52 GKG ) [#270139]
- Datum
- 15. Februar 2023 09:31
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
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- Briefpost
- Betreff
- Ihr Anfrage
- Datum
- 15. Februar 2023
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Stefan Erdtel
- Betreff
- AW: WG: Verfahrenswert des SIFG ( Auffangwert nach § 52 GKG ) [#270139]
- Datum
- 18. Februar 2023 20:27
- An
- Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
- Betreff
- WG: WG: Verfahrenswert des SIFG ( Auffangwert nach § 52 GKG ) [#270139]
- Datum
- 21. Februar 2023 12:55
- Status
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