Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen die Fassung vom 20.02.2002 bis 05.04.2002 .
Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen [#202130]
Datum
30. Oktober 2020 17:28
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen die Fassung vom 20.02.2002 bis 05.04.2002 . Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202130/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter dem Link https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2020-10-30 - KOM BD an Abt. 1 - BE - Antragsteller/in, Antragsteller/in - IFG - Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen [#202130]
Datum
2. November 2020 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter dem Link https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=100&bes_id=3321&aufgehoben=N&menu=1&sg=0 können Sie die Landesverfassung abrufen. Am Seitenende finden Sie auch alle historischen Versionen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte um Zusendung speziell von der Fassung vom 20.02.2002 bis 05.04.2002, Da d…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 2020-10-30 - KOM BD an Abt. 1 - BE - Antragsteller/in, Antragsteller/in - IFG - Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen [#202130]
Datum
6. November 2020 04:20
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte um Zusendung speziell von der Fassung vom 20.02.2002 bis 05.04.2002, Da diese im Normverlauf auf der angegebenen Internetseite nicht verfügbar ist. https://recht.nrw.de/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202130/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in die entsprechende Fassung liegt hier nicht vor. Insofern müssten Sie die Änderungen …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: 2020-10-30 - KOM BD an Abt. 1 - BE - Antragsteller/in, Antragsteller/in - IFG - Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen [#202130]
Datum
6. November 2020 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die entsprechende Fassung liegt hier nicht vor. Insofern müssten Sie die Änderungen anhand der Veröffentlichungen im Normverlauf zu Fußnote 1 selbst nachvollziehen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass es aus personellen Gründen nicht möglich, für Sie eine entsprechende Reinschrift zu erstellen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. November. Gerne helfen wir Ihnen bei der Such…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: 2020-10-30 - KOM BD an Abt. 1 - BE - Antragsteller/in, Antragsteller/in - IFG - Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen [#202130]
Datum
6. November 2020 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. November. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach der gewünschten Fassung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Zu der Zeit, aus der die Norm stammt, die Sie suchen, haben wir noch keine regelmäßigen Konsolidierungen durchgeführt, sondern lediglich im Halbjahresrhythmus. Daher ist es tatsächlich aus technischen Gründen nicht einfach, eine konsolidierte Fassung der Landesverfassung, wie sie vom 20.02.2002 bis zum 05.04.2002 galt, in einem einheitlichen Dokument zu bündeln und zu übersenden. Wir hoffen, dass wir Ihnen eventuell schon weiterhelfen können, indem wir Ihnen anbei die Landesverfassung NRW, welche bis einschließlich 19.02.2002 galt, sowie zusätzlich das Änderungsgesetz übersenden, welches die Änderungen beinhaltet, die zum 20.02.2002 in Kraft getreten sind. Sie müssen praktisch lediglich Artikel 6 der kompletten Fassung durch die Fassung dieses Artikels aus dem Änderungsgesetz bei der Lektüre ersetzen. Falls Sie noch weitere Rückfragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen