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Verfassungsbeschwerden anhänig

Wie viel Verfassungsbeschwerden sind bei ihnen aktuell aufgrund der Corona-Verordung im Saarland anhänig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Verfa…
An Landesamt für Verfassungsschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfassungsbeschwerden anhänig [#208706]
Datum
14. Januar 2021 12:32
An
Landesamt für Verfassungsschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Verfassungsbeschwerden sind bei ihnen aktuell aufgrund der Corona-Verordung im Saarland anhänig?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 208706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208706/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Verfassungsschutz Saarland
Sehr <Information-entfernt> in Beantwortung Ihrer u. a. Anfrage darf ich zunächst darauf hinweisen, dass de…
Von
Landesamt für Verfassungsschutz Saarland
Betreff
AW: Verfassungsbeschwerden anhänig [#208706]
Datum
27. Januar 2021 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> in Beantwortung Ihrer u. a. Anfrage darf ich zunächst darauf hinweisen, dass der Verfassungsschutz Saarland nicht den Bestimmungen des SUIG, VIG bzw. des IFG / SIFG unterliegt. Wegen der beantragten Auskunft zu Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Verordnung(en) wollen Sie sich bitte zuständigkeitshalber an den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken (0681- 50105) wenden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.