Verfassungsrechtliche Bedenken des Landeswahlleiters gegen die Bekanntgabe von Infoständen der Parteien durch die Bezirksämter
Anfrage an:
Landeswahlamt Hamburg
Den Wortlaut der verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der Wahlfreiheit und Wahlgleichheit, den der Landeswahlleiter laut Bürgerschaftsdrucksache 21/10074 den Bezirksämtern gegen die Herausgabe von Ort und Zeit zukünftiger Infostände von Parteien übermittelt hat und die diese zum Anlass genommen haben, solche Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz nicht mehr zu beantworten.
Anfrage erfolgreich
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Datum25. August 2017
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26. September 2017
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